Kampf ums Schlössli Utenberg

Anwalt und Patrizier-Nachfahren verklagen Stadt Luzern

Die Stadt Luzern hat das Schlössli Utenberg 1931 geerbt. (Bild: Archiv: Emanuel Ammon/Aura)

Ein Kunstsammler vermachte der Stadt Luzern einst ein Schloss, damit es für alle zugänglich ist. Nun klagt ein Luzerner Jurist, damit der Wille des Sammlers endlich eingehalten wird. Er erhält dabei adlige Unterstützung.

Ein Rechtsstreit rollt auf die Stadt Luzern zu. Erneut. Und wieder geht es um das Schlössli Utenberg auf dem Dietschiberg. Seit 2018 fordert ein Luzerner Jurist eine öffentliche Nutzung des 1757 erbauten Schlosses. Bisher scheiterte er mit seinem Vorhaben. Nun hat er sich Verstärkung besorgt.

Schlössli Utenberg gehört der Stadt Luzern

Der letzte private Eigentümer des Schlössli Utenberg war der amerikanische Kunstsammler Charles Hoyt. Er vermachte das Schlössli im Jahr 1931 der Stadt Luzern. Dabei stellte er eine Bedingung: Das Haus soll «für immer und ausschliesslich» den Luzernern offenstehen. Doch das sei heute nicht gewährleistet, findet der Jurist Loris Mainardi.

Denn im Jahr 2017 hat die Baudirektion der Firma Rokoko AG das Baurecht erteilt. Seitdem werden Teile des Schlosses als Büros genutzt oder für private Anlässe vermietet. Im Erdgeschoss gibt es ausserdem ein Café.

«Ich versuchte mit Zivilklage vom 22. Juni 2018 die Stadt zu verpflichten, die Auflage des Erbvertrags Hoyt zu erfüllen», schreibt Mainardi nun in einer Mitteilung von dieser Woche. Nach Streitigkeiten, welches Gericht zuständig ist, folgte ein erster Entscheid des Bezirksgerichts Luzern im Jahr 2021: Mainardi habe ein «berechtigtes Interesse», die Nutzung von Schlössli Utenberg gemäss Erbvertrag einzufordern (zentralplus berichtete).

Kantonsgericht und Bundesgericht kippen den Entscheid

Kurz währte die Freude. Erst kippte das Kantonsgericht den Entscheid (zentralplus berichtete). Später bestätigte auch das Bundesgericht seine Einschätzung, indem sie die Beschwerde des Luzerner Juristen abwies (zentralplus berichtete). Der Grund? Loris Mainardi darf den Willen des Erblassers nicht einklagen, weil er keine Beziehung zu ihm hat.

Der geschlagene Anwalt sagte damals zu zentralplus: «Dass das eigentliche Prozessthema – nämlich, dass die Stadt Luzern mit der aktuellen Nutzung den Erbvertrag Hoyt missachtet – wegen der mir abgesprochenen Klagelegitimation unentschieden geblieben ist, ist politisch und rechtsstaatlich unannehmbar.» Er kündigte an, mit Nachfahren der letzten patrizischen Eigentümer in Verbindung zu stehen.

Loris Mainardi reicht neue Klage ein

Etwa ein Jahr später hat Loris Mainardi seiner Ankündigung Taten folgen lassen. Gegenüber zentralplus erklärt er am Mittwoch, die Klage werde «noch heute» an den Friedensrichter geschickt und danach weiter ans Bezirksgericht gehen. Hinsichtlich Klagelegitimation macht sich der Jurist dieses Mal keine Sorgen.

Klägerin 1 ist die Stiftung Schlössli Utenberg, der er selbst als Präsident vorsitzt und die sich für die Umsetzung des Erbvertrags einsetzt. Die Kläger 2 bis 6 seien allesamt Nachfahren des letzten patrizischen Eigentümers, Josef Schumacher-Uttenberg (1793–1860), so Mainardi.

«Die familiäre Bindungen allein werden nicht genügen, um das Gericht zu überzeugen. Das finanzielle Engagement ist entscheidend.»

Loris Mainardi

Das gemeinsame Ziel der Kläger sei die Gründung einer gemeinnützigen Trägerstiftung mit Beteiligung der Stadt. Sie soll das Baurecht übernehmen und das Schloss künftig betreiben. Bis zur Gründung der Stiftung wollen die Patriziernachfahren anonym bleiben. Danach wollen sie sich finanziell an der Stiftung beteiligen – «unwiderrufliche Schenkungsversprechen» seien bereits erteilt, verspricht Mainardi.

«Die familiäre Bindungen allein werden nicht genügen, um das Gericht zu überzeugen», erklärt der Jurist. Dass sich die Kläger aber finanziell an das Objekt binden, mache den Unterschied. «Das finanzielle Engagement ist in der Schweiz sehr entscheidend.» Wie hoch die geplanten Schenkungen sind, will die Klägerschaft noch nicht öffentlich machen.

Stadt Luzern sieht keinen Grund für Intervention

Nun versuchen die sechs Partner, das Schlössli via Klageweg der Trägerstiftung zuzuführen. Falls Mainardi und die anderen Kläger vor Gericht mehr Erfolg haben als der Luzerner Jurist allein, bleibt aber immer noch die Frage der Finanzierung. Gemäss Mainardi habe die Stadt bereits signalisiert, dass die gesamte Finanzierung auf die Trägerstiftung zurückfallen würde. «Das sehen wir nicht ein. Den Bauzustand des Objekts betrachten wir als ungenügend. Das kann die Stadt nicht auf Private abwälzen», erklärt Mainardi.

Was mit dem Schlössli Utenberg passiert, wird nun also erneut ein Fall für die Gerichte. Die Stadt erklärte bereits im Jahr 2020 ihre Position zu der Frage.

1996 hat die Stadt Luzern das Schlössli Utenberg im Baurecht abgegeben. Seitdem wurde das Baurechtsgrundstück zweimal verkauft, zuletzt 2017 an die Rokoko AG. Jedes Mal gab der Stadtrat seine Zustimmung. Verweigert hätte er den Verkauf, wenn sich die im Baurechtsvertrag umschriebene Nutzung geändert hätte. Aus Sicht des Stadtrats sei das nicht der Fall, auch wenn eines der Stockwerke als Firmensitz genutzt wird (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Website von Business.luzern.com
  • zentralplus Medienarchiv
  • Telefonat mit Loris Fabrizio Mainardi
  • Medienmitteilung von Loris Fabrizio Mainardi
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