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Für eine Occasion zahlt ein Kunde einem Luzerner Autohändler fast 9000 Franken. Nach dem Kauf stellt sich heraus: Der Tacho ist manipuliert, der VW hat 100’000 Kilometer mehr auf dem Buckel als versprochen. Jetzt verurteilt das Luzerner Kriminalgericht den Verkäufer, der «querbeet» durch das Strafrecht delinquiert habe.
Zwischen dem ersten Kontakt und dem Verkauf liegen zwei Tage und eine Probefahrt. Dann ist die Sache erledigt. Für 8700 Franken kauft ein Mann aus dem Mittelland ein Auto bei einem Luzerner Garagisten, das dieser im Frühling 2019 auf Facebook inseriert hatte: VW Touran, Modell TDI 2.0 Highline, Occasion, mit 148’000 gefahrenen Kilometern.
Nur: Was sich binnen zwei Tagen angebahnt hatte, sollte die Luzerner Justiz über vier Jahre beschäftigen. Denn der Kilometerstand war manipuliert, statt 148’000 Kilometern hatte der VW rund 245’000 Kilometer auf dem Tacho. Der Garagist, ein bulliger Mann Mitte 30, hatte den Zähler vor dem Verkauf zurückgedreht.
Garagist muss acht Monate ins Gefängnis
Das ist Betrug, sagt das Luzerner Kriminalgericht, und verurteilt den Ex-Autohändler, der mittlerweile die Branche gewechselt hat, zu 20 Monaten Gefängnis. Acht Monate muss er absitzen. Das zeigt ein Urteil, das seit diesem Mittwoch öffentlich ist.
Nicht nur hatte er sich am Auto zu schaffen gemacht. Auch hatte der Autoverkäufer einen Monat vor dem Verkauf einen Kilometerstand von 146’000 in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Diesen Eintrag hatte er mit seinem Garagenstempel visiert. Das legt ihm das Gericht als Urkundenfälschung aus und als Handlung, seinen Käufer zu täuschen.
Funktioniert hat die Täuschung nicht. Nachdem der Käufer das Auto hatte eintragen lassen, liess er bei einer Garage die Fahrzeugnummer des VW überprüfen. Die Abklärungen der anderen Garage zeigten: Nur drei Monate vor dem Kauf hatte eine dritte Garage bei einer Reparatur den Kilometerstand von 245’000 registriert. So flog der Schwindel auf, der Kunde reklamierte, der Luzerner Bschiss-Garagist nahm das Auto zurück.
Für diese Episode verurteilt das Gericht den Garagisten wegen versuchten Betrugs, da er mit seiner Masche keinen Erfolg hatte. Wenig später sah das anders aus.
Beim zweiten Mal klappte der Betrug
Denn nach dem gescheiterten Verkauf inseriert der Autohändler den VW nochmals. Und dieses Mal geht sein Plan auf: Sechs Wochen nach dem ersten Inserat verkauft er die Occasion einem anderen Kunden. Dieser bemerkt den Betrug nicht. 8400 Franken zahlt er für ein Auto, von dem er meint, es habe nur 149’000 Kilometer auf dem Tacho.
Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Autohändler eine «hohe kriminelle Energie». Er habe sich einmal «querbeet durch das Schweizer Strafrecht delinquiert», wie es im Urteil heisst. Dieses fiel im abgekürzten Verfahren, basiert also auf einem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft, der ein Geständnis des Beschuldigten voraussetzte. Das Gericht bestätigte diesen, taxierte die Sanktionen aber als «gerade noch angemessen».
Hehlerei: Luzerner handelte mit gestohlenen Velos
Denn bei der Tacho-Masche blieb es nicht. Ein gutes halbes Jahr nach dem Autoverkauf stieg der Garagist ins Geschäft mit gestohlenen Velos ein. So verkaufte er etwa ein Velo für 300 Franken, das 1400 Franken wert gewesen wäre.
Alles in allem neun Fälle von Hehlerei legte die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last, teilweise hatte er den Velodieb per Whatsapp angewiesen, was dieser zu tun hatte. Zudem hatte der Luzerner verbotene Videos auf seinem Handy und einen Schlagstock sowie einen Schlagring zu Hause, ohne dafür eine Bewilligung zu besitzen.
Das jetzige Urteil, beziehungsweise die Untersuchung, war nicht der erste Kontakt des Serben mit der Justiz. Nebst einer Verurteilung wegen Verkehrsdelikten ist er wegen gewerbsmässigen Betrugs vorbestraft: Von 2014 bis 2016 hatten er und seine Familie zu Unrecht Sozialhilfe kassiert.
- Urteil 1P6 22 174 des Luzerner Kriminalgerichts
- Facebook-Profil des Autohändlers
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