Kantonsgericht weist Beschwerden ab

Umzonung des ehemaligen Luzerner «Konsi» ist rechtmässig

Das «Konsi» im Luzerner Dreilindenpark. (Bild: ber)

Das Areal des Dreilindenparks in der Stadt Luzern kann laut dem Kantonsgericht umgezont werden. Es hat zwei Beschwerden von Anwohnern abgewiesen.

Der Dreilindenpark in Luzern soll von einer Grün- in eine Sonderbauzone umgezont werden. Das will die Stadtbevölkerung, die 2020 Ja zu einer entsprechenden Revision gesagt hat. Doch Anwohner reichten Beschwerde gegen das Anliegen ein. Sie waren mit dem geplanten Skulpturenpark nicht zufrieden (zentralplus berichtete). Der Regierungsrat wies die Beschwerden ab, die Anwohner zogen den Fall weiter.

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nun abgewiesen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Das Gericht entschied, dass die Anpassungen zu Recht genehmigt worden seien. Die Schutzanliegen seien hinreichend beachten worden, die Nutzung fokussiere auf den Erhalt und die Bewahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Skulpturenpark, Ausstellungen und Veranstaltungen geplant

Die Gebäude im ehemaligen «Konsi» sind denkmalgeschützt, der Park gilt als schützenswertes Ortsbild. Der Stadtrat gab der Finartis Kunsthandels AG 2018 den Zuschlag als neue Mieterin. Sie will dort einen Skulpturenpark, Ausstellungen und Veranstaltungen organisieren.

Der 35'000 Quadratmeter grosse Dreilindenpark ist bekannt für seine Aussicht auf die Stadt Luzern und das Seebecken, er wurde 1890 als englischer Landschaftsgarten gestaltet. Ab 1952 nutzte es die Stadt Luzern als Konservatorium. Im Sommer 2020 zog die Musikhochschule vom Dreilindenpark in den Neubau beim Südpol.

Verwendete Quellen
  • Medienmitteilung Kantonsgericht Luzern
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