Jungunternehmer im Visier der Strafverfolger

Die Garagengauner von Luzern? Versicherer fürchten Grossbetrug

Die Staatsanwaltschaft Luzern ermittelt gegen zwei Garagisten. (Bild: Adobe Stock)

Zwei Garagisten sollen Versicherungen mit fingierten Glasschäden betrogen haben. Die Rede ist von fast 200 Fällen, die Luzerner Staatsanwaltschaft ermittelt – nachdem sie sich ein Jahr gesträubt hatte, etwas zu unternehmen.

«Und das ist mein Ein und Alles», sagt der Mann mit Stolz in der Stimme und glänzender Uhr am Handgelenk. Mit beiden Händen, die Flächen nach innen, die Finger durchgestreckt, zeigt Dardan Tahiri* in die Halle, die er soeben betreten hat. Der Blick geht auf fünf Autos, bei einem steht die Motorhaube offen, bei einem anderen fehlen Stossstange und Scheinwerfer. In der Luft liegen das DRÖÖÖHH und PFFF eines Kompressors.

Hier hat alles angefangen, hier hätten sie die Nächte durchgearbeitet: «Bis um sechs Uhr am Morgen, dann schlafen bis neun oder zehn, dann wieder zur Arbeit», sagt der stämmige Mann in die Kamera wie ein Patron, der auf sein Lebenswerk zurückblickt.

Tausende verfolgen den Weg zum Erfolg

Altersmässig ist er davon weit entfernt, ebenso sein Partner. Enes Syla* und Dardan Tahiri sind Anfang 20, als sie ihre erste Firma gründen: eine Autowerkstatt samt Lackiererei in einer Luzerner Landgemeinde. Die Kundschaft ist voll des Lobes, die Jungunternehmer expandieren.

«Wir waren übers Wochenende schön shoppen, auf männliche Art.»

Enes Syla

In einem Jahr eröffnen sie eine Filiale im Kanton Bern, eine weitere in Baselland. Am Ende werden es fünf Standorte in vier Kantonen sein. Ihren Weg zum Erfolg dokumentieren Tahiri und Syla auf Instagram und Facebook, präsentieren der Öffentlichkeit auf Youtube ein Leben, das aus viel Arbeit und noch mehr Geld zu bestehen scheint. «Wir waren übers Wochenende schön shoppen, auf männliche Art», sagt Enes Syla am Steuer eines Sportwagens und erzählt, er hole einen Ferrari für den eigenen Fuhrpark ab.

Die Videos werden bis zu 20’000 Mal angeklickt, rund 1500 Personen folgen dem Kanal, auf dem der letzte Beitrag im Februar 2021 erscheint. Wenig später beginnt sich eine andere Klientel als Autofans für das Erfolgsgeschäft der Luzerner zu interessieren: der Staat.

Autos und Scheiben zerkratzt? Versicherungen wittern Betrug

Grund ist eine Anzeige bei der Kantonspolizei Baselland gegen fünf Personen, darunter Dardan Tahiri und Enes Syla. Der Verdacht: mehrfacher, womöglich gewerbsmässiger Betrug. Den Versicherungen Helvetia und Smile war aufgefallen, dass die Garagenkette aussergewöhnlich oft Frontscheiben ausgewechselt und verkratzte Scheiben gemeldet hatte.

Für die Versicherer besonders komisch: Immer wieder melden die Garagen Schäden an Frontscheiben erst an, nachdem ein Autoexperte die Fahrzeuge im Auftrag der Versicherung begutachtet hat. Bei den Versicherern kommt ein Verdacht auf: Entweder rechnet die Garagenkette Schäden ab, die es nie gegeben hat, oder die Firma verursacht sie selbst, um bei den Versicherungen abzukassieren.

Zwei Versicherungen werfen den Garagisten vor, Autoscheiben zerstört zu haben, um sie auszuwechseln. Bild: Adobe Stock

Im Zeitraum 2018 bis 2021 stossen Helvetia und Smile auf 167 Fälle, in denen ein Betrug vorliegen könnte. Und das nur bei ihnen. Sie fürchten, dass weitere Versicherungen Opfer einer Masche gewesen sind, hinter der Dardan Tahiri, Enes Sylva und ihre Partner stecken sollen. Falls stimmt, was die Versicherungen behaupten, könnte der Schaden in die Millionen gehen.

