Regel wäre wie Verbot

Luzerner Regierung will keinen Mindestabstand bei Windrädern

Für Windräder solle ein Mindestabstand zu Häusern gelten, fordert die SVP. Die Regierung will davon nichts wissen. (Bild: zvg/Biosphäre Entlebuch)

Mit einer Motion forderte die Luzerner SVP einen Mindestabstand bei neuen Windrädern. Wie nun aus ihrer Stellungnahme hervorgeht, halte die Regierung nichts davon. Die Regelung käme einem faktischen Verbot gleich.

5500 Hektare sind vorgesehen für mögliche Windanlagen im Kanton Luzern. So ist es im Teilrichtplan Wind festgehalten. Würde der Kanton Luzern eine neue Motion der SVP umsetzen, würden davon noch 200 Hektare übrig bleiben, wie die Regierung in ihrer Stellungnahme schreibt.

Kantonsrätin Angela Lüthold hatte namens der SVP-Fraktion gefordert, dass bei künftigen Windanlagen die Räder einen Mindestabstand zu Häusern und Siedlungsgebieten aufweisen. Dieser soll das Dreifache der Gesamthöhe der Windkraftwerke bis zur obersten Spitze des Rotors betragen – in anderen Kantonen und Gemeinden würde dieser Abstand 700 bis 1000 Meter betragen.

«Windkraft wäre nicht mehr realisierbar»

Im Kanton Luzern ist im Richtplan für die Eingrenzung der Windenergiegebiete ein Radius von 300 Metern zu Bauzonen vorgesehen. Dies reiche aber nicht zum Schutz der Anwohner, so die SVP-Fraktion. Eine gesetzliche Grundlage für Mindestabstände zu Siedlungsgebieten gebe es im Kanton Luzern nicht.

Diese 22 blau markierten Gebiete sind für den Bau von Windanlagen im Kanton Luzern geeignet. (Bild: Kanton Luzern)

Geht es nach der Regierung, soll dies auch so bleiben. Wie sie in ihrer Stellungnahme schreibt, würden von der vorgesehenen Gesamtfläche für Windanlagen – mit einem Mindestabstand wie von der SVP gefordert – 96 Prozent wegfallen. In 14 von 22 geeigneten Gebieten könnten gar keine Anlagen gebaut werden. «Unter diesen Voraussetzungen wären somit Windkraftanlagen im Kanton Luzern praktisch nicht mehr realisierbar», schreibt die Luzerner Regierung. Mehr noch: Sie kämen einem «faktischen Verbot» gleich.

Regierung nimmt Rat in die Pflicht

Sie erachtet das Anliegen der Bevölkerung, dass Windkraftanlagen einen ausreichenden Abstand zu Häusern einhalten, zwar als legitim. Sie verweist aber auch auf Regelungen im Ausland. In Bayern etwa, wo eine strikte Abstandsregelung gilt, sei der Ausbau der Windkraft quasi zum Erliegen gekommen. Und der Kanton Luzern will das Gegenteil.

Die Regierung verweist dabei auf die Änderung der Planungs- und Baugesetze. Diese hat eine Beschleunigung der Verfahren für Windkraftwerke zum Ziel und sei Ende 2023 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet worden (zentralplus berichtete). Schliesslich sei es ja auch Wunsch des Rats gewesen, Windenergie zu fördern.

Allerdings sei klar, dass bei künftigen Windparks den Abständen, die das Umweltgesetz bedinge, und dem gebührenden Schutz der Anwohner Rechnung getragen werde. Die Regierung empfiehlt daher, die Motion abzulehnen. Das letzte Wort hat der Kantonsrat.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Melk Christen
    Melk Christen, 30.01.2024, 10:09 Uhr

    Das könnte man vielleicht missverstehen: Es sind nicht die «gedeckt» blauen Flächen auf der Karte, die als für Windanlagen geeignet betrachtet werden. Das sind ja vor allem Talböden. Für Windanlagen auserkoren sind stattdessen die blau umkreisten Flächen, also verschiedene Höhenzüge und -kuppen.

    Komisch entweder an Angela Lütholds Motion oder dann an diesem Artikel: Es wird gar nicht benannt, aus welchen Gründen denn diese grossen Distanzen gefordert werden. «Zum Schutz der Bevölkerung», ja, aber zum Schutz wovor? Dem Lärm, dem Schatten, der Optik? Den Lärm könnte ich als Thema ja nachvollziehen, da kann man aber Messungen vornehmen und entsprechend nüchtern einfach die Grenzwerte einhalten. Aber die Optik ist kein objektiver Grund, da muss so mancher Dinge akzeptieren, die ihm keine Freude bereiten. Und wenn in der Stadt, im Tal, am Wald Schattenwurf ganz selbstverständlich akzeptiert werden kann, dann ist ja auch das nichts, vor dem die Bevölkerung geschützt werden muss. Zumal sich Schattenwurf bei Windanlagen eh in Grenzen hält. Und etwas anderes, vor dem allenfalls geschützt werden müsste, fällt mir nicht ein.

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    • Profilfoto von Claire Zachanassian
      Claire Zachanassian, 30.01.2024, 20:45 Uhr

      Infraschall

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  • Profilfoto von Franz
    Franz, 30.01.2024, 07:50 Uhr

    In DE gilt ein Abstand von 1000 m als Regel. In Stadtnähe (Bremen, Hamburg etc.) mind. 500 m. Und der Kt. LU will auf dem Land noch darunter gehen? Dieser LU-Finish ist völlig inakzeptabel. Abgesehen davon gehen die Annahmen betr. Windstrompotenzial in der Schweiz weit auseinander.

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    Roli Greter, 30.01.2024, 06:14 Uhr

    Wie definiert der Rat «gebührender Schutz»?

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