245’000 statt 150’000 Kilometer

Aufgeflogen: Luzerner Bschiss-Garagist hat Tacho frisiert

Ein Luzerner Autohändler hat den Tacho eines Autos zurückgedreht. (Bild: Adobe Stock)

Für eine Occasion zahlt ein Kunde einem Luzerner Autohändler fast 9000 Franken. Nach dem Kauf stellt sich heraus: Der Tacho ist manipuliert, der VW hat 100’000 Kilometer mehr auf dem Buckel als versprochen. Jetzt verurteilt das Luzerner Kriminalgericht den Verkäufer, der «querbeet» durch das Strafrecht delinquiert habe.

Zwischen dem ersten Kontakt und dem Verkauf liegen zwei Tage und eine Probefahrt. Dann ist die Sache erledigt. Für 8700 Franken kauft ein Mann aus dem Mittelland ein Auto bei einem Luzerner Garagisten, das dieser im Frühling 2019 auf Facebook inseriert hatte: VW Touran, Modell TDI 2.0 Highline, Occasion, mit 148’000 gefahrenen Kilometern.

Nur: Was sich binnen zwei Tagen angebahnt hatte, sollte die Luzerner Justiz über vier Jahre beschäftigen. Denn der Kilometerstand war manipuliert, statt 148’000 Kilometern hatte der VW rund 245’000 Kilometer auf dem Tacho. Der Garagist, ein bulliger Mann Mitte 30, hatte den Zähler vor dem Verkauf zurückgedreht.

Garagist muss acht Monate ins Gefängnis

Das ist Betrug, sagt das Luzerner Kriminalgericht, und verurteilt den Ex-Autohändler, der mittlerweile die Branche gewechselt hat, zu 20 Monaten Gefängnis. Acht Monate muss er absitzen. Das zeigt ein Urteil, das seit diesem Mittwoch öffentlich ist.

Nicht nur hatte er sich am Auto zu schaffen gemacht. Auch hatte der Autoverkäufer einen Monat vor dem Verkauf einen Kilometerstand von 146’000 in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Diesen Eintrag hatte er mit seinem Garagenstempel visiert. Das legt ihm das Gericht als Urkundenfälschung aus und als Handlung, seinen Käufer zu täuschen.

Funktioniert hat die Täuschung nicht. Nachdem der Käufer das Auto hatte eintragen lassen, liess er bei einer Garage die Fahrzeugnummer des VW überprüfen. Die Abklärungen der anderen Garage zeigten: Nur drei Monate vor dem Kauf hatte eine dritte Garage bei einer Reparatur den Kilometerstand von 245’000 registriert. So flog der Schwindel auf, der Kunde reklamierte, der Luzerner Bschiss-Garagist nahm das Auto zurück.

Für diese Episode verurteilt das Gericht den Garagisten wegen versuchten Betrugs, da er mit seiner Masche keinen Erfolg hatte. Wenig später sah das anders aus.

Beim zweiten Mal klappte der Betrug

Denn nach dem gescheiterten Verkauf inseriert der Autohändler den VW nochmals. Und dieses Mal geht sein Plan auf: Sechs Wochen nach dem ersten Inserat verkauft er die Occasion einem anderen Kunden. Dieser bemerkt den Betrug nicht. 8400 Franken zahlt er für ein Auto, von dem er meint, es habe nur 149’000 Kilometer auf dem Tacho.

Die Staatsanwaltschaft attestierte dem Autohändler eine «hohe kriminelle Energie». Er habe sich einmal «querbeet durch das Schweizer Strafrecht delinquiert», wie es im Urteil heisst. Dieses fiel im abgekürzten Verfahren, basiert also auf einem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft, der ein Geständnis des Beschuldigten voraussetzte. Das Gericht bestätigte diesen, taxierte die Sanktionen aber als «gerade noch angemessen».

Hehlerei: Luzerner handelte mit gestohlenen Velos

Denn bei der Tacho-Masche blieb es nicht. Ein gutes halbes Jahr nach dem Autoverkauf stieg der Garagist ins Geschäft mit gestohlenen Velos ein. So verkaufte er etwa ein Velo für 300 Franken, das 1400 Franken wert gewesen wäre.

Alles in allem neun Fälle von Hehlerei legte die Staatsanwaltschaft dem Mann zur Last, teilweise hatte er den Velodieb per Whatsapp angewiesen, was dieser zu tun hatte. Zudem hatte der Luzerner verbotene Videos auf seinem Handy und einen Schlagstock sowie einen Schlagring zu Hause, ohne dafür eine Bewilligung zu besitzen.

