Horlaui: Alle Bewohner haben Ersatzwohnungen

(Bild: zvg)

Alle zwölf Bewohner des steingschlag-gefährdeten Gebiets Horlaui in der Gemeinde Weggis haben wieder eine Wohnung gefunden. Nun wird mit der mit der Sicherung der instabilen Felsformationen begonnen.

Dank Angeboten aus der Bevölkerung und logistischer und finanzieller Unterstützung der Gemeinde hätten alle zwölf Personen eine neue Bleibe gefunden, wie es in einer Mitteilung des Gemeinderates heisst. Die fünf Häuser in der Horlaui seien jetzt unbewohnt. Da die Massnahmen unter der polizeilichen Generalklausel vorgenommen werden mussten, erhielten die Grundeigentümer und Bewohner auch finanzielle und logistische Unterstützung der Gemeinde. 

Kein Abbruch wegen Beschwerde

Für fünf Grundstücke wurde mit Wirkung ab 1. August 2014 ein dauerhaftes Betretungs- und Nutzungsverbot sowie eine Abbruchverfügung ausgesprochen. Diese sind für vier Grundstücke rechtskräftig. Die betreffenden Grundeigentümer werden für den Verlust ihrer Häuser durch die Gebäudeversicherung entschädigt. Da noch eine Beschwerde eines Grundeigentümers beim Luzerner Kantonsgericht hängig ist, darf dieses Haus vorerst bis am  einstweilen bis zum 31. Oktober nicht abgebrochen werden.

Ab Donnerstag, 28. August beginnen die Vorbereitungsarbeiten mit der Baustelleneinrichtung am Lindenweg und im Bereich des Geschiebesammlers Laugneri I. Die eigentlichen Felssicherungsarbeiten werden am Montag darauf gestartet. Die Sicherungsarbeiten sollten bis Ende Oktober 2014 abgeschlossen sein.

Helikoptertransportflüge über unbewohntem Gebiet
Die Baustellenzugänge werden ab dem Lindenweg und Föhrenrain aus Sicherheitsgründen von oben erstellt. Die Materialtransporte werden mit Helikoptereinsätzen sichergestellt. Die Flugroute erfolgt über das unbewohnte Gebiet Vorderrüti – Horlaui. In einer ersten Bauphase werden die Zugänge zu den Arbeitsplätzen gesichert und die einzelnen Felsobjekte für die Sicherungsarbeiten vorbereitet. Anschliessend werden die gefährlichen Felstürme abgebaut und das abgetragene Felsmaterial ausgeflogen.

Kantonsstrasse wird überwacht
Die Kantonsstrasse hingegen, auf welcher Fahrzeuge nur in einer kurzen Zeitspanne verkehren, weise ein anderes Risiko auf als dauernd bewohnte Gebäude. Es gibt diesbezüglich von Bund und Kanton anerkannte Richtlinien, welche diese Risiken bezeichnen. Für sämtliche Massnahmen auf der Kantonsstrasse ist das kantonale Strasseninspektorat zuständig. Die Kantonsstrasse wird während kritischen Bauphasen mit der Verkehrsgruppe Weggis überwacht und bei drohenden Gefahren gesperrt.

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