Staatsanwaltschaft Zug verurteilt Ehemann

Nach der Trennung machte er ihr das Leben zur Hölle

Häusliche Gewalt: Am Ende der Beziehung begann der Mann, seine Frau zu terrorisieren. (Bild: Adobe Stock)

Mit einem 15 Zentimeter langen Messer stand ein Mann vor der Tür seiner Ex und drohte damit, sie umzubringen. Nun bekommt er von der Staatsanwaltschaft Zug die Quittung.

Geheiratet haben die beiden im Iran. Im Mai 2019 zog das Paar mit zwei Kindern, dessen Ehe in der Schweiz nicht anerkannt ist, in den Kanton Zug. Knapp ein Jahr später trennte sich die Frau von ihrem Mann, nachdem er sie geschlagen hatte. Und ab da ging der Terror erst richtig los.

Der Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft lässt nur erahnen, was die Frau durchgemacht hat. Der erste dokumentierte Vorfall ereignete sich im August 2020. Da drohte der Iraner seiner Frau, er würde sie «totmachen», wenn sie nicht verschwinde. Die Drohung verfehlte ihre Wirkung nicht. Mehrere Tage verbarrikadierte die Frau sich daraufhin in der Wohnung einer Freundin.

Sie verschanzte sich im Zimmer

Doch auch da liess er sie nicht in Ruhe. Wenige Tage später kam er, um seine Drohung wahr zu machen. Mit einem Küchenmesser von 15 Zentimetern Länge stand er vor der Wohnung der Freundin, wo seine Familie Zuflucht gefunden hatte. Er polterte gegen die Tür und drohte erneut, seine Ex zu töten. Diese verschanzte sich in einem Zimmer, bis es ihrer Freundin gelang, den Iraner zu beruhigen und ihm das Messer wegzunehmen.

Die Frau zog schliesslich mit den Kindern nach Baar. Dort kam es im Oktober und November erneut zu Übergriffen. Einmal schlug der Mann seiner Ex gegen die Beine, ein anderes Mal zog er sie heftig an den Haaren. Zum letzten dokumentierten Zwischenfall kam es im November 2020.

Übergriff an der Bushaltestelle

Da kam der Mann gegen Mittag in die Wohnung seiner Ex, um die Kinder zu sehen. Er war stark betrunken. Als es deswegen zum Streit kam, spuckte der Mann seiner Frau mitten ins Gesicht und zog sie an den Haaren. Sie flüchtete daraufhin mit den Kindern aus der Wohnung. Er nahm die Verfolgung auf bis zu einer Bushaltestelle. Dort schlug er die Frau mit der Faust ins Gesicht und beschimpfte sie lauthals – sodass die anderen Passagiere auf den Vorfall aufmerksam wurden.

Kurz danach schickte der Mann mehrere Sprachnachrichten an den Bruder der Frau – er beschimpfte ihn darin als «ehrlosen Zuhälter» und «Pack».

Bei erneuten Übergriffen werden 3'000 Franken fällig

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Zug hat sich der 34-Jährige der mehrfachen Drohung, Beschimpfung und Tätlichkeiten schuldig gemacht. Sie verurteilt ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 30 Franken. Die 3'000 Franken werden fällig, wenn er während einer Probezeit von drei Jahren gegenüber seiner Ex erneut übergriffig wird.

Sofort bezahlen muss der Mann eine Verbindungsbusse von 600 Franken. Eine solche verhängt die Staatsanwaltschaft, wenn einem Beschuldigten ein «Denkzettel» verpasst werden soll. Darüber hinaus muss er 300 Franken Übertretungsbusse bezahlen. Der Entscheid ist rechtskräftig.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz darüber zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei dazu verpflichtet, die Personen so weit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Artikel dieser Serie findest du hier.

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