Luzerner Kadermann will seinen Job zurück

Nach Freistellung: Asylzentren-Chef verlangt Untersuchung

«Beträchtliche Hypothek»: Der bisherige Leiter der Asylzentren kritisiert das Vorgehen der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen.

(Bild: jal)

Der freigestellte Leiter der Luzerner Asylzentren verlangt vom Kanton, dass seine Freistellung sofort aufgehoben wird. Hoffnung gibt Adrian Portmann ein ähnlich gelagerter Fall an der Universität Luzern. Allerdings ist er derzeit krankgeschrieben – die Art und Weise seines erzwungenen Abgangs sei gesundheitsschädigend, schreibt sein Anwalt.

Der freigestellte Leiter der Luzerner Asylzentren, Adrian Portmann, setzt sich mit einem Anwalt zur Wehr. Wie Recherchen von zentralplus zeigen, hat er sein rechtliches Gehör wahrgenommen und bei Dienststellenleiterin Silvia Bolliger mehrere Anträge eingereicht. So verlangt Portmanns Anwalt, dass die Freistellung unverzüglich aufgehoben und auf eine Kündigung verzichtet wird.

Rückenwind dürfte ihm ein Entscheid des Kantonsgerichts Luzern geben. Denn der Fall bei der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) weist Parallelen auf zu den Geschehnissen rund um den Theologieprofessor Martin Mark an der Universität Luzern. Auch Mark wurde freigestellt – doch das Kantonsgericht hat die ausgesprochene Freistellung kürzlich sistiert, wie das «Regionaljournal Zentralschweiz» berichtete.

Freistellung als Hypothek für berufliche Zukunft

Vor zwei Monaten machte zentralplus publik, dass Adrian Portmann am 7. Juni per sofort freigestellt wurde. Dem Chef über rund 100 Angestellte werden unter anderem fehlende Selbstreflexion und ein autoritärer Führungsstil vorgeworfen, zudem wird eine nicht vorhandene Vertrauensbasis moniert. Die Verantwortlichen beim Kanton wollten sich damals nicht zu den Hintergründen des Entscheids äussern (zentralplus berichtete).

Die Stellungnahme, die Portmanns Anwalt im Rahmen des rechtlichen Gehörs einreichte, bezeichnet die Freistellung als ehrverletzend und rechtsmissbräuchlich. Am Tag vor seinen Ferien musste der 43-Jährige seinen Arbeitsplatz unter Aufsicht räumen, Schlüssel und Badge abgeben. Wer bei der Dienststelle Asyl arbeitet und mit Portmann Kontakt hat – selbst privaten –, muss dies der Dienststelle melden. Portmanns Anwalt kritisiert, damit versteige man sich dazu, auch den privaten Bereich von Portmann und den Angestellten kontrollieren zu wollen – «ganz im Sinne einer inquisitorischen Massnahme, die unzulässigerweise in den Privatbereich der Staatsangestellten eingreift».

Adrian Portmann, bisheriger Leiter der Luzerner Asylzentren, wehrt sich gegen seine Freistellung.

Adrian Portmann, bisheriger Leiter der Luzerner Asylzentren, wehrt sich gegen seine Freistellung.

(Bild: zvg)

Die sofortige Freistellung gefährde den Ruf von Portmann und könnte sich als «beträchtliche Hypothek für das ganze weitere Arbeitsleben erweisen». Diese sei sofort aufzuheben, fordert Portmanns Anwalt mit Verweis auf das Luzerner Personalgesetz. Demnach müsse für eine Freistellung der «geordnete Vollzug der dienstlichen Aufgaben gefährdet» sein. Das sei aber nicht der Fall gewesen, im Gegenteil: Die Asylzentren würden unter Portmann gut funktionieren, wie unter anderem mit entsprechenden Aussagen von Asylchefin Silvia Bolliger vom Mai dargelegt wird.

Es lägen insgesamt keine Fakten vor, die das Vorgehen einer Freistellung rechtfertigen würden. «Es ist nicht einmal so, dass Adrian Portmann ernst zu nehmende Vorwürfe in der Amtsführung gemacht würden, die noch einer Abklärung bedürften.» Auch die beabsichtigte Kündigung wird als rechtswidrig bezeichnet, da es dafür zuvor einer schriftlichen Mahnung bedurft hätte. Eine solche habe Adrian Portmann aber nie erhalten.

