Strafverfahren gegen Familienvater

Unterhalt? Lieber schafft Zuger sein Vermögen weg

Vier seine vier Kinder hat ein Zuger jahrelang den Unterhalt nicht bezahlt. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Ein Zuger zahlt keinen Unterhalt für seine vier Kinder. Als die Ausstände fast 90'000 Franken betragen und sein Einkommen gepfändet werden soll, verschiebt er Zehntausende Franken ins Ausland. Das ist verboten. Und blieb nicht unbemerkt.

Es muss im Oktober 2020 gewesen sein, als einem Zuger um die 60 klar wurde: Jetzt wird es eng. Wenige Tage zuvor hatte die Mutter seiner Kinder beim Kantonsgericht beantragt, den Rechtsvorschlag gegen eine Betreibung über fast 90'000 Franken zu beseitigen. Grund: ausstehende Unterhaltszahlungen seit 2017. Über drei Jahre hinweg hatte der Deutsche weder Unterhalt noch Krankenkasse für die vier gemeinsamen Kinder bezahlt.

Und wie ein neuer Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft zeigt, hatte er auch im Oktober 2020 nicht vor, damit anzufangen. Drei Tage nachdem die Kindsmutter das Gesuch um Rechtsöffnung gestellt hatte, eröffnete der Mann heimlich ein neues Konto bei der Postfinance – und wies seinen Arbeitgeber an, einen Betrag über 140'000 Franken statt auf sein Lohn- auf das neue Konto zu überweisen.

Das Geld fliesst zu Banken in Deutschland und Griechenland

«In der Folge verbrauchte der Beschuldigte den gesamten Betrag (...) im Bewusstsein seiner drohenden Zahlungsunfähigkeit», schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrem Strafbefehl, der vor wenigen Tagen öffentlich zur Einsicht auflag. Damit meint sie: Der Mann hat sein Vermögen weggeschafft, damit es nicht gepfändet wird. Und: um den Unterhalt weiterhin nicht zu zahlen.

Statt das Geld seinen Kindern zugutekommen zu lassen, floss es ins Ausland ab. Zu Banken in Griechenland und Deutschland, auf eigene Konti oder auf das eines Freundes. Um fast 70'000 Franken habe er sein Vermögen «zum Schein vermindert» hält die Staatsanwaltschaft fest.

Staatsanwaltschaft verhängt höchstmögliche Geldstrafe

Das ist verboten. Unter anderem wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs verurteilen die Strafverfolger den Mann aus dem Kanton Zug, ebenso hat er sich der Gläubigerbevorzugung schuldig gemacht. Denn der Familienvater hatte gewusst, dass ihm eine Lohnpfändung droht. Dadurch hätte er sein Geld nicht an ausgewählte Gläubiger zahlen dürfen: fast 20'000 Euro an eine Anwaltskanzlei, knapp 3000 Euro an eine Schreinerei in Österreich oder über 10'000 Franken an seinen heutigen Chef.

«In der Folge verbrauchte der Beschuldigte den gesamten Betrag (...) im Bewusstsein seiner drohenden Zahlungsunfähigkeit.»

Aus dem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft

Rund 4000 Franken Busse erlegen die Strafverfolger dem Mann für seine Tat auf, zusätzlich verurteilen sie ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 110 Franken. Zwar spricht die Staatsanwaltschaft die Strafe bedingt aus, der Mann wird die knapp 20'000 Franken Geldstrafe nicht zahlen müssen, solange er sich während der dreijährigen Probezeit nichts Vergleichbares zuschulden kommen lässt.

Jedoch: Das Strafmass zeigt, dass die Strafverfolger seine Tat nicht als Bagatelle bewerten. Mit 180 Tagessätzen haben sie die höchstmögliche Geldstrafe ausgesprochen, die im Strafbefehlsverfahren zulässig ist (die Höhe des Tagessatzes von 110 Franken wie im vorliegenden Fall sagt nichts über die Schwere einer Tat aus, sondern orientiert sich am Vermögen eines Beschuldigten). Bei einer höheren Strafe hätte die Staatsanwaltschaft Anklage erheben müssen, der Fall wäre vor Gericht gelandet.

Gericht wird sich mit Unterhalt befassen müssen

Das aber ist er nicht – auch, weil der Mann gegen den Strafbefehl keine Einsprache erhoben hat. Damit gilt er als akzeptiert, das Urteil ist rechtskräftig.

Juristisch ist die Sache für den Deutschen indes kaum ausgestanden – nach wie vor stehen fast 90'000 Franken Unterhaltsausstände im Raum. Die Staatsanwaltschaft hat die Forderung auf den Zivilweg verwiesen. So wird der Fall also doch noch vor einem Richter oder einer Richterin landen.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2022 1165 der Zuger Staatsanwaltschaft
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2 Kommentare
  • Profilfoto von Franz
    Franz, 14.01.2024, 20:16 Uhr

    Der Arbeitgeber überweist 140’000 statt aufs Lohnkonto auf ein anderes Konto. Monatslohn? Das ist ziemlich erklärungsbedürftig.

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 14.01.2024, 19:09 Uhr

    Eine bedingte Geldstrafe? Es ist wohl schon April…

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