20 Jahre Gefängnis im Mordfall Emmenbrücke

Richterin: «Es gibt kein Pardon für einen so brutalen Femizid»

Das Luzerner Kriminalgericht hat am Donnerstag sein Urteil im Mordprozess von Emmenbrücke verkündet. (Bild: zvg)

Wegen Mordes verurteilt das Luzerner Kriminalgericht einen 36-jährigen Schweizer zu 20 Jahren Gefängnis. Der Mann hatte im Sommer 2021 in Emmenbrücke seine Freundin erstochen. Bei der heutigen Urteilsverkündung wäre er um ein Haar aus dem Saal geflogen.

Um 15.38 Uhr am Donnerstagnachmittag ist Tatsache, was sich im Saal des Luzerner Kriminalgerichts in der halben Stunde vorher abgezeichnet hatte: «Der Beschuldigte wird wegen Mordes schuldig gesprochen», sagt Petra Venetz, Richterin am Kriminalgericht und Verfahrensleiterin im Prozess gegen einen 36-jährigen Schweizer, der im Sommer 2021 in Emmenbrücke seine Freundin mit 60 Messerstichen ermordet hat.

Eine Tat auf «äusserst brutale Art und Weise»

Das sagt nach der Staatsanwaltschaft nun auch das Gericht – und verurteilt den Beschuldigten zu 20 Jahren Gefängnis, wie an der Urteilseröffnung von heute Nachmittag klar geworden ist.

«Der Beschuldigte hat innert Minuten drei kleinen Kindern ihre Mutter genommen. Es gibt kein Pardon für einen so brutalen Femizid.»

Petra Venetz, Richterin am Luzerner Kriminalgericht

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Schweizer seine damalige Freundin auf «äusserst brutale Art und Weise» umgebracht habe: «Er muss in einen regelrechten Blutrausch gefallen sein», sagte die Verfahrensleiterin. Und: «Der Beschuldigte hat innert Minuten drei kleinen Kindern ihre Mutter genommen. Es gibt kein Pardon für einen so brutalen Femizid.»

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, mit der Urteilsverkündung von heute hat der Beschuldigte zehn Tage Zeit, Berufung anzumelden. Der Mann gilt also nicht als verurteilter Mörder. Ob der Verteidiger bereits Berufung angemeldet hat, war bis heute Abend unklar, die Luzerner Staatsanwaltschaft will erst das Urteil einsehen, bevor sie über eine Berufungsanmeldung entscheidet.

Richterin warf Beschuldigten beinahe aus dem Saal

Indes würde alles andere als ein Weiterzug ans Kantonsgericht überraschen. Darauf liess nicht zuletzt die Reaktion des Beschuldigten während der Urteilsverkündung schliessen. Wie bereits an der Hauptverhandlung vom 22. und 23. Oktober kommentierte dieser praktisch durchgehend die Ausführungen der Richterin – mal mit Kopfschütteln und Augenverdrehen, mal kaum vernehmbar vor sich hingeflüstert. Und mehrmals unterbrach er die Richterin, was bei einer Urteilsverkündung völlig unüblich ist.

«Merken Sie nicht, dass es ein Riesenaffront ist, so etwas gegenüber einer Person zu sagen, die daran fast gestorben wäre?!», warf der Beschuldigte dazwischen, als Richterin Venetz darauf einging, seine Long-Covid-Erkrankung könne den Beschuldigten nicht so stark betroffen haben, wie er es geschildert hätte. Daraufhin musste die Richterin den Beschuldigten ein zweites Mal ermahnen, ihn des Saals zu verweisen, sah aber letztlich davon ab.

War das Opfer die Täterin? Das glaubt das Gericht nicht

Long Covid war das Hauptargument des Verteidigers, der das Urteil mit versteinerter Miene aufnahm und im Prozess einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert hatte. Im Wesentlichen hatte der Anwalt argumentiert, sein Mandant habe wegen Long Covid an einer starken geistigen Umnachtung gelitten, einer «tief greifenden Bewusstseinsstörung», könne sich an weite Teile der Tat nicht erinnern und sei nicht schuldfähig gewesen. Zudem präsentierte der Verteidiger dem Gericht eine Version des Sachverhalts, bei dem das spätere Opfer mit einem Messer auf den 36-jährigen Schweizer losgegangen sein solle, dieser also in Notwehr gehandelt und überreagiert habe.

Diese Darstellung glaubte das Gericht nicht. So sei es mit Blick auf das Spurenbild «schlicht absurd», dass das Opfer die ganze Zeit über ein Messer in der Hand gehabt haben solle. Am 11. Juli hatten Polizisten die Leiche der Frau in einer Kartonkiste gefunden, in der Wohnung fanden sich Spuren, die auf drei Tatorte schliessen lassen. Laut der Anklage, und seit der Urteilsverkündung auch laut dem Kriminalgericht, hat der Beschuldigte das Opfer am Ende einer Auseinandersetzung von hinten gepackt, an seine Brust gedrückt und ihm mehrfach in den Hals gestochen.

Wenige Stunden, nachdem die Leiche gefunden worden ist, nahmen Polizisten den Mann im Kanton Nidwalden fast. Zuvor war er auf dem Bürgenstock gewesen und hatte sich danach ein Fussballspiel angeschaut.

Gericht mildert Strafe – wegen Long Covid

Mit einer Verurteilung wegen Mordes folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte aber eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Eine solche spricht das Gericht nicht aus, da Long Covid die Schuldfähigkeit des Mannes tatsächlich beeinträchtigt habe – jedoch nur leicht und nicht vollumfänglich, wie dies der Verteidiger gesagt hatte.

«Sie werden jetzt einen nachweislich unschuldigen Menschen bestrafen, schwer bestrafen. […] Mit diesem Schandfleck in Ihrem Gewissen, falls Sie denn eins haben, müssen Sie jetzt leben.»

Beschuldigter am Ende der Urteilsverkündung

Zusätzlich zur Gefängnisstrafe verhängt das Gericht eine «ambulante psychotherapeutische Behandlung» für den Mann, dem der renommierte forensisch-psychiatrische Gutachter Frank Urbaniok ein Risikoprofil mit einer gesteigerten Egozentrik und einer gesteigerten Rigidität attestiert hatte. So kam während des Prozesses mehrmals zur Sprache, dass der Mann dazu neigt, die Schuld bei den anderen zu suchen und sich selbst zum Opfer zu machen.

So sagte er denn auch gegen Ende der Urteilsverkündung zum dreiköpfigen Gericht: «Sie werden jetzt einen nachweislich unschuldigen Menschen schwer bestrafen.» Mit dem heutigen Tag würden sich die Richterinnen und Richter zu Straftätern machen: «Mit diesem Schandfleck in Ihrem Gewissen, falls Sie denn eins haben, müssen Sie jetzt leben.»

Verwendete Quellen
  • Besuch der Urteilsverkündung vom 9. November 2023 am Luzerner Kriminalgericht
  • Besuch der Gerichtsverhandlung vom 22. und 23. Oktober 2023
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1 Kommentar
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    Baldi, 10.11.2023, 06:44 Uhr

    Wau,, tolle Richterin, das so jemand überhaupt in Berufung gehen darf,,,,, Wegsperren fertig.

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