Gleichzeitig hält sein Anwalt fest, dass zurzeit eine Überprüfung der Asylzentren im Gang ist und Dienststellenleiterin Silvia Bolliger noch Ende Mai eine Supervision des Leitungsteams Zentren angekündigt habe. Bevor man ausreichend Kenntnisse über diese Untersuchungen gewonnen habe, mache es wenig Sinn, Portmann zu entlassen.

Untersuchung gegen Portmann gefordert

Weiter beantragt Portmanns Anwalt in seiner Stellungnahme eine Administrativuntersuchung durch eine externe Stelle, die das Verhalten von Adrian Portmann aufarbeitet. So paradox das auf den ersten Blick klingt: Er geht davon aus, dass eine unabhängige Untersuchung zeigen wird, dass er seine Leistungen erbracht habe und die Vorwürfe gegen ihn haltlos seien. Vorgeschlagen werden ferner ein externes Coaching und eine Mediation. Zudem regt Portmann ein Gespräch an, um «durch ein besonnenes und gerechtes Vorgehen zu einer Beruhigung der Lage beitragen zu können». 

«Letztlich waren unterschiedliche Auffassungen über die Zentrumsführung und die Arbeitsweisen sowie die fehlende Vertrauensbasis ausschlaggebend für die beabsichtigte Trennung.»

Erwin Roos, Departementssekretär Gesundheits- und Sozialdepartement

Gegenüber zentralplus bestätigt Adrian Portmann, dass er wie angekündigt einen Anwalt beigezogen hat, der die genannten Anträge gestellt hat. Er beteuert erneut, dass er sich keine dienstlichen Verfehlungen zuschulden kommen liess. Gegen ihn würde weder ein strafrechtliches noch ein disziplinarisches Verfahren laufen. Portmann war seit Juli 2017 Leiter der Asylzentren.

Sein Gesprächsangebot habe man bisher nicht wahrgenommen, so Portmann. Im Vorfeld seiner Freistellung habe auch kein Gespräch zwischen ihm und Regierungsrat Guido Graf oder dessen Departementssekretär Erwin Roos stattgefunden. Anders als beim Fall der Universität Luzern, wo der zuständige Regierungsrat Reto Wyss gemäss Medienberichten das Gespräch mit dem betroffenen Professor suchte. Für Portmann liegt auf der Hand, dass die Gesprächsmöglichkeiten seitens des Gesundheits- und Sozialdepartements (GSD) vor dem folgenreichen Entscheid nicht ausreichend genutzt worden seien.

Seit Juni in Behandlung

Beim zuständigen Gesundheits- und Sozialdepartement gibt es zum Fall nur wenige Informationen. «Ich kann bestätigen, dass der Anwalt im Rahmen des rechtlichen Gehörs den Verzicht auf die Kündigung, die unverzügliche Aufhebung der Freistellung und eine Administrativuntersuchung durch eine externe Stelle gefordert hat», sagt Departementssekretär Erwin Roos auf Anfrage von zentralplus. Zudem hätten vor dem Aussprechen der Kündigungsabsicht diverse Gespräche stattgefunden. «Letztlich waren im vorliegenden Fall unterschiedliche Auffassungen über die Zentrumsführung und die Arbeitsweisen sowie die fehlende Vertrauensbasis ausschlaggebend für die beabsichtigte Trennung.»

Was das im Klartext heisst, bleibt offen. «Aufgrund der schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Involvierten und des laufenden Verfahrens ist es uns nicht möglich, zum konkreten Fall via Medien detailliert Stellung zu beziehen», sagt Roos.

«Ja, ich musste mich seit Juni in psychiatrische Behandlung begeben.»

