Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft

1000 Liter Milch im Bach: Bauer stellt sich selbst

In einen Zuger Bach flossen Anfang Jahr gut 1000 Liter Milch. Jetzt ist klar, weshalb. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Diesen Frühling fliessen gut 1000 Liter Milch den Bach hinunter im Kanton Zug. Die Polizei sucht Zeugen – und wird schnell fündig: Ein Bauer, der einen Milchtank nicht richtig verschlossen hatte, meldete sich selbst.

Gross war die Verwirrung, als ein Passant an einem Mittwochmorgen Anfang März plötzlich registrierte: Das Wasser im Bach vor ihm ist nicht wie üblich klar. Sondern trüb und weiss.

«Abklärungen durch Fachleute ergaben, dass es bei sich bei der weissen Flüssigkeit um Milch handelt», schrieb die Zuger Polizei noch am selben Tag in einer Mitteilung an die Medien. Und: «Ein Fischsterben oder andere Auffälligkeiten waren im Gewässer nicht erkennbar. Die Ermittlungen nach dem Verursacher sind im Gang.» Wie die Milch ins Wasser geraten war? Das wussten die Zuger Strafverfolger an diesem Mittwoch noch nicht.

Milch abgefüllt, Tank nicht richtig verschlossen

Deshalb folgt am Ende der Mitteilung ein Zeugenaufruf. Wer «ungewöhnliche Fahrzeugbewegungen» festgestellt habe oder Angaben zum Verursacher machen könne, wurde gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Der Aufruf war von Erfolg gekrönt. Das zeigt jetzt ein neuer Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft: Nachdem er von der Meldung gehört hatte, meldete sich ein ansässiger Bauer bei den Behörden. Dieser hatte am frühen Mittwochmorgen gut 1000 Liter Milch in einen Milchtank abgefüllt. Dabei passierte es: Der Landwirt verschloss den Tank nicht richtig, die Milch lief aus, floss über einen Schacht in den Bach. Völlig unbemerkt.

Die Ehrlichkeit kommt beim Staat gut an

Seine Ehrlichkeit rechnen ihm die Behörden an, im Strafbefehl schreibt der zuständige Staatsanwalt, es werde «zu seinen Gunsten berücksichtigt», dass sich der Bauer von sich aus gemeldet habe.

Ganz straffrei kommt er aber nicht davon: Wegen Widerhandlung gegen das Gewässerschutzgesetz verurteilt die Staatsanwaltschaft den Mann zu zehn Tagessätzen Geldstrafe à 110 Franken und zu 275 Franken Busse. Die Geldstrafe wird er nicht zahlen müssen, der Staat hat sie bedingt ausgesprochen, die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Der Bauer hat den Strafbefehl akzeptiert, dieser ist rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Strafbefehl 1A 2023 1420 der Zuger Staatsanwaltschaft
  • Medienmitteilung der Zuger Polizei
  • Telefonischer Austausch mit dem Landwirt
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