Entäuschte Taxifahrer klagten

Luzerner Taxibewilligungen erneut vor Gericht

Ein Luzerner Taxiunternehmen war mit der Anzahl Lizenzen, die es bei der öffentlichen Ausschreibung erhielt, nicht glücklich. (Bild: Pixabay)

Ein Luzerner Taxiunternehmen hatte bis vors Bundesgericht gegen die Vergabe der Taxibewilligungen geklagt. Dabei ging es auch darum, den Mitbewerbern ins Dossier schauen zu können.

Vom «Taxi-Krieg» war 2017 die Rede. Von Betrugsvorwürfen, Zoff und Neid berichteten die Medien. Hintergrund ist die Vergabe der Luzerner Taxibewilligungen, also, dass Transportunternehmen in der Stadt überhaupt ihre Dienste anbieten dürfen. Für die Periode 2018 bis 2022 schrieb die Stadt Luzern diese Vergaben erstmals öffentlich aus. Die Taxiunternehmen mussten sich mit einem Dossiers bewerben und gewisse Kriterien erfüllen (zentralplus berichtete).

100 Lizenzen vergibt die Stadt alle fünf Jahre – deutlich weniger, als es interessierte Anbieter gibt. Bereits nach der erstmaligen Vergabe folgten Streitereien und Gerichtsprozesse, weil sich die, die keine Bewilligung erhielten, ungerecht behandelt und übergangen fühlten.

Auf 2024 erfolgte die zweite Vergabe der Bewilligungen und wiederum folgten auch der Neid und die Prozesse. Einer dieser Fälle landete nun vor dem Bundesgericht.

Zwei statt sechs Bewilligungen

Die Ausgangslage war nach wie vor dieselbe: 100 Plätze gibt es, 180 Unternehmen wollten diese haben. Ein Unternehmen, das nicht die Zahl der Bewilligungen erhielt, die es wollte, klagte vor dem Luzerner Kantons- und vor dem Bundesgericht. In der ersten Periode wurden dem Taxiunternehmen sechs Bewilligungen erteilt, drei davon enthielten eine Berechtigung vor dem Luzerner Bahnhof zu parken. In der zweiten Runde erhielt es insgesamt jedoch nur zwei Bewilligungen.

Vor dem Kantonsgericht forderte es, dass es die sechs Lizenzen erhält und die Stadt ausserdem das Ausschreibeverfahren wiederholt. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde vergangenen Herbst jedoch ab.

Dabei hielt es aber fest, dass es im Bewilligungsverfahren der Stadt Luzern durchaus Mängel gibt. So seien einige der Fragen, die Unternehmen im Bewilligungsprozess machen mussten, nicht sachdienlich sei und andere wichtige Kriterien dafür nicht berücksichtigt wurden. Es kam aber zum Schluss, dass diese Mängel nicht so gravierend seien, dass das Ausschreibeverfahren neu durchgeführt werden muss.

Einblick in Dossiers der Mitbewerber gefordert

Daraufhin gelangte die Transportfirma ans Bundesgericht. Dort rügte sie etwa, dass sie im Prozess keine Akteneinsicht erhalten habe. Konkret wollte sie Einblick in sämtliche Unterlagen der Bewerber, die einen Standplatz beim Bahnhof erhalten haben. Die Bewertung ihres Dossiers durch die Stadt war vor dem Bundesgericht kein Thema mehr.

Das Bundesgericht erteilte dem Taxiunternehmen allerdings ebenfalls eine Abfuhr. Dies mit der Begründung, dass das Recht auf Akteneinsicht nicht greife, wenn dadurch die Rechte Dritter verletzt würden, was der Fall wäre, wenn die Bewerbungsdossiers andere Anbieter freigegeben würden.

Es stützte somit das Urteil des Kantonsgerichts, wonach das Unternehmen keinen Anspruch auf eine Neubeurteilung seines Dossiers oder gar eine Neuausschreibung der Bewilligungen hat.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Bundesgerichts
  • Medienarchiv zentralplus
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