Stimmrechtsbeschwerde in Hünenberg

Irreführung? Eigentümer will Bösch-Abstimmung verschieben

Am 18. Juni soll das Hünenberger Stimmvolk über einen Landverkauf im Bösch entscheiden. (Bild: Andreas Busslinger)

Aufruhr in Hünenberg: Rund zehn Tage vor der Abstimmung über den Verkauf einer Landparzelle im Gewerbegebiet Bösch hat ein Eigentümer eine Stimmrechtsbeschwerde bei der Zuger Regierung deponiert. Er wirft der Gemeinde irreführende Kommunikation in den Abstimmungsunterlagen vor.

Soll die Gemeinde Hünenberg im Bösch eine Parzelle Land an den US-Velohersteller Specialized verkaufen? Und kann Hünenberg den Bebauungsplan zum Areal Bösch-Rothus erneuern? Diese zwei Fragen wird das Hünenberger Stimmvolk an der Abstimmung vom 18. Juni beantworten – womöglich.

Denn kurz vor dem Urnengang kommt Hektik auf. Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, wurde eine Stimmrechtsbeschwerde beim Zuger Regierungsrat eingereicht.

Eigentümer sagt, er habe Mehrverkehr nie zugestimmt

Hinter der Beschwerde steht laut dem Bericht Beat Hürlimann. Eingangs der Rothusstrasse gehört diesem ein Grundstück sowie ein Teil einer Privatstrasse. Diese befindet sich unterhalb jener Parzelle, welche der US-Velogigant Specialized von der Gemeinde kaufen und als Entwicklungszentrum nutzen will (zentralplus berichtete).

Wie es im Bericht heisst, sei im Kaufvertrag zwischen Unternehmen und Gemeinde festgelegt, dass das Grundstück über die erwähnte Privatstrasse erschlossen wir. Nur: Weder Beat Hürlimann noch weitere betroffene Eigentümer hätten dem Mehrverkehr zugestimmt.

Führt der Gemeinderat die Stimmbürger in die Irre?

Zwar erwähne die Gemeinde Hünenberg in der Abstimmungsbroschüre, dass die Erschliessung über die Privatstrasse passieren soll und skizziert drei verschiedene Varianten dazu. Beat Hürlimann und ein weiterer Eigentümer monieren aber, die Varianten seien keine wirkliche Auswahl, da der Kaufvertrag bereits unterschrieben sei. Das aber falle einzig auf, wenn der Stimmbürger den über 50 Seiten langen Vertrag eingehend studiere. Für die Eigentümer ist klar: Die Gemeinde kommuniziert damit irreführend.

Laut der «Zuger Zeitung» wandte sich Beat Hürlimann über seinen Anwalt Anfang Juni mit einer Beschwerde an den Gemeinderat von Hünenberg und forderte diesen zur Richtigstellung auf, andernfalls werde man eine Stimmrechtsbeschwerde einreichen.

Gemeinde hat die Beschwerde noch nicht erhalten

Das ist jetzt passiert, Hürlimann fordert eine Verschiebung der Abstimmung vom 18. Juni. Wie die Gemeinde Hünenberg dazu steht, ist unklar. Auf telefonische Anfrage sagt Gemeindepräsidentin Renate Huwyler, für eine Stellungnahme sei es zu früh. Man habe die Stimmrechtsbeschwerde noch gar nicht erhalten. Dies dürfte am kommenden Montag der Fall sein.

Verwendete Quellen
  • Artikel in der «Zuger Zeitung»
  • Angaben von zugmap.ch
  • Telefonische Anfrage bei Gemeindepräsidentin Renate Huwyler
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