Adrian Portmann, freigestellter Leiter der Luzerner Asylzentren

Klar ist: Die per Ende Oktober vorgesehene Kündigung ist noch nicht erfolgt. Denn zurzeit ist der «abservierte» Leiter der Asylzentren krankgeschrieben, wie aus der anwaltlichen Stellungnahme hervorgeht. Die Art und Weise seines erzwungenen Abgangs sei gesundheitsschädigend und verstosse gegen die Fürsorgepflicht des Kantons als Arbeitgeber. Adrian Portmann bestätigt: «Ja, ich musste mich seit Juni in psychiatrische Behandlung begeben.» Das Vorgehen seines Arbeitgebers habe ihn gehörig aus der Bahn geworfen. Weil ihm bezüglich Freistellung noch kein rechtsmittelfähiger Entscheid vorliege, habe er diesen noch nicht anfechten können.

Trotz alldem ist eine Rückkehr zur DAF für Portmann vorstellbar: Würde die Freistellung aufgehoben und wären alle Beteiligten gewillt, einen guten Weg zu finden, sei er äusserst motiviert, seine bisherige Arbeit wieder aufzunehmen.

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9 Kommentare
  • Profilfoto von exane
    exane, 10.10.2018, 17:28 Uhr

    Alles Gute Adrian Portmann und Kopf hoch. Ohne DAF ist man definitiv besser dran. Sie finden wieder einen Job und da werden Sie Wertschätzung für die geleistete Arbeit erfahren, alles das, was beim DAF ein Fremdwort ist. Lieber jetzt den Job verlieren, als mit ü.50ig. Denken Sie nur an all die Mitarbeiter über 50ig beim DAV denen das noch bevorsteht, die haben es schwerer wieder einen Job zu finden.

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    Spectator, 31.08.2018, 11:23 Uhr

    Warum wird nicht der wahre Grund genannt, warum Adrian Portmann als Abteilungsleiter gehen musste, und zwar sofort und per Fusstritt? Der Grund ist: Er hat es gewagt, im Qualigespräch DAF-Chefin Silvia Bolliger unter vier Augen ein teilweise auch kritisches Feedback zu geben. Das hat sie nicht verkraftet und hat sich dann entschlossen, ihn gleich im Schnellzugstempo loszuwerden. Klassische Kurzschlusshandlung eines Vorgesetzten? Soviel auch zum Thema “Kritikfähigkeit”, Herr Lüönd. Gut informierte DAF-Mitarbeiter wissen: Das kurz vor der Freistellung gehaltene Mitarbeitergespräch gehört angeschaut, um diese Story zu verstehen! Es fand nur wenige Tage vor Adrian Portmanns Rauswurf statt…

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    • Profilfoto von R. Lueoend
      R. Lueoend, 31.08.2018, 13:08 Uhr

      Ich habe nicht mangelnde Kritikfähigkeit vorgeworfen, sondern fehlende Selbstreflexion. Wie Herr Portmann mit Kritik umgeht, kann ich nicht beurteilen. Ich sehe nur, dass seine eigene Wahrnehmung in krassem Missverhältnis zur Wahrnehmung der Entscheidungsträger zu stehen scheint.
      Dass Frau Bolliger eigenmächtig und überstürzt Mitarbeitende entlässt, ist schon aufgrund formaler Vorgaben nicht möglich – der Entscheid muss von zahlreichen weiteren Personen gestützt worden sein. Sie direkt und persönlich anzugreifen empfinde ich dann doch als etwas vermessen, Spectator, vor allem weil sie sich scheinbar nicht dazu äussern kann oder will. Verständlicherweise; heiklere Personalfälle werden in der Regel nicht über die Medien diskutiert … In diesem Sinne verabschiede auch ich mich aus dieser Diskussion.

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    • Profilfoto von Spectator
      Spectator, 31.08.2018, 14:35 Uhr

      «Eigenmächtig und überstürzt Mitarbeitende zu entlassen, ist schon aufgrund formaler Vorgaben nicht möglich – der Entscheid muss von zahlreichen weiteren Personen gestützt werden.» Richtig, Herr Lüönd, so müsste es im Idealfall sein. Aber so war es kaum im vorliegenden Fall. Siehe Portmanns Aussage, niemand vom Departement habe mit ihm zuvor gesprochen. Die «diversen Gespräche», welche Herr Roos anführt, müssen Gespräche ohne ihn gewesen sein. Zudem: Die Checks and Balances innerhalb der Verwaltung sind mancherorts auch eher nur schöne Theorie. Viel, sehr viel hängt von persönlichen Beziehungen ab. Ob man jemanden kennt und wie gut. Bei Personalentscheidungen hat zudem im Regelfall der Dienststellenleiter das letzte Wort – und damit auch die Verantwortung. Er muss sich nicht zwingend an Ratschläge beispielweise des Personalamts halten. Eine Freistellung und Eröffnung der Kündigung, das geht ziemlich leicht, mit nur seiner Unterschrift allein.