Polizei findet Hinweise auf System

In Basel nimmt sich die Polizei der Sache an. Sie stösst auf Hinweise, dass die Garagisten tatsächlich systematisch Autos und Scheiben zerkratzt haben könnten. Dass die Kunden von der Masche gewusst haben und ihnen gar eine Gratislackierung winkte, wenn sie ihre Autos vorbeibrachten. Dass die Garage bis zu 10’000 Franken Gewinn für ein zerkratztes Auto gemacht haben könnte. Und dass der Geschäftsführer in Basel Tahiri und Syla in Luzern womöglich die Hälfte des Gewinns abgeben musste – zusätzlich zu 100’000 Franken, die er mutmasslich bezahlt hat, um ihren Firmennamen verwenden zu dürfen.

Ob das stimmt, ist nicht sicher. Weder Tahiri noch Syla sind verurteilt. Solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, sind sie unschuldig.

«Die Strafbehörden des Kantons Luzern sind berechtigt und verpflichtet, die […] Straftaten zu verfolgen und zu beurteilen.»

Aus dem Urteil des Bundesstrafgerichts

Wiedergegeben sind die polizeilichen Erkenntnisse in einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesstrafgerichts. Denn der Fall von Dardan Tahiri und Enes Syla ist nicht nur die Geschichte eines mutmasslichen Versicherungsbetrugs im grossen Stil. Es ist auch die Geschichte einer Strafverfolgung, die in der Schweiz immer wieder ins Stocken gerät, wenn umstritten ist, welcher Kanton eine Untersuchung übernehmen muss.

Luzern wollte nicht ermitteln

Bis das in diesem Fall klar war, dauerte es ein gutes Jahr und brauchte ein Machtwort des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Dieses entscheidet bei sogenannten Gerichtsstandskonflikten, welche Behörde zuständig ist. Und sagt in seinem Urteil: «Die Strafbehörden des Kantons Luzern sind berechtigt und verpflichtet, die […] Straftaten zu verfolgen und zu beurteilen.»

Bellinzona entscheidet 50-mal im Jahr über Gerichtsstand

Strafverfahren kosten Zeit und Geld, auch den Staat. Deshalb gibt es immer wieder Streit darüber, wer eine Untersuchung führen muss. Dazu hält die Schweizerische Strafprozessordnung fest: Wenn ein Täter das gleiche Delikt an mehreren Orten begeht, sind die Behörden jenes Ortes zuständig, welche die erste sogenannte Verfolgungshandlung durchgeführt, etwa eine Anzeige entgegengenommen, haben. Im mutmasslichen Betrugsfall der Luzerner Garagisten war das umstritten, über die Zuständigkeit entscheidet in einem solchen Fall das Bundesstrafgericht. Vergangenes Jahr führte das Bundesstrafgericht 49 dieser Gerichtsstandsverfahren, in den Jahren zuvor waren es 54 und 63. Die Luzerner Behörden waren pro Jahr in drei bis acht dieser Konflikte verwickelt – und damit ähnlich oft wie die Staatsanwaltschaften in Schwyz oder Zug.

Zuvor hatten sich die Luzerner Strafverfolger geweigert, das Verfahren zu übernehmen. Die Staatsanwaltschaft Baselland hatte argumentiert, dass mehrere Firmen ihren Sitz in Luzern haben und Dardan Tahiri und Enes Syla hier wohnen. Dem hielten die Luzerner Strafverfolger entgegen, die Anzeige sei in Baselland eingegangen, deshalb seien die dortigen Behörden zuständig. Zudem hätten diese erste Befragungen durchgeführt und seien mit dem Fall bekannt. Daher sei es «aus Gründen der Prozessökonomie nicht zweckmässig, wenn der Kanton Luzern das Verfahren übernehmen würde», zitiert das Bundesstrafgericht aus einem Schreiben Luzerns nach Basel.

Das Bundesstrafgericht greift durch

Anders sieht man das in Bellinzona. Laut dem Urteil ist die Anzeige zwar in Baselland eingegangen, wodurch grundsätzlich die dortigen Behörden zuständig wären. Allerdings habe sich in fast drei Viertel der Fälle der Tatort in Luzern befunden. Denn die Betrugshandlung sei das Absenden der mutmasslich falschen Schadensmeldungen – und die hätten Tahiri und Syla von Luzern aus abgeschickt. Der «Schwerpunkt der deliktischen Tätigkeit» liege also in Luzern, weshalb Luzern die Untersuchung übernehmen müsse.

«Wir können bestätigen, dass wir gegen die beiden Personen eine Strafuntersuchung führen wegen Verdacht auf Versicherungsbetrug. Für beide Personen gilt die Unschuldsvermutung.»

Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern

Vom behördlichen Gezanke bekommen die mutmasslichen Betrüger nichts mit. Ohnehin dürften sie erst im November 2021 merken, dass sie ins Visier der Justiz geraten sind: Während sie auf eine Antwort aus Luzern warten, eröffnen die basellandschaftlichen Strafverfolger ein Verfahren gegen den lokalen Geschäftsführer, überwachen dessen Telefone und E-Mails und schlagen schliesslich bei der Filiale Basel auf. Der Geschäftsführer ist nicht da, erfährt aber vom Besuch des Staats – und mit ihm auch Tahiri und Syla.

Razzia im Frühling, Ermittlungen laufen

Nach der Order aus Bellinzona nehmen sich die Luzerner Behörden dem Dossier an. Und schlagen diesen Frühling zu: Bei einer Hausdurchsuchung in einer Lackiererei seien mehrere Luxusautos beschlagnahmt, Unterlagen sichergestellt und die beiden Geschäftsführer festgenommen worden, berichtet «20 Minuten» unter Berufung auf einen Augenzeugen. Die Luzerner Polizei bestätigt im Bericht «einen Einsatz zur Beweissicherung» in einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Luzern.

Dieses ist hängig, wie Sprecher Simon Kopp auf Anfrage sagt: «Wir können bestätigen, dass wir gegen die beiden Personen eine Strafuntersuchung führen wegen Verdacht auf Versicherungsbetrug. Die Untersuchung läuft noch. Für beide Personen gilt die Unschuldsvermutung.»

Garagisten lassen Fragen unbeantwortet

Was sagen Dardan Tahiri und Enes Syla zur Ermittlung und zum Vorwurf des Versicherungsbetrugs? Das ist offen. Anfragen auf mehreren Kanälen blieben unbeantwortet oder führten ins Leere, ebenfalls war der Geschäftsführer der Filiale Basel nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Auch sonst ist es ruhig geworden um die Jungunternehmer. Im Februar hat die Garagengruppe das letzte Bild auf Instagram gepostet, der letzte Facebook-Beitrag stammt vom März. Die Website ist sicher seit Mai «im Wartungsmodus», und im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sind Tahiri und Syla zuletzt kurz vor der Razzia in Erscheinung getreten. Während sie damit rechnen mussten, dass die Ermittler sie auf dem Radar hatten, geschäfteten die beiden munter weiter. Erst übernahmen sie einen Handwerksbetrieb. Und dann noch eine Garage.

*Name geändert

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 09.10.2023, 10:46 Uhr

    Auch hier darf man sich überlegen, ob eine Ständerätin Gmür Sinn macht. Deren familiäre Beziehung zur Helvetia dürfte wohl dem Hintersten und Letzten bekannt sein. Man darf sich aber auch die Interessenbindungen von anderen Politikerinnen und Politiker genauer ansehen. Es könnte sich lohnen, diese dann abzuwählen. Aber das ist dann halt auch mit Arbeit verbunden.

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    • Profilfoto von Segmüller
      Segmüller, 09.10.2023, 11:15 Uhr

      Stellen Sie bitte den Zusammenhang mit dem vorliegenden Artikel her.

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  • Profilfoto von Schweizer Rudof
    Schweizer Rudof, 08.10.2023, 21:37 Uhr

    Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ist einemSchneeball System unterstellt, wo am Ende der Geschädigte beim gedeckten Betrug über die Staatsanwaltschaft und den Gerichten zu zahlen hat. Da hat ein Unternehmer in der Branche mit einem Autolackierer eine gemeinsame Firma gegründet. Der einte der für die Kasse verantwortlich war verzockte die Einnahme im Casino. Er konnte dann nach dem Konkurs wiederum eine Firma eröffnen auch diese ging Pleite. Mit einem anderen Namen konnte er in der selben Werkstatt unter dem Segen des Kantons Luzern wieder neu beginnen. Die Gläubiger sitzen dann auf Verlustscheinen und müssen dann diesen Betreiben und zahlen so wieder Geld in die Staatskasse die dann Wiederum einen Oberstaatsanwalt für seine schlechte Leistung über bezahlen, das System ist nun ein staatlich erlaubtes Schneeballsystem, das gleiche gilt dann auch in unserem Gesundheitswesen. Der Staatlichen Willkür ist nicht mehr zu Helfen, es kommt einer Bankrott Erklärung gleich.

