«Mass-Voll»-Chef Nicolas A. Rimoldi vor Gericht

«Aus einer toten Zigarillo lässt sich kein Rauch ausblasen»

Stand vor Gericht: Nicolas A. Rimoldi, Gründer der Bewegung «Mass-Voll». (Bild: ida)

Am Mittwoch stand Nicolas A. Rimoldi vor dem Luzerner Kantonsgericht – weil er überzeugt ist, zu Unrecht vom Bezirksgericht verurteilt worden zu sein. Er habe sich immer massvoll verhalten.

Die Zigarre – oder ihr kleiner Bruder die Zigarillo – ist sein Markenzeichen. Still und unauffällig, mit einer Zigarre in der Hand, erscheint Nicolas A. Rimoldi an diesem Mittwochmorgen nach 8:15 Uhr vor dem Luzerner Kantonsgericht. Keine violetten Fahnen und Transparente der Bewegung «Mass-Voll» umgeben den Luzerner, keine Freiheitstrychler, die ihre Glocken zum Takt schwingen. Rimoldi trägt einen doppelreihigen Anzug, darunter ein lilafarbenes Hemd und violette Sneakers. Und da blitzt es auf – das Zeichen der Bewegung, das Rimoldi als Pin an seinem Veston trägt.

«Mass-Voll» heisst die Bewegung, die von Rimoldi präsidiert wird und im Zuge der Corona-Pandemie entstanden ist. Sie wehrte sich unter anderem mit Referenden gegen die Coronapolitik des Bundes.

So lautete das Urteil des Bezirksgericht von 2022

Wesentlich pompöser war Rimoldis erster Auftritt vor Gericht, am 11. November 2022: Rund 150 Menschen scharte er damals um sich, sie zogen im Rahmen einer bewilligten Demo durch die Stadt, bevor Rimoldi seinen Fuss in den Rütlisaal setzte. Das Bezirksgericht Luzern hatte die Verhandlung wegen des angekündigten Besucherandrangs in den grösseren Gerichtssaal verlegt (zentralplus berichtete).

Damals sprach das Bezirksgericht Luzern Rimoldi wegen des Nichttragens einer Hygienemaske, des Missachtens von Anordnungen von Sicherheitspersonal, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen, Störung des Polizeidienstes und Hinderung einer Amtshandlung schuldig (zentralplus berichtete). Rimoldi hat dieses Urteil weitergezogen – weswegen er nun vor Kantonsgericht steht.

Vor Gericht gibt er den Unerfahrenen

Der schwerste Vorwurf lautet Nötigung. An einer Kundgebung vom 19. Juli 2021, die von Rimoldi organisiert und nicht bewilligt war, soll er den Demonstrationszug quer durch die Stadt Luzern mit 500 Personen auf die Fahrbahn geführt haben. Mehrere Autofahrerinnen wurden an der Weiterfahrt gehindert. Sie konnten über eine längere Zeit weder vor noch zurück fahren.

Rimoldi beteuerte vor Gericht, dass es sich um eine Spontandemo gehandelt habe, die nicht bewilligungspflichtig ist. Die Polizei und die Stadt habe er zuvor informiert, wie es bei solchen Spontankundgebungen vorgeschrieben ist. Auslöser war eine Aussage des Schweizer GLP-Präsidenten Jürg Grossen, dass Ungeimpfte gekennzeichnet werden müssten.

Diese Demo sei die erste gewesen, die «Mass-Voll» organisiert habe, so Rimoldi. Als Co-Präsident habe er mitentschieden, die rund 500 Demonstranten auf die Strasse zu lotsen. Auf die Frage, des Richters, wieso sie nicht auf dem Trottoir oder in der Innenstadt geblieben seien, sagte er: «Wir wollten unseren Protest sichtbar machen. Durch die leere Altstadt zu laufen und zu protestieren, hätte nichts gebracht.»

Damals seien sie bei «Mass-Voll» noch «jung anfangs/Mitte 20» gewesen und hätten das «Wissen für ein optimales Vorgehen» noch nicht gehabt. Da die Polizei den Verkehr nicht geregelt habe, sei es für die rund 500 Demo-Teilnehmenden riskant geworden, weswegen man die Masse mehr verteilen wollte und so auf die Strasse ging. Zudem sei er der Meinung, dass sie den Autofahrern genügend Platz gelassen hätten, neben ihnen vorbeizufahren.

Spontandemo – ja oder nein?

Strittig ist zudem die Frage, ob es sich dabei um eine unbewilligte Spontandemo gehandelt hat. Als Spontandemo gilt eine Kundgebung, die auf ein unvorhergesehenes Ereignis innerhalb von 48 Stunden reagiert. Bereits das Bezirksgericht sah das bei jener Demo im Juli 2021 jedoch als nicht zutreffend. Damals sei laufend und seit geraumer Zeit über Einschränkungen für ungeimpfte Personen diskutiert worden.

