Gemeinden fordern Geld vom Kanton

Nach Rüffel des Gerichts: Luzerner Regierung erhöht Taxgrenze

Der Regierungsrat gibt nach dem Entscheid des Kantonsgerichts klein bei. (Bild: Robert Müller)

Der Regierungsrat verzichtet darauf, das Urteil zur Finanzierung der Pflegeheim-Aufenthalte vor Bundesgericht anzufechten. Bis im Sommer 2020 soll eine neue Taxgrenze definiert werden. Zahlen müssen die Gemeinden – und die verlangen nun, dass der Kanton einen Teil der Mehrkosten übernimmt.

Der Regierungsrat zieht das Kantonsgerichtsurteil betreffend die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) maximal anrechenbare Aufenthaltstaxe im Pflegeheim nicht an das Bundesgericht weiter (zentralplus berichtete). Dies schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Der Regierungsrat anerkenne, dass die gegenwärtige EL-Taxgrenze nicht der Kostenentwicklung der letzten Jahre bei den Pflegeheimen Rechnung trage und somit den Anforderungen an das Bundesrecht nicht mehr genüge.

Die Anpassung wird nötig, weil die Ausgleichskasse einem Luzerner Rentner nur einen Beitrag von täglich 140 Franken für den Heimaufenthalt zahlte. Die restlichen 28 Franken musste er selber berappen. Das akzeptierte der Betroffene nicht, er gelangte vor Gericht – und bekam Recht.

Arbeitsgruppe erarbeitet Grundlagen bis im Sommer

Der Regierungsrat will deshalb die EL-Taxgrenze erhöhen. Er hat dafür eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kantons und der WAS Ausgleichskasse Luzern, der Gemeinden und der Pflegeheime eingesetzt. Diese erarbeite nun die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen. Die neue EL-Taxgrenze soll voraussichtlich bis im Sommer 2020 festgelegt werden und rückwirkend ab 1. Januar 2020 zur Anwendung kommen. Alle Betroffenen sollen von der WAS Ausgleichskasse Luzern zeitnah informiert werden.

Gemäss der Aufgabenteilung im Kanton Luzern gehen die damit verbundenen Mehrkosten zulasten der Gemeinden. Und diese fürchten sich vor den bevorstehenden Zahlungen.

Der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) unterstützt zwar den Entscheid des Regierungsrats, das Urteil nicht anzufechten. Mit der geplanten Anpassung würden die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner künftig entlastet, schreibt er in einer Mitteilung. Zudem sinke das Risiko, in hohem Alter noch Sozialhilfe beziehen zu müssen, markant.

Gleichzeitig ist der VLG «in grosser Sorge» über die möglichen Mehrkosten «in Millionenhöhe». aus. «Nebst den hohen Mehrkosten bei der individuellen Prämienverbilligung ist es nun schon das zweite Gerichtsurteil, das rechtlich zwar den Kanton betrifft, aber finanziell zu 100 Prozent die Gemeinden zu tragen haben.» Der VLG werde beim Kanton eine Kostenbeteiligung oder eine Gegenfinanzierung einfordern, sobald die effektiven Mehrkosten bekannt sind.

Die SP will juristische Hilfe anbieten

Die SP Kanton Luzern findet klare Worte für die Reaktion des Regierungsrates in der Sache: «Damit verzichtet er auf eine weitere Blamage wie bei der Prämienverbilligung», ist sich SP-Fraktionschef Marcel Budmiger sicher.

Ungenügend sei jedoch die Reaktion des Kantons auf das Gerichtsurteil. «Statt die berechtigten Ansprüche nachzuzahlen, stiehlt sich der Kanton aus der Verantwortung», kritisiert Budmiger. Deshalb wolle die SP den Betroffenen juristische Hilfe anbieten, damit sie zu ihrem Recht kommen.

Auch im Kantonsrat wolle man aktiv werden. Dies mit einem dringlichen Postulat, mit dem die SP die Rückzahlung der vorenthaltenen Gelder erreichen will.

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1 Kommentar
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    X, 14.02.2020, 13:59 Uhr

    Und die Kosten bezahlen die Gemeinden – danke für AFR 18.

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