Keine Anhaltspunkte für Amtsmissbrauch

Corona-Demo: Staatsanwaltschaft entlastet Luzerns Behörden

Ende Juli gingen Tausende Kritiker der Corona-Massnahmen auf die Strasse. Für die Behörden hatte das ein Nachspiel. (Bild: bic)

Im Rahmen einer Corona-Demonstration in der Stadt Luzern ist Ende Juli ein Polizist angegriffen worden. Das kann laut der Staatsanwaltschaft aber nicht den Behörden angelastet werden, welche die Kundgebung bewilligt hatten. Sie legt eine entsprechende Strafanzeige ad acta.

Hätte die Stadt Luzern der grossen Corona-Demo von Ende Juli keine Bewilligung erteilen dürfen? Diese Frage kam auf, nachdem an jenem Wochenende rund 5'000 Personen gegen die Covid-Massnahmen demonstriert hatten und in diesem Zusammenhang ein Polizist angegriffen und verletzt worden war (zentralplus berichtete).

Die Luzerner Staatsanwaltschaft kommt jetzt zum Schluss: Die Vorwürfe an die Behörden sind nicht gerechtfertigt. Sie verfügt eine Nichtanhandnahme, was bedeutet, dass die Sache nicht näher untersucht wird.

Sie widerspricht damit den Argumenten des Luzerner Juristen Loris Mainardi, der im August Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch und fahrlässiger Körperverletzung einreichte. Die Anzeige richtete sich gegen Unbekannt und eventuell gegen Stadtrat Adrian Borgula sowie die beiden Regierungsräte Paul Winiker und Fabian Peter (zentralplus berichtete).

Staatsanwaltschaft erkennt keine Hinweise auf Amtsmissbrauch

Mainardi argumentierte, dass den Behörden das Renitenz- und Aggressionsverhalten des Demonstranten-Umkreises hätte bekannt sein sollen – auch aufgrund der «mediennotorischen Vorgeschichte». Indem die Stadt die Kundgebung bewilligte, seien die Polizisten «wider besseres Wissen» einer Gefahr ausgesetzt worden. Bei einem Demonstrationsverbot wären laut dem Juristen niemals 5'000 Menschen nach Luzern gereist. So wäre es für die Polizei einfacher gewesen, einzelne Renitente wegzuweisen.

«Dass anlässlich von Demonstrationen einige wenige Demonstranten negativ auffallen und sich strafbar machen, kann nie gänzlich ausgeschlossen werden.»

Luzerner Staatsanwaltschaft

Laut der Staatsanwaltschaft liegen allerdings keine Hinweise auf einen Amtsmissbrauch vor. Die Verantwortlichen der städtischen Dienststelle hätten dem «Aktionsbündnis Urkantone» nach einer Abwägung der betroffenen Interessen – auch gestützt auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit – und nach bestem Wissen und Gewissen die Demo-Bewilligung erteilt. Dieses Vorgehen sei nicht zu beanstanden. Indem sie die Bewilligung an Auflagen und Bedingungen – etwa eine festgelegte Laufroute oder Covid-19-Schutzmassnahmen – knüpften, hätten sie die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Wofür demonstriert wird, darf keine Rolle spielen

«Dass anlässlich von Demonstrationen einige wenige Demonstranten negativ auffallen und sich strafbar machen, kann nie gänzlich ausgeschlossen werden», heisst es in der rechtskräftigen Nichtanhandnahme-Verfügung der Luzerner Staatsanwaltschaft. Dieses Verhalten sei jedoch losgelöst vom Akt der Bewilligungserteilung zu betrachten und könne den zuständigen Behörden nicht angelastet werden. Es sei zudem davon auszugehen, dass es nicht in ihrem Interesse war, dass Personen zu Schaden kommen.

Zudem betont die Staatsanwaltschaft, dass die Bewilligungsbehörde zu einer neutralen, sachlichen Haltung verpflichtet ist. Sie habe nicht zu beurteilen, ob die «von den Demonstranten vertretene Auffassung und ihre Anliegen mehr oder weniger wertvoll erscheinen». Ein Amtsmissbrauch liegt laut der Staatsanwaltschaft klar nicht vor.

Was die fahrlässige Körperverletzung betrifft, handelt es sich um ein Antragsdelikt. Das heisst, die Anzeige müsste vom Opfer eingereicht werden. Weil für die zwei Tatbestände zum einen kein begründeter Anfangsverdacht vorliegt, zum anderen die nötige Prozessvoraussetzung fehlt, ist das juristische Nachspiel der Corona-Demo in diesem Punkt abgeschlossen.

Stadtrat verteidigt Praxis der Behörden

Auch politisch hatte die Corona-Demo ein Nachspiel. Die SP reichte im Nachgang eine Interpellation ein, die vor knapp zwei Wochen im Luzerner Stadtparlament für einigen Gesprächsstoff sorgte. «Wir wollen keine Nazis auf Luzerns Strassen», kritisierte der frühere SP-Präsident Claudio Soldati in der Debatte. Wenn die Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Ausschreitungen gross sei, müssten die Behörden eine Demo untersagen.

Stadtrat Adrian Borgula verteidigte hingegen die Praxis der Stadt Luzern. «Wir können eine Demo nur verbieten, wenn das Risiko von Gewalt sehr hoch ist.» Im konkreten Fall habe es keine Anhaltspunkte gegeben, dass sich die Organisatoren in der Vergangenheit nicht korrekt verhalten hätten (zentralplus berichtete).

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