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  • Profilfoto von mufadil27
    mufadil27, 30.08.2018, 19:24 Uhr

    Ich arbeite auch bei DAF. Asylzentrum. Zentrumsleiter hat uns über privatem Kontakt zu Herr Portmann gefragt. Warum ist auch klar! Anweisung Departemant und DAF aus 15. Juni an Zentrenleitenden. Zentralplus offizielle Brief darauf auf Netz gestellt. Ja immer heute noch online. Alle Teamleiter werden aufgefordert zu informieren Führung wenn “sollten sie Kenntnisnahme davon haben, dass Adrian Portmann auch weitere Mitarbeitende der DAF kontaktiert hat”. Ja korrekt, auch Unterstützung wurde angeboten. Aber brauche ich nicht. Keine Probleme mit Herr Portmann. Guten Job gemacht!!

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  • Profilfoto von alemy27
    alemy27, 30.08.2018, 12:05 Uhr

    Ich arbeite bei der DAF und es nicht verboten für uns mit Herr Portmann Kontakt zu haben wir müssen es auch nicht melden. Sie haben nur gesagt wenn es schwierig ist für uns der Kontakt und wir Hilfe brauchen oder ein Gespräch dürfen wir uns melden. Danke

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  • Profilfoto von R. Lueoend
    R. Lueoend, 30.08.2018, 10:34 Uhr

    Wo sind die Stimmen, die Portmanns Ansicht stützen? Beim Uniprofessor haben sich viele zu Wort gemeldet, Portmann scheint dagegen alleine auf weiter Flur. Es ist bekannt, dass Kündigungen beim Kanton eher aufwändig sind und durch viele Personen geprüft und bestätigt werden müssen. Es fällt darum schwer zu glauben, dass Portmann seine Aufgaben so gut wahrgenommen hat wie von ihm dargestellt. Vielleicht ist der Vorwurf der fehlenden Selbstreflexion halt doch nicht so weit hergeholt?

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  • Profilfoto von Bikica
    Bikica, 29.08.2018, 17:06 Uhr

    Der Fall zeigt nicht Parallelen zur Geschichte mit dem Theologie-Professor auf, sondern Parallelen zum Verfahren von Adrian Portmann gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber in Tschechien (siehe tschechischer Wikipedia-Artikel). Auch damals zerrte er seinen Arbeitgeber vor Gericht und seine Klage stellte sich als haltlos heraus. Zufall? Wohl kaum.

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    • Profilfoto von Adrian Portmann
      Adrian Portmann, 29.08.2018, 18:02 Uhr

      Das sind tolle, rechtlich und sachlich so richtig schlagkräftige Argumente. Da scheint jemand gut, leider aber nicht gut genug tschechisch zu können. Im Sinne der Transparenz sei hier Folgendes festgestellt: 1. Ich habe nie einen Arbeitgeber von mir in Tschechien «vor Gericht gezerrt», sondern mit allen das beste Einvernehmen gepflegt. 2. Eine Klage erging während meines langen Aufenthalts in Tschechien 2014 gegen ein öffentliches Auswahlverfahren einer Organisation, bei der ich nie angestellt war. 3. Die Klage stellte sich nicht «als haltlos» heraus, sondern wurde vom Gericht inhaltlich gar nicht geprüft. Sie wurde abgewiesen, da das Gericht der Meinung war, das Auswahlverfahren (resp. die Einhaltung der sich auf dieses beziehenden Regeln) sei gerichtlich nicht einklagbar. Wer daraus irgendwelche Schlüsse ziehen will, tue dies. Ich sehe jedoch einen Unterschied zwischen diffuser Stimmungmache (noch dazu anonym, liebe Bikica) und einem offenen Einstehen für eine objektive und gründliche Untersuchung.

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