Eltern und Gemeinde Hünenberg kämpfen bis vor Gericht

Fussgängerstreifen scheitert – gibt’s nun eine Unterführung?

Der Fussgängerstreifen am Knoten «Matten» ist verschwunden. (Bild: Kanton Zug)

In Hünenberg tobt seit einigen Jahren ein Kampf um einen Fussgängerstreifen, den der Kanton entfernte. Die Gemeinde und Eltern gingen vor Gericht. Dieses weist die Beschwerde nun ab – allerdings mit einem grossen «Aber».

Es war ein Entscheid, der in Hünenberg auf Unverständnis und grossen Ärger stiess. Im Herbst 2022 beschloss der Kanton Zug, den Fussgängerstreifen bei der Kreuzung Matten nicht wieder aufzumalen. Dies nachdem die Strasse saniert worden war. Ein Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) habe gezeigt, dass dieser nicht mehr nötig sei, weil er zu wenig genutzt wird. Stattdessen gab es eine Mittelinsel (zentralplus berichtete).

Kaum war die Tinte auf den Beschlusspapieren trocken, regte sich in Hünenberg Widerstand. Dies, weil der Fussgängerstreifen Teil eines Schulwegs war. Ganz in der Nähe steht ein Schulhaus. Eltern und die Gemeinden beschwerten sich beim Kanton. Und auch der Zuger Kantonsrat beschäftigte sich damit. Sechs Politiker aller Parteien forderten die Rückkehr der Überquerung (zentralplus berichtete). Alles vergeblich.

Elfjähriger geht mit Eltern vor Gericht

Schliesslich landete der Fall beim Zuger Verwaltungsgericht. Prozessiert hatten die Gemeinde Hünenberg sowie ein Elternpaar und ihr elfjähriger Sohn. Sie forderten, dass der Fussgängerstreifen zurückkommt oder der Kanton andere Massnahmen trifft, um die Sicherheit für Schülerinnen zu erhöhen.

Die Mittelinsel, die als Querungshilfe statt des Fussgängerstreifens installiert wurde, sei zu wenig sicher. Vor allem am Morgen sei der Verkehr so dicht, dass sich lange keine ausreichende Lücke auftue, so ihre Argumentation.

Die Gemeinde kritisierte vor Gericht das Gutachten des BFU. Dieses habe mit einer zu tiefen Frequentierung auf dem Fussgängerstreifen gerechnet. Es würden mehr Leute diesen benutzen, als im Gutachten, das den Entscheid des Kantons bestätigte, ausgeführt werde. Ausserdem sei die Stelle bekannt für Schnellfahrer. Eigentlich wäre Tempo 60 signalisiert. Daran halte sich kaum jemand. Die Polizei habe auch schon Raser mit über hundert Kilometer pro Stunde gemessen.

Der Kanton hielt dem entgegen, dass ein Fussgängerstreifen auch nicht sicherer sei als eine Schutzinsel in der Mitte der Strasse. Viele Fussgängerinnen würden sich bei einem Streifen aufgrund der Vortrittsberechtigung in falscher Sicherheit wiegen. Dabei käme es immer wieder vor, dass jemand vor ein Auto laufe.

Fussgängerstreifen sei am gefährlichsten

Das Verwaltungsgericht führte einen Augenschein vor Ort durch und kam zu zwei Ergebnissen. Erstens: Die Beurteilung des BFU und des Kantons, wonach der Fussgängerstreifen zu wenig benutzt werde, um bestehen zu bleiben, ist gerechtfertigt. Zweitens: Die Situation am Knoten Matten ist kompliziert.

«Das Bauchgefühl sagt einem, eigentlich müsste doch, dank des Vortrittsrechts der Fussgänger an diesem Ort, ein Fussgängerstreifen eine grössere Sicherheit bringen als eine Mittel- beziehungsweise Schutzinsel ohne Fussgängerstreifen. Das geht auch den Mitgliedern des Gerichts nicht anders», heisst es in dem Urteil. Es sei daher verständlich, dass sich die Hünenberger für einen Fussgängerstreifen einsetzen.

Allerdings ist das Gericht gleichzeitig der Meinung, dass sowohl mit als auch ohne Fussgängerstreifen das Überqueren der Strasse beim Knoten Matten insbesondere für Kinder, aber auch für ältere Personen eine grosse Herausforderung darstellt. Nach Ansicht des Gerichts wäre diese Herausforderung sogar noch grösser und das Überqueren der Strasse gefährlicher, wenn dort ein Fussgängerstreifen vorhanden wäre.

Unterführung statt Fussgängerstreifen?

Dabei stützt es sich unter anderem auf eine Studie, die besagt, dass bei einer Mittelinsel im Durchschnitt alle 25 Jahre ein Unfall mit einer Fussgängerin passiert. Die für Fussgängerstreifen ermittelten Werte würden etwa dreimal so hoch liegen. Das Verwaltungsgericht teilt die Auffassung, dass ein Streifen eine falsche Sicherheit vorgaukle. Dies sei an der Kreuzung Matten besonders gefährlich, wenn ein Grossteil der Autofahrer sich nicht an die Tempolimite halte.

Es entscheidet daher, dass der Kanton keinen neuen Fussgängerstreifen aufmalen muss. Gleichzeitig hält das Gericht auch fest, dass der Ort so oder so gefährlich sei, und die Behörden daher angehalten sind, Massnahmen zu treffen. So schlägt es vor, dass der Kanton über einen Lotsendienst oder gar eine Unterführung nachdenken soll. Auch solle er dafür sorgen, dass die Geschwindigkeitslimiten tatsächlich eingehalten werden. Etwa mit mehr Kontrollen durch die Polizei.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts
  • Medienarchiv zentralplus
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon