Missbrauchsfälle in der Kirche

Bistum Basel beauftragt unabhängige Anwaltskanzlei

Felix Gmürs Bistum ergreift neue Massnahme. (Bild: azi)

Das Bistum Basel beauftragt eine Anwaltskanzlei für die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und die Vergabe von Genugtuungen. Damit wollen sie eine «noch grössere Unabhängigkeit» gewährleisten.

Im September dieses Jahres veröffentlichte die Universität Zürich ihre Ergebnisse der grossen Missbrauchs-Studie (zentralplus berichtete). Zum ersten Mal untersuchten unabhängige Forscherinnen die Akten zu sexuellem Missbrauch in den Archiven der Kirche. Insgesamt identifizierten die Wissenschaftler 1002 Fälle sexuellen Missbrauchs seit 1950 in der Schweiz. Das sei jedoch nur die Spitze des Eisberges, hiess es in der Mitteilung der Universität.

Die Schweizer Bischofskonferenz meldete sich nach Veröffentlichung der Studie direkt mit einem Statement. Damals haben sie erste Massnahmen beschlossen. Unter anderem, dass sie eine unabhängige Meldestelle schaffen und finanzieren wollen.

Was vor knapp zwei Monaten versprochen wurde, wird jetzt real: Das Bistum Basel schreibt in einer Mitteilung vom Montag, dass an diesem Tag der Vertrag mit einer externen Anwaltskanzlei als neue Meldestelle unterzeichnet wurde. Neu will das Bistum die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und die Prüfung von Anträgen auf Genugtuung in externe Hände geben. Dies betrifft einen grossen Teil der Schweiz: Das Bistum Basel umfasst insgesamt zehn Kantone – darunter Zug und Luzern.

Neu entscheiden Externe über Entschädigungsbeiträge an Opfer

Seit 2017 gibt es eine externe Rechtsanwältin als Koordinationsperson im Bistum Basel. Sie gilt als offizielle Meldestelle für sexuelle Übergriffe im Bistum. Ihre Aufgabe ist es, Massnahmen zu koordinieren und dem Bistum die Einleitung möglicher Verfahren – strafrechtlich, kirchenrechtlich oder Antrag auf Genugtuung – zu empfehlen. Das Genugtuungsverfahren, die kirchenrechtlichen Voruntersuchungen und/oder die direkte Meldung an Zuständigen in Rom werden nun ab Mitte November komplett extern erledigt. Die Abschlüsse der Verfahren sollen im Anschluss der externen Koordinationsperson gemeldet werden. Dieses Vorgehen soll eine «noch grössere Unabhängigkeit als bisher» gewährleisten, schreibt das Bistum Basel.

Gelder an Bistum Basel gestoppt

Wie wird sich diese Meldung auf den Boykott auswirken? Schliesslich haben mehrere Kirchgemeinden in Luzern dem Bistum Basel den Geldhahn zugedreht. Ende September rief die Kirchgemeinde Adligenswil zum Boykott auf. Der Anteil der Kirchensteuer, den das Bistum aus der Gemeinde erhält, wird nicht mehr überwiesen. Das Geld kommt aktuell auf ein Sperrkonto. Sieben weitere Kirchgemeinden schlossen sich dem Boykott an (zentralplus berichtet).

Im Jahr 2023 fliessen insgesamt über 1,14 Millionen Franken von Luzern ans Bistum Basel (zentralplus berichtete). Über den Beitrag an das Bistum Basel kann die Synode – das Kirchenparlament im Kanton Luzern – entscheiden. Am kommenden Mittwoch wird sich das 100-köpfige Parlament treffen und über die Beiträge für das Jahr 2024 bestimmen. Ob die Meldung vom Bistum Basel einen Einfluss auf die Höhe des Beitrags hat, wird sich zeigen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung Bistum Basel
  • Mitteilung Universität Zürich 12. September 2023
  • Statement der Schweizer Bischofskonferenz 12. September 2023
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 07.11.2023, 10:44 Uhr

    Bei der unabhängigen Anwaltskanzelei dürfte es sich wohl um Kellerhals Carrard handeln. Interessant, wen man dort unter den Partner findet.

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