Skurriler Betrugsfall aus Luzern

Ein Betrüger, ein Scheich und schlechtes Englisch

Der Unternehmer zog nach seiner Verurteilung durch das Kantons- und Kriminalgericht Luzern weiter ans Bundesgericht. (Bild: flickr / markus daams)

Ein Luzerner Unternehmer wurde kürzlich vom Bundesgericht in dritter Instanz wegen Betrugs verurteilt. Der Fall ist skurril. Es geht um geprellte Bekannte, einen Scheich aus Dubai, schlechte Englischkenntnisse und ein Tourismusprojekt in Schweden.

Es liest sich wie die Vorlage zu einer Krimikomödie. Das Bundesgericht verhandelte kürzlich den Fall eines Luzerner Unternehmers. Dieser wurde bereits vom Luzerner Kriminal- und Kantonsgericht zu anderthalb Jahren Haft verurteilt. Der Beschuldigte gelangte aber mit einer Beschwerde gegen das Urteil ans Bundesgericht. Aber von vorn.

Begonnen hat alles 2015. Der Beschuldigte plant ein Tourismusprojekt in Schweden. Dafür braucht er aber Geld. Unterstützung erhofft er sich durch die EU in Form von Subventionen. Um diese zu erhalten, braucht er aber zunächst Eigenkapital – konkret 2,29 Millionen Franken. Daher wendet er sich an Bekannte und bittet diese um 290’000 Franken. Die zwei Millionen habe er schon, hinterlegt auf einem Sperrkonto. Das sagt er laut Urteil des Bundesgerichts vom 24. Januar seinen Bekannten. Der Plan: Sowie die 2,29 Millionen beisammen sind, gründet er eine AG, beantragt die EU-Subventionen und kauft die ersten Objekte in Nordschweden für das Tourismusprojekt.

Sicherheiten versprochen, um ans Geld zu kommen

Der Unternehmer verspricht Sicherheiten für die 290’000 Franken. So will er die Aktien der AG bis zur Rückzahlung des Darlehens an die beiden Bekannten abtreten und einer davon wird als Verwaltungsrat der AG mit Einzelzeichnungsberechtigung im Handelsregister eingetragen.

So sollen die beiden Bekannten jederzeit an ihr Geld kommen und im Zweifelsfall auch die Liegenschaften in Schweden liquidieren können. Das Geld will der Luzerner in zwei Monaten zurückzahlen, spätestens aber nach sechs.

Ein Scheich und ein Sperrkonto, das es nicht gibt

Schliesslich kommt aber doch alles anders. Nach vier Monaten war das Geld mit 46 Zahlungen weg. Ein Gesuch um EU-Subventionen reichte der Beschuldigte nie ein. Und Objekte in Schweden kaufte er auch keine. Vielmehr beglich er mit dem Geld Schulden, finanzierte sich seinen eigenen Lebensunterhalt oder brauchte es, um die Aktien seiner AG zu hinterlegen.

Weiter kam aus, dass das angebliche Sperrkonto mit den zwei Millionen Franken gar nie existiert hat. Und hier wird es noch skurriler. Dieses Geld sollte nämlich von einem Scheich aus Dubai kommen. Der Beschuldigte hatte mit diesem eine Vereinbarung abgeschlossen, dass dieser die zwei Millionen Franken überweist, sowie das ganze Kapital, also inklusive der 290’000 Franken, beisammen sind.

Missverständnis wegen fehlender Englischkenntnisse

Hier setzt denn auch die Argumentation des Beschuldigten an. Nachdem er 2022 vom Luzerner Kriminalgericht schuldig gesprochen wurde, zog er weiter ans Kantons- und schliesslich ans Bundesgericht. Dass es gar kein Sperrkonto mit zwei Millionen Franken gebe, sei ein Missverständnis aufgrund seiner schlechten Englischkenntnisse, argumentierte er dabei und warf den Vorinstanzen Willkür vor.

Er habe mit dem Scheich in Dubai Kontakt gehabt, dieser habe die Vereinbarung unterzeichnet. Darin steht allerdings lediglich, dass dieser «bereit, willens und in der Lage sei», die Mittel aufzutreiben. Er sei davon ausgegangen, das Geld liege auf dem Konto des Scheichs parat und warte nur auf die Initialzündung des Projekts. Einen Bankkontoauszug habe er allerdings nie gesehen. Dass das Geld keineswegs auf ihn wartet und der Scheich sich nur bereit erklärt hatte, er «könnte» es überweisen, sei ihm nicht klar gewesen. Daher könne auch keine Rede davon sein, dass er versucht habe, seine Bekannten zu täuschen. Er sei felsenfest der Überzeugung gewesen, dass er die zwei Millionen vom Scheich erhalte.

Das Kriminal- und Kantonsgericht sahen das aber anders. Er sei sich sehr wohl im Klaren gewesen über den Verbleib, oder Nichtverbleib, des Geldes aus Dubai und habe seinen Bekannten vorgegaukelt, es existiere ein Sperrkonto. Er habe das Geld genommen und nicht wie abgemacht verwendet, zumindest teilweise im Wissen, dass er es nicht sofort zurückzahlen könne. Das Bundesgericht kam nun zudem zum Schluss, dass die Vorinstanzen dabei ohne Willkür entschieden hätten und weist die Beschwerden des Luzerners ab.

Verwendete Quellen
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