Soll der Bund zurückgepfiffen werden können?

Pandemie: Das sagt die Zuger Regierung zum Notrecht

Während der Pandemie nutzte der Bundesrat die Möglichkeit, per Notverordnungen zu regieren. (Bild: zvg)

Die Zuger SVP wollte, dass die Regierung eine Standesinitiative in Bundesbern einreicht. Mit dieser sollte erreicht werden, dass Notverordnungen und -verfügungen sofort angefochten werden können. Vergeblich.

Die Zuger Regierung will nicht in Bern vorstellig werden. Das ist das Fazit eines Berichts und Antrags, den die kantonale Exekutive soeben veröffentlichte. Es handelt sich dabei um eine Antwort zu einer Motion der kantonsrätlichen SVP-Fraktion, welche wollte, dass die Regierung beim Bund eine Standesinitiative einreicht. Das Ziel: Notverordnungen und -verfügungen des Bundes sollen vor dem Bundesgericht sofort anfechtbar werden.

Hintergrund ist die Pandemie, während welcher der Bundesrat mehrere Male mit Notverordnungen regierte. Aber auch bei der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS nutzte der Bund diese Möglichkeit. Die Zuger SVP begründete ihr Vorgehen folgendermassen: «Weil Notrecht sofort in Kraft tritt und zudem keinem Referendum untersteht, kann sich niemand politisch dagegen wehren. Vielmehr sind es in Notrechtszeiten primär die Gerichte, die einen Machtmissbrauch der Regierung wirksam stoppen können.» Die Partei wollte daher den «Schutz vor staatlichem Machtmissbrauch» stärken.

Regierung: «Es ist mit keinem anderen Ergebnis zu rechnen»

Die Zuger Regierung lehnt den Vorstoss aber aus mehreren Gründen. Einerseits sei ein gleichlautender Vorstoss auf Bundesebene bereits abgelehnt worden. «Würde der Kanton Zug nun eine gleichlautende Standesinitiative einreichen, ist mit keinem anderen Ergebnis zu rechnen», schreibt die Regierung. Zudem sei der Rechtsschutz gegen Notrecht auf Bundesebene weiterhin ein Thema. Ein Postulat dazu wird derzeit vom Bundesamt für Justiz bearbeitet.

Der Regierungsrat argumentiert zudem, dass kein Anlass bestehe, im Fall von Notrecht von der «bewährten verfassungsmässigen Ordnung» abzuweichen. Das Bundesparlament habe schon heute mittels Gesetzgebung bei Dringlichkeit die Möglichkeit, Notverordnungen des Bundesrats zu überprüfen und nötigenfalls ausser Kraft zu setzen. «Zudem kann es, sollte es dies für nötig erachten, seine Kompetenzen weiter ausbauen.»

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