Mehrfache Nötigung

Massvoll-Präsident Nicolas A. Rimoldi ist verurteilt

Mass-Voll! rief vor der Gerichtsverhandlung Anfang November zu einer Solidaritätsaktion für ihren Präsidenten Nicolas A. Rimoldi auf – jetzt wurde er verurteilt. (Bild: ber)

Das Bezirksgericht Luzern hat Massvoll-Präsident Nicolas A. Rimoldi unter anderem der mehrfachen Nötigung und mehrfacher Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen schuldig gesprochen. Der 27-Jährige kündigt an, das Urteil weiterzuziehen.

Das Luzerner Bezirksgericht hat den Massvoll-Präsidenten Nicolas A. Rimoldi verurteilt, wie es in einer Mitteilung schreibt. Er wurde wegen einer Reihe von Vergehen schuldig gesprochen, wegen denen er Anfang November vor Gericht gestanden hatte (zentralplus berichtete).

Konkret: wegen des Nichttragens einer Hygienemaske, des Missachtens von Anordnungen von Sicherheitspersonal, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen, Störung des Polizeidienstes und Hinderung einer Amtshandlung.

Das Bezirksgericht verurteilt Rimoldi deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 120 Franken und einer Busse von 400 Franken. Zudem muss er Verfahrenskosten in der Höhe von 4'120 Franken zahlen. Damit liegt die Strafe höher, als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Diese hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen und eine Verbindungsbusse gefordert.

Rimoldi wird Schuldspruch anfechten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Coronamassnahmen-Kritiker hat bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen. «Die Luzerner Justiz handelt illegal!», kritisiert sein Verein auf Twitter und ruft gleich zum Spendensammeln auf. Auch während der Gerichtsverhandlung Mitte November stellte Rimoldi die Legitimität des Gerichts infrage und nannte die Vorwürfe gegen ihn «politisches Kalkül» (zentralplus berichtete).

Rimoldi forderte einen Freispruch

Im Prozess Anfang November hatte die Verteidigung einen vollumfänglichen Freispruch gefordert. Auf den Vorwurf, er habe im Juli 2021 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen, entgegnete Rimoldi, es habe sich dabei um nicht-bewilligungspflichtige Spontandemos gehandelt. Die Kundgebung sei eine Reaktion auf den Vorschlag von GLP-Präsident Jürg Grossen gewesen, dass Ungeimpfte gekennzeichnet werden müssten (zentralplus berichtete).

Das Bezirksgericht sieht das nun anders: «Zum Tatzeitpunkt wurde laufend und seit geraumer Zeit öffentlich über Einschränkungen für ungeimpfte Personen diskutiert», schreibt es in seinem Urteil. Die Äusserung von Nationalrat Grossen sei nicht kausal für die Kundgebung vom Juli. «Ohnehin hätte die Kundgebung zur selben Zeit und mit nahezu identischer Route auch ohne die Äusserung von Nationalrat Grossen als Abendspaziergang stattgefunden.»

Verurteilung wegen Verstoss gegen die Maskenpflicht

Beim Vorwurf der Nötigung geht es darum, dass Rimoldi ein Polizeiauto an der Wegfahrt gehindert haben soll. Die Störung des Dienstes bezieht sich auf eine Demo vor dem Verkehrshaus, bei der er einen Polizisten bedrängt hat und ihm Rauch ins Gesicht geblasen hat. Diesbezüglich machte der 27-Jährige geltend, es sei nirgends festgehalten, wie nahe man einer Polizistin im Dienst treten dürfe.

Der einzige Vorwurf, der direkt mit Corona-Massnahmen zu tun hat, bezieht sich auf einen Vorfall Ende Dezember 2020. Damals haben zwei Bahnpolizisten Nicolas A. Rimoldi ohne Maske aus dem Zug steigen sehen – einen Zigarillo rauchend. Der Massvoll-Präsident argumentierte, dass er ein ärztliches Attest habe, das ihn von der Maskentragepflicht befreie.

Trotz «Arztzeugnis» wird Rimoldi verurteilt

Dieses akzeptiert das Bezirksgericht jedoch nicht. Anders als sonst üblich, liefert der Einzelrichter im Urteilsdispositiv eine relativ ausführliche Kurzbegründung dazu, wie das Urteil zustande kam. «Das vom Beschuldigten aufgelegte Schreiben (...) vermag den Beschuldigten nicht von der Maskentragepflicht zu befreien», heisst es darin.