Zudem fand die Kundgebung an einem Montag statt, an dem jeweils zur gleichen Zeit und auf der selben Route wöchentlich unbewilligte Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen stattfanden, eben die «Abendspaziergänge» (zentralplus berichtete). 

Das monierte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vor Kantonsgericht. Deswegen sei es unglaubwürdig, dass es sich bei der Kundgebung um eine spontane gehandelt habe. Sie nimmt an, dass es sich um einen der üblich geplanten Abendspaziergänge gehandelt habe – zumal sie mit einem ähnlichen Flyer angeworben worden sei und die Äusserung von Grossen kaum Beachtung gefunden habe an der Kundgebung.

Von Rauch und Maske

Rimoldis Markenzeichen machte auch nicht im Gerichtssaal Halt. Zwar blieb die Zigarre hier verstaut, doch wurde über Zigarillos gesprochen. Und über Rauch. Selbst ein Zitat von Winston Churchill fand den Weg ins Gericht.

Rimoldi wird vorgeworfen, dass er im Dezember 2020, auf dem Bahnhof Luzern beim Perron 4/5 aus dem Zug gestiegen sei, ohne Maske und eine Zigarillo rauchend. Bahnpolizisten der SBB hätten Rimoldi mehrmals darauf hingewiesen, dass Rauchen ausserhalb der Raucherzone zu unterlassen und ihn zudem auf die damals geltende Maskentragepflicht hingewiesen. Rimoldi habe dem einen Bahnpolizisten Rauch ins Gesicht geblasen.

Rimoldi argumentierte bereits zuvor, dass er ein ärztliches Attest habe, das ihn von der Maskentragepflicht befreie. Ausgestellt hat das ihm ein Arzt, der ein bekannter Corona-Skeptiker ist. Er war bekannt dafür, Maskendispensen zu schreiben, ohne die Patienten zu untersuchen.

Das Bezirksgericht akzeptierte dieses nicht – wie auch die Staatsanwaltschaft jetzt. Das Schreiben des Arztes sei als blosse, allgemein formulierte Empfehlung zu verstehen. Es stünde darin lediglich, dass er von der Maskenpflicht zu befreien sei und der Arzt ihm vom Tragen einer Maske abrate.

«Rauch mit Zigarren-Atem verwechselt»

Bereits die Vorinstanz kam zum Schluss, dass Rimoldi nicht hinreichend vom Arzt untersucht worden sei. Der Verteidigung – Hermann Lei, ein Thurgauer SVP-Kantonsrat – reicht dies nicht. Die Passage sei «kurz und patzig». «Krampfhaft» sei versucht worden, die Gültigkeit des Arztzeugnisses zu verneinen. Zudem habe die Vorinstanz den Einzelfall zu wenig gewürdigt.

Rimoldi erwiderte auf die Fragen des Kantonsgerichts, dass er «unzählige Male» mit dem Arzt darüber gesprochen habe und «unzählige Male» in seiner Praxis gewesen sei. Er sei auch untersucht worden vor Ausstellung der Maskendispens, nur möge er sich nicht an den genauen Zeitpunkt erinnern.

Aus Sicht der Verteidigung habe der Bahnpolizist womöglich «Rauch mit dem Zigarren-Atem verwechselt». «Was es auch immer war: Aus einer toten Zigarillo lässt sich kein Rauch ausblasen», hielt er fest.

Bundesratsbesuch in Luzern – Rimoldi fühlt sich eingeladen

Eine Zigarillo rauchte Rimoldi auch vor dem Verkehrshaus, während eines Bundesratsbesuches im Oktober 2021. Auf einem Video ist zu sehen, wie die damalige Co-Präsidentin von «Mass-Voll» einen einem Polizisten anschreit. Daraufhin schubst der Mann sie weg. Rimoldi stellt sich vor seine Mitstreiterin und baut sich vor dem Polizisten auf. Nur wenige Zentimeter trennen den grossgewachsenen vom Beamten. Der Rauch von Rimoldis Zigarre weht diesem ins Gesicht.

«Ich habe mich immer massvoll verhalten.»

Nicolas A. Rimoldi vor Gericht

«Wenn der Bundesrat in solch angeheizter Stimmung wie damals zu einem Austausch einlädt, so ist nicht zu erwarten, dass nur gemütliche Rentner und eifrige Groupies der Einladung folgen, sondern auch Kritiker», so die Verteidigung. Rimoldi sagte, dass er sich «eingeladen fühlte», da der Bundesrat die lokale Bevölkerung eingeladen habe.

