Lex Koller in Gefahr

Bundesgericht friert Küchen-Bau auf dem Bürgenstock ein

Das Bürgenstock Resort bietet auch Wohnungen zum Verkauf an. (Bild: Bürgenstock Hotels AG)

Das Bürgenstock Ressort will in seine Wohnungen Küchen einbauen, um sie leichter zu verkaufen. Doch das könnte nach hinten losgehen, findet das Bundesamt für Justiz. Das Bundesgericht pflichtet ihm bei.

Das Bundesgericht erteilt einer Beschwerde des Bundesamts für Justiz (BJ) gegen Umbauten im Bürgenstock Resort die «aufschiebende Wirkung». Dieser Beschluss führt dazu, dass das Zulassungsverfahren für den Einbau von Küchen erst einmal eingefroren wird, wie der «Tagesanzeiger» auf Basis einer SDA-Meldung berichtete.

Das Bürgenstock-Resort besitzt neben Hotels und Restaurants auch 67 Wohneinheiten. Sie unterliegen der Lex Koller, die den Immobilienkauf durch Personen im Ausland einschränkt. Die Wohnungen müssen gemäss der Regelung Hotelcharakter haben, damit sie an Ausländer verkauft werden können. Da der Verkauf der Wohnungen schleppend verläuft, wollen die Eigentümer echte Küchen einbauen.

Das BJ fürchtet, dass der Umbau der jetzigen Kochnischen zu richtigen Küchen dazu führen könnte, dass das Resort seinen Hotelcharakter verliere und die Einheiten zu echten Ferienwohnungen würden (zentralplus berichtete).

Daher hatte das BJ einen Entscheid der Justiz- und Sicherheitsdirektion Nidwalden angefochten, der den Umbau erlaubte. Bereits im März wurde die Beschwerde des BJ vom Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden teilweise gutgeheissen. Das Argument: Die vom Kanton Nidwalden gestellten Bedingungen würden nicht ausreichen, damit die Bewohner der Wohneinheiten ihr Essen im Hotel bestellen.

Verwendete Quellen
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