Motion von Kantonsrat Fabian Stadelmann

SVP Luzern will «unnötigen» zweiten Wahlgang streichen

Je nach Kanton wird das absolute Mehr bei Abstimmungen anders berechnet. Das gefällt nicht allen. (Bild: cbu)

Der Luzerner SVP-Kantonsrat Fabian Stadelmann fordert eine Anpassung im Stimmrechtsgesetz. Damit sollen bei Mehrheitswahlen zweite Wahlgänge vermieden werden können.

Bei Wahlen geht nicht jeder Kanton mit denselben Regeln vor. So haben Kantone wie Zürich, Zug und Schwyz ein anderes Wahlsystem als etwa Luzern. Das zeigt sich beispielsweise bei der Berechnung des absoluten Mehr.

Im Kanton Luzern werden die Mitglieder des Regierungsrates, des Ständerates und des Gemeinderates beispielsweise im Verfahren der Mehrheitswahl bestimmt. Dabei
ist heute zur Erreichung der absoluten Mehrheit gemäss des Stimmrechtsgesetzes die
Hälfte der gültigen Stimmen, aufgerundet auf die nächste Zahl, notwendig. Eine gültige
Stimme entspricht dabei einem gültigen Wahlzettel, das heisst einer wählenden Einzelperson.

Bei Mehrpersonenwahlen können Stimmbürger auch teilweise leer einlegen. Damit beeinflusst dieser das absolute Mehr gleich stark, wie eine Stimmbürgerin, die den Wahlzettel vollständig ausfüllt.

Vorbild Zug und Zürich

Gegen diese Regelung will der im Frühjahr gewählte SVP-Kantonsrat Fabian Stadelmann nun mit eingereichten Motion vorgehen (zentralplus berichtete). Denn bei Exekutivwahlen würden Parteien nur selten vollständige Listen aufstellen, und das Stimmvolk stimme daher im ersten Wahlgang häufig nur für die «eigenen» Kandidierenden. Das führe dazu, dass in der heutigen Berechnungsweise die absolute Mehrheit sehr hoch angesetzt sei und so oft ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden muss.

In Kantonen wie eben Zürich oder Zug gelten leere Linien als nicht gültige Enthaltungen. In dieser Logik entspräche das absolute Mehr der Hälfte aller Kandiderendenstimmen, geteilt durch die Anzahl zu vergebender Mandate. «Denn die einzelnen Wählenden haben ja jeweils so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind. Da es bei jeder Wahl teilweise leere Stimmen gibt, fällt die absolute Mehrheit gemäss dieser Berechnungsart tiefer aus», schreibt Stadelmann in seiner Motion. In den Kantonen, die auf dieses System setzen, werden aufgestellte Kandidaten oft bereits im ersten Wahlgang gewählt.

Thema wurde schon zweimal diskutiert

Darum fordert die SVP-Motion, dass der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Änderung des Stimmrechtsgesetzes unterbreiten soll, damit bei Mehrheitswahlen die absolute Mehrheit auf der Basis der gültigen Kandidierendenstimmen berechnet wird und nicht auf Basis der gültigen Wahlzettel.

Wegfallende zweite Wahlgänge hätten gemäss Stadelmann noch einen finanziellen Vorteil: «Unnötige zweite Wahlgänge können so vermieden und die dafür notwendigen Kosten beziehungsweise Aufwände bei Verwaltung und Urnenbüros eingespart werden.»

Es wäre nicht das erste Mal, dass sich die Luzerner Regierung mit der Thematik beschäftigt. Gemäss der «Luzerner Zeitung» haben sich die Regierung und der Kantonsrat schon 2011 und 2013 mit der Berechnung des absoluten Mehrs beschäftigt. Ob es beim dritten Anlauf klappt, wird sich zeigen.

Verwendete Quellen
  • Motion M85 von Fabian Stadelmann
  • Artikel in der «Luzerner Zeitung»
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