Rimoldi war vor Ort – auch andere von «Mass-Voll». Ihm wird vorgeworfen, mit oben geschilderter Szene den Polizeidienst gestört zu haben und dem Polizisten zu nahe gekommen zu sein. Rimoldi hingegen beteuerte, lediglich zwischen dem Polizist und der damaligen «Mass-Voll»-Co-Präsidentin vermitteln zu wollen. Der Polizist habe sich auch nicht von ihm bedroht gefühlt, sonst hätte er nicht gelacht, so der Beschuldigte.

Sein Fuss ist ihm heilig

Weiter stritt man sich darüber, ob Rimoldi an jenem Tag vor dem Verkehrshaus seinen Fuss unter das Polizeiauto platzierte, um das Polizeifahrzeug vom Wegfahren abzuhalten. Damit habe er sich der Hinderung einer Amtshandlung schuldig gemacht, so der Vorwurf.

Rimoldi kontert darauf, dieser Vorwurf sei «hanebüchen». «Ich habe meinen Körper sehr gern und möchte nicht, dass mein Fuss kaputt geht, weil ich riskiere, dass er von einem Auto zerquetscht wird. Und mit einem kaputten Fuss kann ich ja nicht weiterdemonstrieren.» Zudem sei es «strategisch blöd» von ihm selbst, vor Medienschaffenden, die damals vor Ort waren, derart zu provozieren, dass die Polizisten ihn noch abgeführt hätten.

Urteil erfolgt schriftlich

Rimoldi ist überzeugt, nichts falsch gemacht zu haben. «Ich habe mich immer massvoll verhalten.» Deswegen sei er auch in Berufung gegangen, weil er immer versucht habe, keine geltenden Gesetze zu brechen.

Die Verteidigung forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft forderte, dass die Berufung abzuweisen sei und das Urteil des Bezirksgericht vollumfänglich zu bestätigen sei. Das Kantonsgericht verzichtete auf eine mündliche Urteilsverkündung. Es wird schriftlich eröffnet.

Verwendete Quellen
  • Besuch an der Gerichtsverhandlung am Luzerner Kantonsgericht
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7 Kommentare
  • Profilfoto von Marsumarsu
    Marsumarsu, 07.09.2023, 19:12 Uhr

    Ich würde mich schämen, mit zwei verschiedenen Gesichter in der Öffentlichkeit aufzutreten.
    Poker-Face und Schleimer in einer Person, was geübt sein muss, wenn diese Person auf der grossen politischen Bühne auftreten will.

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 10.09.2023, 11:38 Uhr

      Da treten Sie doch lieber mit gar keinem Gesicht auf.

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  • Profilfoto von Renate
    Renate, 06.09.2023, 19:15 Uhr

    Oje ….. da hat sich die SVP einen feinen Partner ausgesucht. Ein sehr guter Selbstdarsteller. Das muss man ihm lassen.
    Liebes zentralplus… was macjt dieser herr beruflich? Ich kann ihn mir beim Arbeiten noch nicht so recht vorstellen. Nur aus Gewunder, falls dies jemand weiss. Danke

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 06.09.2023, 18:29 Uhr

    Es ist nur zu hoffen, dass das Kantonsgericht durch diese ideologisch-demagogischen Rauchwolken nicht betäubt wurde. Rechtlich ist die Sache klar, und Rimoldi hätte schon vor zwei Jahren in einem Schnellverfahren verurteilt werden sollen – und können! Ob das Urteil noch vor den Wahlen eröffnet wird oder erst am St. Prokrastinians-Tag?

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    • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
      Marie-Françoise Arouet, 06.09.2023, 18:46 Uhr

      Kommen Sie zwei eigentlich aus demselben Dorf?

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    • Profilfoto von U. Ochsenbein
      U. Ochsenbein, 07.09.2023, 10:21 Uhr

      Was für ein Schnellverfahren meinen Sie? Selbst gegen einen Strafbefehl kann die beschuldigte Person Einsprache erheben und den Fall gegebenenfalls bis vor Bundesgericht ziehen. Als beschuldigte Person hat man – völlig unabhängig von der Tragweite der Sache und von den Erfolgsaussichten – Anspruch auf eine gerichtliche Beurteilung des Falles. Alles andere wäre mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar.

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    • Profilfoto von Hans-Ulrich
      Hans-Ulrich, 07.09.2023, 14:09 Uhr

      Schon traurig, dass Sie immer(!) unter Rimoldi-Artikeln zu sehen sind. Kommen Sie mal über ihn hinweg! Beneiden Sie ihn um seinen Stil? Ist es die Freiheitsliebe? Was ist es, Herr Mainardi, dass Rimoldi mietfrei in ihrem Kopf wohnt?

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