Das jetzige Urteil, beziehungsweise die Untersuchung, war nicht der erste Kontakt des Serben mit der Justiz. Nebst einer Verurteilung wegen Verkehrsdelikten ist er wegen gewerbsmässigen Betrugs vorbestraft: Von 2014 bis 2016 hatten er und seine Familie zu Unrecht Sozialhilfe kassiert.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Rosa Ritz
    Rosa Ritz, 14.06.2023, 10:53 Uhr

    Dann aber bitte auch schweizer Kriminelle ausschaffen, gibts auch genug

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    • Profilfoto von Philipp
      Philipp, 07.12.2023, 19:13 Uhr

      Ausschaffen heisst, dass man Menschen dorthin zurück schick wo Sie her kommen. Was wollen Sie machen? Schweizer in die Schweiz ausschaffen?

      Es wird Zeit, dass man endlich tut worüber das Schweizer Volk abgestimmt hat. Kriminelle Ausländer gehören raus geworfen und zwar zurück in Ihr Ursprungsland. In diesem Fall Serbien. Selbst dann wenn Sie eingebürgert wurden.
      Am besten würde man sie sogar für die Haftstrafe dahin schicken, anstatt diese noch auf unsere Kosten zu verpflegen. Möchte nur zu gerne sehen wie er 8 Monate in einem serbischen Knast verbringt.

      – 3 Jahre Sozialhilfebetrug
      – Urkundenfälschung
      – versuchter Betrug
      – gewerbsmässiger Betrug
      – Hehlerei

      Was darf der eigentlich sonst noch machen bis es endlich reicht?

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  • Profilfoto von Rudolf Schweizer
    Rudolf Schweizer, 14.06.2023, 08:38 Uhr

    Wird die Vetternwirtschaft auch bestraft?

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  • Profilfoto von Gerber Werner
    Gerber Werner, 08.06.2023, 07:56 Uhr

    Hätte man ihn nach den 1.Straftaten ausgeschafft, wie es die Ausschaffungsinitiatife verlangte, hätte er seine Betrügereien in Serbien vortsetzen können, und nich bei uns. Aber eben, die linke Kuscheljustiz.

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  • Profilfoto von Hermi
    Hermi, 08.06.2023, 02:09 Uhr

    Und nach den 8 Monaten Knast sofort – aber wirklich sofort – nach Serbien, so wie das Schweizer Volk abgestimmt hat! Kriminelle raus, aber subito, mit Familie, die hat ja auch ungerechtfertigt Sozialhilfe bezogen!

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  • Profilfoto von Nat
    Nat, 07.06.2023, 13:03 Uhr

    @Kilian: wo/unter welchem Link können die veröffentlichten Urteile eingesehen werden?

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    • Profilfoto von Kilian Kuettel
      Kilian Kuettel, 19.06.2023, 10:43 Uhr

      Guten Tag liebe/r Nat

      Entschuldige bitte, dass ich mich erst jetzt melde. Ich war die letzten Tage in den Ferien. Zu Deiner Frage: Die Luzerner Gerichte publizieren einen Teil ihrer Urteile und Entscheide anonymisiert in dieser Datenbank: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/lgve

      Wir Medien haben über einen separaten Medienraum Zugang zu sämtlichen Urteilen. Grundsätzlich aber hat jede/jeder Anrecht auf Einsicht in Gerichtsurteile, da diese öffentlich sind. Das geht aus Artikel 30 Abs. 3 der Bundesverfassung hervor (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_30). Die Norm bezieht sich auf die Urteilseröffnung, da Entscheide aber auch schriftlich eröffnet werden, müssen sie öffentlich aufgelegt werden. Uns Medien wird die Arbeit durch die Auflage im Medienraum erleichtert. Wie der Rest der Zivilbevölkerung vorzugehen hat, kann ich Dir leider nicht sagen, die Gerichtskanzlei wird Dir aber sicher weiterhelfen könnten. Falls Dich Urteile der Zuger Justiz interessieren: Dort kann man immer vom 10. bis 13. eines Monats vorbeigehen und die Entscheide einsehen.

      Liebe Grüsse
      Kilian

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  • Profilfoto von Lieberherr
    Lieberherr, 07.06.2023, 12:59 Uhr

    Fuer krimielen sachen ist das richtig das er ins gefaengis muss.

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