Darum greift die Luzerner Polizei an den «Corona-Spaziergängen» nicht durch
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In Luzern sind diesen Montag erneut fast 200 Personen an einer unbewilligten Kundgebung durch die Stadt Luzern gezogen. Die Polizei liess sie gewähren, hat die Rädelsführer inzwischen jedoch von sich aus bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Luzerner Polizei schätzt, dass am letzten Montag rund 150 bis 200 Menschen an einer Kundgebung teilgenommen haben. Die Teilnehmer selber bezeichnen die Aktion als «Abendspaziergang». Seit die Behörden dem Ebikoner Arzt Andreas Heisler die Lizenz entzogen haben, findet immer montags eine Solidaritätsbekundung statt (zentralplus berichtete).
Die Luzerner Polizei ist bei den Aktionen jeweils vor Ort. Sie bestätigt auf Anfrage die Beobachtung, dass die meisten Teilnehmer keine Schutzmasken tragen – obwohl dies bei grösseren Menschengruppen im öffentlichen Raum vorgeschrieben ist.
«Rädelsführer» wurden angezeigt
Warum löst die Luzerner Polizei diese unbewilligten Kundgebungen nicht auf? «Aufgrund der Verhältnismässigkeit wurde darauf verzichtet, diese Spaziergänge aufzulösen», sagt Sprecher Christian Bertschi auf Anfrage von zentralplus. «Jedoch wurden Personenkontrollen durchgeführt und Ordnungsbussen ausgestellt.»
«Gewisse Kreise von Massnahmen-Skeptikern versuchen mit Provokationen die Polizei zu Handlungen zu drängen und möchten damit wohl auch eine mediale Plattform erhalten.»
Polizeisprecher Christian Bertschi
Zudem seien die «Rädelsführer» identifiziert und angezeigt worden. Das heisst: Die Staatsanwaltschaft wird als Nächstes prüfen, ob gegen diese Personen ein Strafverfahren wegen Verstössen gegen die Covid-19-Verordnung eröffnet wird.
Viele der Teilnehmer haben ein Masken-Attest
Die Polizei verlangt bei den Personenkontrollen jeweils, dass die Teilnehmerinnen ihr Masken-Attest vorweisen, wie Christian Bertschi bestätigt. «Dabei stellt sich jeweils heraus, dass ein erheblicher Anteil der Teilnehmenden ein ärztliches Attest betreffend Maskentragpflicht auf sich trägt.»
Zu Festnahmen oder Wegweisungen kam es im Zusammenhang mit den Demos nicht. Die Gruppierung ist bekannt dafür, dass sie die Aktionen ständig filmt – und auch direkt die Polizistinnen und Polizisten auf Video festhalten. «Solange ein Einsatz der Polizei nicht behindert wird, ist das Filmen erlaubt», sagt dazu Sprecher Christian Bertschi.
Polizei will sich nicht provozieren lassen
Eine Veröffentlichung darf aber nur dann erfolgen, wenn die auf dem Video abgebildeten Personen ihr Einverständnis geben – und das dürfte bei den zahlreichen Videos, die auf Portalen wie Telegram landen, kaum der Fall sein. «Tatsächlich stellen auch wir fest, dass gewisse Kreise von Massnahmen-Skeptikern mit Provokationen die Polizei zu Handlungen zu drängen versuchen und damit wohl auch eine mediale Plattform erhalten möchten», stellt Bertschi fest. Dies könnte mit ein Grund sein, weshalb die Polizei sich in Zurückhaltung übt.
Die Stadt Luzern hat in den vergangenen Wochen mehrere Strafanzeigen gegen Unbekannt und einzelne Exponenten gestellt (zentralplus berichtete). «Sie richten sich an die mutmasslichen Mitorganisatoren der unbewilligten Kundgebungen», wie Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen, gegenüber zentralplus bestätigte.
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