Das Schreiben sei als blosse, allgemein formulierte Empfehlung zu verstehen. Aus dem ausweichenden Aussageverhalten von Rimoldi schliesst das Gericht, dass der Arzt – ein bekannter Corona-Skeptiker – das Schreiben ohne hinreichende Abklärungen zum Gesundheitszustand des Beschuldigten verfasste.

Der Massvoll-Präsident sagte vor Gericht aus, er wisse nicht mehr, ob er in der Arztpraxis des Mannes untersucht worden sei. «Damit genügt das Schreiben den gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis von medizinischen Gründen für die Befreiung von der Maskentragepflicht nicht», so das Gericht.

Verwendete Quellen
  • Urteilsdispositiv 2Q 21 0 des Bezirksgerichts Luzern
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24 Kommentare
  • Profilfoto von Fabrizio
    Fabrizio, 01.12.2022, 08:51 Uhr

    Wie man in den Kommentaren entnehmen kann, hat der Herr Mainardi diese Angelegenheit gegenüber Rimoldi sehr persönlich genommen. Die Zeit gibt einem Recht und das Corona-Kartenhaus ist langsam aber sicher am einstürzen.

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 01.12.2022, 09:43 Uhr

      Mainardi hat die Klagen ja eingereicht. Er fühlte sich damals berufen.

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      • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
        Loris Fabrizio Mainardi, 01.12.2022, 11:05 Uhr

        Zitat vom 21.07.22: «Auf Anfrage von zentralplus bestätigt die Staatsanwaltschaft Luzern, dass eine entsprechende Strafanzeige einer Privatperson eingegangen ist. Seitens der Stadt aber gab es bisher keine Anzeige. «Das Ganze ist einfach nur lächerlich. Die Sache ist offensichtlich. Aber die Behörden zieren sich, auf direktem Weg gegen die Drahtzieher der Demonstration vorzugehen und tun, als wäre es ein FBI-Fall», sagt Mainardi zu zentralplus.»

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  • Profilfoto von Jaap Super
    Jaap Super, 01.12.2022, 01:35 Uhr

    In Luzern arbeiten die Gericht auch im Jahre 2022 noch wie im tiefsten Mittelalter. Wenn es darum geht, eine unangenehme Personen seinem Hexenprozess zuzuführen, wird gearbeitet. Aufgrund der Schnelle wohl nicht sehr seriös. Bei wichtigeren Anliegen wie der Causa VBL, wo ein Multimillionen-Schaden mit Veruntreuung von Steuergelder und Involvierung wahrscheinlich-möglicherweise korrupter Exekutivvertreterinnen* in Folge von Staatskorruption juristisch beurteilt werden müssten, schafft es die Staatsanwaltschaft nicht einmal wichtige Zeugen vorzuladen.

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    • Profilfoto von Gruesse vom Einhorn Schlachthaus
      Gruesse vom Einhorn Schlachthaus, 01.12.2022, 09:08 Uhr

      Passen Sie bloss auf, mit solch «aufmüpfigen» Kommentaren – aus meiner Perspektive haben Sie selbstverständlich durchaus die richtigen Schlüsse gezogen – könnten Sie bereits der nächste sein, der auf die juristische Schlachtbank oder an den Pranger geführt (vielleicht wegen unmoralischen Verhaltens?) wird! Man lässt sich ja bekanntlich in diesen Kreisen nur sehr ungern auf die Füsse treten.

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    Manfredo Gläske, 30.11.2022, 14:57 Uhr

    Ich finde das eine recht drakonische Strafe.
    12’000.– Riesen! Das ist ja Allerhand! Wegen dieser Zertifikatsgeschichte wurde schliesslich auch niemand behelligt, obwohl im Verdacht stehend, ein Skandal ganz anderer Dimension zu sein! Auch nach dem Grundsatz: Unwissen schützt vor Strafe nicht. Ob’s Lausanne richten wird?

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    • Profilfoto von Windom Earle
      Windom Earle, 01.12.2022, 06:50 Uhr

      12 Riesen! 12’000 Riesen entsprächen 12 Kisten, was für Rimoldis Selbstinszenierung doch etwas viel wäre. Tatsächlich sind es 2400 Schnecken oder 1’200’000 Batzen. Oder gut schweizerisch: 12’000 Stutz.

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    Setzen, sechs!, 30.11.2022, 13:26 Uhr

    Wann wird das BAG angeklagt?

