Staatsanwaltschaft fordert lebenslänglich

Mord von Meierskappel: Jetzt spricht die beschuldigte Tochter

Im April 2020 kam es in Meierskappel zu einem Tötungsdelikt. Jetzt steht die mutmassliche Mörderin vor Gericht. (Bild: Symbolbild: Luzerner Polizei)

Im Frühling 2020 soll eine heute 48-jährige Schweizerin ihre Mutter getötet haben. Heute beginnt der Mordprozess vor dem Luzerner Kriminalgericht, der die Geschichte eines zerrütteten Verhältnisses nacherzählen wird; einer Geschichte von Geld, Neid und Rache.

Erst der Frauenmord von Emmenbrücke (zentralplus berichtete), dann das Tötungsdelikt von Geuensee, jetzt verhandelt das Luzerner Kriminalgericht das dritte schwere Gewaltdelikt innert zweier Monate: Heute und morgen steht eine 48-jährige Schweizerin vor Gericht, die im April 2020 ihre Mutter in Meierskappel umgebracht haben soll (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus – und fordert eine lebenslängliche Gefängnisstrafe.

Mit dem Prozessauftakt wird die Anklageschrift öffentlich. Lediglich 14 Seiten genügen der Staatsanwaltschaft, um ein zerrüttetes Mutter-Tochter-Verhältnis nachzukonstruieren. Ein Verhältnis, das mit dem Tod der Mutter seinen traurigen Tiefpunkt erreicht hat – und das bereits Monate zuvor ein erstes Mal eskalierte: in einem angeblichen Giftanschlag, den die Mutter nur knapp überlebte.

Lange zahlte die Mutter für die Tochter

Laut der Anklage soll drei Monate vor der Mordtat folgendes passiert sein: Im Januar 2020 besucht die Tochter ihre Mutter in deren Villa in Meierskappel. Die Mutter ist gut betucht, verfügt über ein Vermögen, das mindestens 6 Millionen Franken beträgt.

Auch an diesem Donnerstagnachmittag kurz nach Neujahr geht es um Geld – wie so oft in der Vergangenheit. Die Mutter war lange für das Leben ihrer Tochter aufgekommen, finanzierte einen Reitstall mit 20 Pferden, den die Tochter in der Ostschweiz betreibt.

Ebenso zahlte sie deren Schulden, die am Ende über 100’000 Franken betragen sollen. Im Herbst 2019 aber hat die Mutter den Geldhahn zugedreht, wenige Monate später will die Tochter eine Aussprache. Wegen eines chronisch entzündeten Blinddarms wolle sie ins Spital und zusätzlich in eine psychiatrische Klinik. Nur: Weil die Mutter ihr kein Geld mehr überweist, sei sie nur noch allgemein, nicht mehr privat versichert.

Frostschutzmittel im Kaffee?

Zum Treffen bringt die Tochter Gipfeli mit – und zwei Becher Kaffee. Die Mutter trinkt ihren aus. Und hat laut der Staatsanwaltschaft unglaubliches Glück, dass sie wenig später einen Hausarzttermin hat. Beim Arzt wird der Seniorin schlecht, sie muss sich übergeben, die Symptome werden immer schlimmer, die Frau muss mit der Ambulanz ins Spital, kommt tags darauf auf die Intensivstation, ihr Zustand ist lebensbedrohlich. Die Rentnerin erlitt ein akutes Nierenversagen und eine Lungenentzündung. Auslöser ist laut den Strafverfolgern eine Substanz namens Ethylenglykol – ein Frostschutzmittel, das die Tochter zuvor in den Kaffee ihrer Mutter gekippt haben soll.

Beim versuchten Mord soll es nicht geblieben sein: Nach dem gescheiterten Giftanschlag enterbt die Mutter ihre Tochter, vermacht ihr Millionenvermögen einem deren Söhne, offenbar ihrem Lieblingsenkel. Dafür, sagen die Strafverfolger, will sich die Frau im April 2020 rächen.

Die Tochter soll es der Mutter heimgezahlt haben

Zusammen mit einer Kollegin fährt sie laut der Anklageschrift zum Anwesen in Meierskappel. Weil die Mutter die Tür nicht öffnet, steigt die Tochter über ein offenes Fenster ein. Im Gang kommt es zum Streit, zu einem «heftigen Kampf» am Fuss einer Treppe, wie es in der Anklage heisst. Die Tochter soll die Mutter mit einem stumpfen Gegenstand auf den Hinterkopf geschlagen haben, mit was für einem, wissen die Strafverfolger nicht. Die Mutter geht zu Boden, die Tochter nimmt ihren Kopf, schlägt ihn auf eine Treppenstufe, immer und immer wieder, mindestens 17 Mal, wie die Untersuchung später zeigen wird. Die Seniorin trägt mehrere Brüche davon, dann holt die Tochter ein Kissen aus der Waschküche, drückt es der Mutter aufs Gesicht – so lange, bis diese sich nicht mehr bewegt.

Die Mutter ist tot, die Tochter kehrt zu ihrer Kollegin zurück, fährt mit dieser in einen Wald, zieht sich unterwegs um und verbrennt ihre Kleider. Nach einem Abstecher in eine Coop-Tankstelle kehrt die Frau nach Hause. Am späten Abend ruft ihre Tochter an und berichtet vom Tod der Grossmutter. Um 3.51 Uhr in der Nacht nimmt die Polizei die Frau bei sich zuhause fest. Die heute 48-Jährige habe «besonders skrupellos» und «aus rein egoistischen Beweggründen und aus Rache» gehandelt, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Auch die Kollegin der mutmasslichen Mörderin steht vor Gericht

Während diese lebenslänglich Gefängnis und eine ambulante Therapie für die Frau fordert, sind die Anträge der Verteidigung nicht bekannt. Eine Anfrage von zentralplus liess der amtliche Verteidiger unbeantwortet. In der Anklageschrift heisst es, die Beschuldigte gebe die Geschehnisse um den Tod ihrer Mutter zum Teil zu, bestreite aber den Vorwurf des versuchten Giftmordes.

Zusammen mit der Haupttäterin muss sich deren Kollegin, die am verhängnisvollen Tag mit ihr zum Haus der Mutter gefahren war, vor Gericht verantworten – unter anderem wegen Begünstigung, da die Frau der Täterin geholfen habe, ihre Kleider zu verbrennen, also Beweismittel zu vernichten. Die Staatsanwaltschaft beantragt ein Jahr und zwei Monate Gefängnis bedingt, deren Verteidiger verwies auf Anfrage von zentraplus auf sein Plädoyer an der Hauptverhandlung.

zentralplus wird vor Ort sein und live aus dem Gerichtssaal berichten.

Verwendete Quellen
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon