Eine Zuger IV-Bezügerin will im Arbeitsmarkt wieder Fuss fassen. Doch als sie Mutter wird, streicht ihr die IV-Stelle die Gelder. Dass eine Frau mit zwei Kleinkindern Vollzeit arbeite, sei unrealistisch, so die Begründung.
Eine Zugerin hat vor dem Zuger Verwaltungsgericht gegen Rollenbilder der IV-Stelle gekämpft – und gewonnen, wie der «Beobachter» schreibt. Denn diese sprach der Frau ab, trotz Kleinkindern Vollzeit arbeiten zu können. Dies «entbehre jeglicher Wahrscheinlichkeit» – weshalb sie ihr die IV-Rente strichen.
Eine IV-Rente bezog die heute 38-Jährige nach einer schweren Erkrankung 2016. Sie kämpfte jedoch darum, dass die IV sie beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützte. Was sie auch zugesichert bekam – bis sie 2019 schwanger wurde.
Nach der Geburt des ersten Kindes stellte die IV-Stelle Zug die Eingliederungshilfe ein. Als später die zweite Tochter zur Welt kam, strich die IV-Stelle auch die Rentenzahlungen. Selbst wenn die Frau gesund wäre, würde sie nicht arbeiten, sondern sich als Hausfrau um die Kinder kümmern, so die Begründung. Und als solche verdiente sie keinen Lohn und hätte keinen Anspruch auf die IV-Rente.
Verwaltungsgericht gibt der Frau recht
Die Frau jedoch wehrte sich vor dem Zuger Verwaltungsgericht. Sie hätte eine Ausbildung zur Betriebswirtin geplant und wollte mit Arbeitsantritt die Kinder häufiger in der Kita betreuen lassen, wie das Magazin schreibt. Dies habe die IV-Stelle Zug nicht berücksichtigt. Das Verwaltungsgericht gab der Frau recht. Die IV habe unzulässigerweise vermutet, junge Mütter könnten nicht Vollzeit arbeiten. Die 38-Jährige bekommt nun wieder eine halbe Rente.
Auf den Fall angesprochen, verteidigt sich die IV-Stelle, sie habe die Abklärungen mit einem schweizweit standardisierten Fragebogen getroffen. Mutterschaft sei dabei ein häufiger Grund für die Revision, wie die Stelle gegenüber dem Magazin sagt. Die Praxis ändern wird die IV-Stelle indes nicht.
- Artikel «Beobachter»