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  • Profilfoto von David L
    David L, 08.10.2023, 18:20 Uhr

    Was neben der mutmasslichen Masche dieser Garagisten ebenfalls System zu haben scheint:
    Die Arbeitsverweigerung der Luzerner Justiz!
    Auch als wir als Geschädigte eine Straftat in Luzern zur Anzeige bringen mussten, erlebten wir eine Gleichgültigkeit, die wir uns nicht hätten träumen lassen.
    Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren ohne ernsthaft Ermittlungshandlung – und ohne Angabe von Gründen – direkt einstellen. Und das, obwohl an der Tat keine Zweifel bestanden und auch die Täterschaft so gut wie erwiesen war.
    Mich dünkt, das Justizsystem im Kanton wurde (möglicherweise in Folge von Spafrmassnahmen?) völlig abgewrackt und ist kaum noch in der Lage einen Anschein von Rechtsstaat aufrecht zu erhalten.

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  • Profilfoto von Rudolf Schweizer
    Rudolf Schweizer, 08.10.2023, 13:40 Uhr

    Die Versicherungen Unterwandern in der Schweiz den freien Markt mit Zusammenarbeitsverträge. Die Gewinner sind diejenigen die Verträge mit den Versicherungen halten, meistens können diese Schalten und Walten wie sie wollen. Damit diese Jungunternehmer Schritthalten konnten haben sie ihre Kundschaft mit dem Selbstbehalt erlass der kann je nachdem bei einem Marktunterwanderungsvertrag der Versicherung bis Zu CHF 1’000.00 oder mehr liegen geködert. Die Emil Frey Gruppe und dort sitzt der Alt Nationalrat Walter Frey im Verwaltungsrat der Allianz Suisse Versicherung, als ich ich im Jahre 2012 ein Fahrzeug eines Kunden reparieren wollte, gab mir die Allianz Suisse zu verstehen das ich dies nicht könne, da der versicherte einen Vertrag habe das dies nur die Emil Frey Gruppe könne, ich gab zu verstehen das ich meine Familie ernähren muss und der Kunde am Montag das Auto zur Reparatur bringen wird und ein Experte dann, den Schaden Begutachten muss, die Nette Damen teilte mir dann von der Allianz Suisse Versicherung mit das der Kunden dann mir einen Selbstbehalt von CHF 1’000.00 zu Leisten hat und wenn er es bei der Emil Frey Gruppe vom Alt Nationalrat Walter Frey repariert nichts geschuldet ist. Sie sehen also die Grossen können Schalten und Walten wie sie Wollen . Das Weko ist schon über Jahre informiert und auch alt Bundesrat Johann Schneider Ammann wurde von mir Informiert, das die kleinen so zu den Verlieren gehören und so auch ihre Altersvorsorge verlieren und dies ein klarer Volkswirtschaftlicher Schaden ist. Auch habe ich die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ins Bild gesetzt. Doch die Staatsanwaltschaft ist selbst befangen da die Class Politik versagt hat.

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  • Profilfoto von Franz
    Franz, 08.10.2023, 12:24 Uhr

    Bitte eidgenössische Pseudonyme verwenden.

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  • Profilfoto von schaltjahr
    schaltjahr, 08.10.2023, 11:00 Uhr

    Einmal mehr musste ein höheres Gericht die Luzerner Justiz dazu Zwingen in einem Fall überhaupt zu Ermitteln. Dies trotzt klarer Verdachtsmomente und Indizien.
    Die ist nicht der Erste Fall dieser Art und es bleibt zu Hoffen, dass die Justizvorsteherin auch das Thema Strafverfolgung und Eigenmacht der involvierten Personen Angehen wird. Eine Baustelle mehr, nachdem der Vorgänger jahrelang Geschlafen hat …

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    • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
      Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 08.10.2023, 12:30 Uhr

      Gerade die Justizvorsteherin wird dann wohl nicht besonders hartnäckig tätig, wenn es sich beim Verdachtsmoment um potenzielle Täter aus ihrem Herkunftsland handeln dürfte. Aus justiziablen aber vor allem aus politischen Gründen.
      Schon das öffentlich-rechtliche SRF musste den selbst hergestellten miserablen Ruf mittels einer «Dokumentation» über die «guten Albaner» zur Korrektion disponieren. Genützt hat dies freilich überhaupt nichts. Daher denke ich nicht, gerade auch aus linken woke-Überlegungen – wo sofort immer der Rassismus-Verdacht als boshaft-etablierte Struktur der Einheimischen gegenüber den Zugezogenen als Unveränderbar und Schulkult hervorgekramt wird – dass sich gerade bei diesem Täter-Segment aufgrund der neuen Justizvorsteherin auch nur etwas im Geringsten ändern wird. Wir sind längst eine Beutegesellschaft.

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