Verurteilt wegen illegaler Partyscheune

Der WC-Abfluss führte in den Wald

Der 20-Jährige baute die Scheune seines Vaters illegal zum Partylokal um. (Symbolbild) (Bild: Adobe Stock)

Im Entlebuch baute ein 20-Jähriger eine Scheune illegal zu einem Partylokal um und entsorgte Abfall in einem Waldstück. Dafür wurde er nun per Strafbefehl verurteilt.

Eine Familie im Entlebuch besitzt eine Parzelle mit einer Scheune. Das Land gehört zum Bundesinventar der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung, der Schuppen ist beim kantonalen Gebäude- und Wohnungsregister als Futterscheune ohne Wohnnutzung eingetragen. Wie «20 Minuten» schreibt, nutzte der 20-jährige Sohn der Familie die Scheune aber rege für Partys.

Im Inneren befanden sich Stühle, Schränke und Ablageflächen – sowie auf einem betonierten Fundament ein WC. Der Abfluss dessen führte laut Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft in eine Waldböschung. Vor dem Schuppen befand sich ein Stromgenerator, ein Kochherd, Alteisen und ein Kugelgrill. Abfall soll der 20-Jährige im nahegelegenen Wald entsorgt haben.

Während Sohn illegal umbaut, rodet Vater Wald

Dieses Bild bot sich der Umweltpolizei bei einer Kontrolle im April 2023. Bei einer zweiten Kontrolle drei Monate später waren ein Grossteil der illegalen Installationen weg. Das WC soll der junge Mann allerdings einfach im Wald entsorgt haben.

Der 20-Jährige wurde nun per Strafbefehl verurteilt. Dies unter anderem wegen Ausbauen eines landwirtschaftlichen Gebäudes und Erstellen einer WC-Anlage ohne Bewilligung, wie es im Strafbefehl heisst sowie, weil er den Abfall im Wald entsorgt hatte.

Gleichzeitig verurteilte die Staatsanwaltschaft auch den Vater. Dieser hatte ohne Bewilligung 18 Aren Waldfläche gerodet.

Der 20-Jährige muss nun eine Busse von 1500 Franken und 640 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der Vater bekommt 600 Franken Busse und 420 Franken Gebühren aufgebrummt.

Verwendete Quellen
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Rudolf Schweizer
    Rudolf Schweizer, 28.02.2024, 08:23 Uhr

    Als ich im Jahre 2012 als Mieter einen Vertraulichen Bericht an die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, an den Regierungsrat und an den Stadtrat zu kommen liess, das mein Vermieter über unlautere Verträge mit dem EWL der Stadt Luzern gegen das Strommarktgesetz verstosse und wir Mieter Stromzähler vom Stromanbieter zwingend haben müssen. Hat die Staatsanwaltschaft meinen Bericht meinem Vermieter auf den Tisch gelegt. Dieser entzog mir dann die Arbeit in meiner Carrosserie die ich von seiner Garage erhielt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Datenschutzgesetz verstossen. Meine Firma erlitt in der Folge einen massiven Finanziellen Schaden. Das EWL war dann gezwungen und die Vermieter Schaft Transparente Stromzähler ein zu bauen. Für meinen Finanziellen Schaden der die Staatsanwaltschaft mit verursacht hat wurde ich bis Datum nie entschädigt. Auch machte ich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft das mein Abwasser vom Vermieter der Gewerbeliegenschaft nicht an die Kanalisation angeschlossen sei. Die Staatsanwaltschaft hat mir dann in einem Persönlichen Gespräch mitgeteilt das sie von mir keine Anzeige mehr entgegennehmen. Um einen Anschluss zu erhalten musste ich ans UVEK gelangen. Auch liegen die Parkplätze im Waldgrundstück des Nachbarn, der grosse Baumbestand bedrohte nun die Liegenschaft. Ich musste mehrere Anläufe nehmen, damit der Baumbestand verjüngt wurde und nicht noch Mensch, Hab und Gut gefährden.

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  • Profilfoto von Hanspeter Flueckiger
    Hanspeter Flueckiger, 27.02.2024, 09:25 Uhr

    Und wir subventionieren die Planwirtschafts-Fetischisten von Landwirten mit unseren Steuergelder, damit deren Produkte überhaupt in die Läden kommen. Wer es nicht checkt, dem ist nicht zu helfen.

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  • Profilfoto von Kritischer Blick
    Kritischer Blick, 27.02.2024, 08:30 Uhr

    Muss der illegal gerodete Wald durch den Verursacher wieder aufgeforstet werden oder akzeptiert man den verursachten Schaden?

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