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    • Profilfoto von Tobias Mueller
      Tobias Mueller, 30.11.2022, 15:23 Uhr

      Nie. Ausser Sie tun es. Die Beweise für eine Straftat seitens des BAG haben Sie doch sicher. Es gibt genug Anwaltskanzleien, welche Ihnen in dem Fall zur Hand gehen. Da ist viel Geld zu verdienen, vom Prestigegewinn ganz zu schweigen. Auch die Versicherungsindustrie wird Ihre stichhaltige Beweisführung gerne aufnehmen, hätte die doch aus den pandemiebedingten Arbeits- und Betriebsausfällen Unsummen einzufordern. Verlangen Sie für das Aufdecken der Straftat fünf Prozent Kommission aus der Schadenszahlung des BAG, und Sie haben ausgesorgt.

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 30.11.2022, 12:58 Uhr

    … finalmente! Und jetzt wissen wir endlich auch, für was das «A.» steht.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 30.11.2022, 13:43 Uhr

      Mögen Sie das «A» ausführen oder zeihen Sie den «S» ein?

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      • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
        Loris Fabrizio Mainardi, 30.11.2022, 14:59 Uhr

        «A» soll – wie dem Rechtsspruch zu entnehmen ist – tatsächlich für «Alexander» stehen.

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        • Profilfoto von Polybios
          Polybios, 30.11.2022, 15:31 Uhr

          Alexander der Grosse!

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            Loris Fabrizio Mainardi, 30.11.2022, 18:10 Uhr

            … aber bitte, bei 1.99 m!

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            • Profilfoto von Roli Greter
              Roli Greter, 30.11.2022, 21:41 Uhr

              Immerhin zeigt er Grösse, liegt wohl am Rückgrat…

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              • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
                Loris Fabrizio Mainardi, 01.12.2022, 09:19 Uhr

                … bzw. an den Spendengeldern.

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                • Profilfoto von Party Sahne
                  Party Sahne, 01.12.2022, 09:30 Uhr

                  Böse Unterstellungen. Vielleicht sogar üble Nachrede, allenfalls Verleumdung. Mit Sicherheit aber Rufschädigung.

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 30.11.2022, 14:33 Uhr

      Sehr kleine Schadenfreude, Mainardi! Klein, kleiner, kleinlich…

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      • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
        Loris Fabrizio Mainardi, 30.11.2022, 14:57 Uhr

        … welcher Schaden, Bitterli?

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        • Profilfoto von Peter Bitterli
          Peter Bitterli, 30.11.2022, 15:27 Uhr

          „Finalmente“, „endlich“. Jaha! Der Jurist weiss, dass Prozesse ihre Zeit dauern, und der Triumph erst auf die letzte Instanz folgt. Die oft gewünschten kurzen Prozesse sind halt anderen Rechtsordnungen zugehörig.

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          • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
            Loris Fabrizio Mainardi, 30.11.2022, 18:06 Uhr

            Von «Triumph» kann keine Rede sein. Rimoldi hätte – angesichts evidenter Sach- und Rechtslage – bereits vor einem Jahr verurteilt werden können – und sollen. Immerhin muss er jetzt aufpassen, denn bei Wiederholungsdelinquenz droht das Gefängnis. Und das könnten ihm seine Jünger nicht mehr wegsponsern.

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    • Profilfoto von Michel von der Schwand
      Michel von der Schwand, 30.11.2022, 14:50 Uhr

      Den ganzen Kindergarten bezahlt schlussendlich der Steuerzahler und weiter geht es mit dem unnützen Beüben von Gerichten und Richtern. Nochmals: Über die Befindlichkeiten Andersbefindlichen sollen nicht Gerichte richten. Es möge endlich Hirn regnen.

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    • Profilfoto von Andreas Bründler, Kriens -Bleiche
      Andreas Bründler, Kriens -Bleiche, 30.11.2022, 21:33 Uhr

      Die Mühlen der Justiz mahlen eben langsam. Aber sie mahlen, wie wir hier sehen. Wird noch interessant, falls das Urteil weitergezogen wird. Es heisst vielleicht noch nicht ganz «finalmente». Herr Rimoldi möchte wahrscheinlich noch viel höhere Gerichtsgebühren bezahlen.

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      • Profilfoto von Peter Bitterli
        Peter Bitterli, 01.12.2022, 02:58 Uhr

        Sie liegen hier falsch, Andreas Bründler, Kriens-Bleiche. Das Thema hat mit Ausländern nur sehr am Rand zu tun. Sie spekulieren auch falsch. Herr Rimoldi möchte wahrscheinlich nicht noch viel höhere Gerichtsgebühren bezahlen. Schliesslich beurteilen Sie das Mahlen der Mühlen der Justiz falsch. Dass dieses geschieht, lässt sich nicht am Urteil sehen.

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