Zuger Firma beanstandet Unterschrift auf Zahlungsbefehl

Wegen 150 Franken bis vors Bundesgericht

Weil der Zahlungsbefehl nicht von Hand unterzeichnet sei, sei er ungültig, so die Firma. (Bild: msi)

Eine Zuger Firma ging wegen einer Betreibung von 150 Franken bis vors Bundesgericht. Sie versuchte geltend zu machen, dass die Unterschriften auf den Zahlungsbefehlen ungültig wären. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde aber ab.

Es ist viel Aufwand wegen wenig Geld. Der Kanton Thurgau betrieb eine Firma mit Sitz im Kanton Zug wegen 150 Franken. Als Grund der Forderung gab sie «Ordnungs-/Hinterziehungsbussen 2021», wie es in einem Urteil des Zuger Obergerichts heisst.

Aber von Anfang an: Im Oktober vergangenen Jahres verfügte das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl. Den wollte die Firma aber partout nicht bezahlen. Und ging dafür zunächst vors Zuger Obergericht. Die Argumentation: Der Zahlungsbefehl sei ungültig, da er nicht richtig unterzeichnet worden sei. Die Unterschrift der Betreibungsbeamtin sei eingescannt und mitgedruckt worden und entspreche somit nicht der tatsächlichen Signatur von Hand.

Die Firma stützte sich dabei auf einen Bundesgerichtsfall vom November 2023, als das Betreibungsamt Gossau SG sich wegen digitaler Unterschriften erklären musste. Das Bundesgericht wies die dortige Beschwerde ab.

Digitale Unterschriften sind zulässig

Auch das Zuger Obergericht liess die Argumentation nicht gelten. Anfang Dezember urteilte es, dass die digitalen Unterschriften gemäss den kantonalen Vorgaben zulässig seien. Ohnehin handle es sich bei den angeblichen Missständen in Gossau, auf die sich die Zuger Firma berufe, lediglich um Behauptungen, und es sei unklar, wie sich das auf das Betreibungsamt Zug auswirken solle. Der Zahlungsbefehl sei somit rechtmässig und müsse bezahlt werden.

Das Unternehmen wollte aber auch dann nicht die 150 Franken berappen. Stattdessen zog es den Fall weiter ans Bundesgericht. Dort brachte es wieder die gleichen Argumente vor. Es sei zudem klar geworden, dass die Leiterin des Zuger Betreibungsamts, die das Formular unterzeichnet hätte, gar nie am Zahlungsbefehl mitgearbeitet habe und dieser ohne ihre Anwesenheit ausgestellt worden sei. Die Unterschrift sei ungültig, beharrte die Firma.

Notorische Nichtzahler?

Das Bundesgericht aber wies die Beschwerde ebenfalls ab, wie nun aus einem Urteil vom 23. Januar hervorgeht. Das Bundesrecht kenne keine Vorschriften für Signaturen. Es liege somit bei den Kantonen, diese Fragen zu regeln. Das Unternehmen habe dabei keine Erklärungen liefern können, inwiefern kantonales Recht verletzt worden sei. Es habe zudem bereits mehrfach versucht, mit demselben Argument Zahlungsbefehle anzufechten und sei damit bereits mehrfach vor dem Bundesgericht gescheitert.

Es stützt damit das Urteil des Obergerichts und verdonnert das Unternehmen zur Zahlung. Zusätzlich muss es die Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

Da wären die anfänglichen 150 Franken definitiv billiger gewesen.

Verwendete Quellen
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