Bezirksgerichtsentscheid aufgehoben

Schlössli Utenberg: Rechtsstreit kommt vor Bundesgericht

Der Rechtsstreit um das Schlössli Utenberg kommt vor Bundesgericht. (Bild: ber)

Die Stadt Luzern hat das Schlössli Utenberg von einem Amerikaner geerbt. Sein Wille war es, dass die Anlage öffentlich genutzt werden kann. Da dies nicht zu 100 Prozent der Fall ist, wehrt sich der Luzerner Jurist Loris Mainardi dagegen. Das Kantonsgericht hat nun einen Entscheid des Bezirksgerichts aufgehoben.

Was ist bis jetzt geschehen? Das Schlössli Utenberg ist eine echte Perle. Der Eigentümer war der amerikanische Kunstsammler Charles Hoyt. 1931 vermachte er es der Stadt Luzern mit einer Bedingung. Sein Wille war, dass die Türen dieses Schlösschens «für immer und ausschliesslich» der Luzerner Bevölkerung offen stehen.

Drehen wir nun am Zeitrad: Die Baudirektion hat 2017 zugestimmt, dass die Firma Rokoko AG das Baurecht für das Schlössli übernimmt. Bis heute werden Teile des Gebäudes als Büros genutzt, im Erdgeschoss wird ein Café betrieben. Zudem kann man die Säle für private Anlässe wie Hochzeiten mieten.

«Für immer und ausschliesslich» offen für die Bevölkerung? Aus Sicht des Luzerner Anwalts Loris Mainardi wird das Schlössli Utenberg seit 2017 nicht mehr «ausschliesslich» für öffentliche Interessen genutzt. Dies wurde 1931 aber im Erbrechtsvertrag wörtlich so festgehalten. Mainardi verklagte daher im Jahr 2020 die Stadt (zentralplus berichtete).

Stadt Luzern fuhr 2021 vor Gericht eine Niederlage ein

Die Stadt Luzern versuchte, den Prozess zu verhindern. Die Argumente: Es sei nicht das Bezirksgericht Luzern, sondern ein amerikanisches Gericht zuständig, weil der Kunstmäzen aus den USA komme. Auch sei Mainardi gar nicht berechtigt, den Erbvertrag durchzusetzen. Und die Stadt sagt, die Auflage im Erbvertrag sei verjährt.

Das Bezirksgericht Luzern kam 2021 jedoch zu einem anderen Schluss und liess die Klage gegen die Stadtbehörden zu. Zudem hielt das Bezirksgericht fest, dass die Auflage weder verjährt noch ihre Geltungsdauer abgelaufen ist – anders als die Stadt Luzern dies behauptet hat. Auch habe der Kläger ein «berechtigtes Interesse, dass das Schloss gemäss der erbvertraglichen Auflage genutzt wird» (zentralplus berichtete).

Kantonsgericht widerspricht nun dem Bezirksgericht

Nun ist das 24-seitige Urteil des Luzerner Kantonsgerichts veröffentlicht. Dieses hebt den Entscheid des Bezirksgerichts auf. Der Luzerner Anwalt Loris Mainardi ist nun doch nicht legitimiert, eine Klage einzureichen. Wie uns Mainardi schreibt, hätte er mit diesem Urteil nicht gerechnet. Dass das Kantonsgericht den Entscheid der Vorinstanz aufgehoben habe, sei für ihn «völlig überraschend und genauso unverständlich».

In einigen Punkten gibt das Urteil Mainardi recht. So hat die Stadt wiederum argumentiert, dass Amerika und nicht die Schweiz zuständig sei. Das wird in diesem Urteil allerdings verneint. Auch der Einwand der Stadt, dass sich Charles Hoyts Auflage nicht zwischen einer testamentarischen und einer erbvertraglichen Auflage unterscheide, wird zurückgewiesen.

Nun zieht Mainardi vor Bundesgericht

Das Fazit aus dem Kantonsgericht: Die Berufung wird gutgeheissen und der Zwischenentscheid des Bezirksgerichts Luzern vom Februar 2021 ist aufgehoben. Die Prozesskosten beider Instanzen gehen an den Kläger.

Der Knatsch um das Bijou geht also weiter. Dies schreibt Mainardi uns schon im Betreff seines Mails «Utenberg vor Bundesgericht».

Für diesen Schritt hat der Luzerner Anwalt nun 30 Tage Zeit. Er kann beim Bundesgericht in Lausanne eine Beschwerde in Zivilsachen einreichen.

Verwendete Quellen
  • Urteil 1B 21 20 Kantonsgericht Luzern
  • Mailverkehr mit Loris Fabrizio Mainardi
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6 Kommentare
  • Profilfoto von R.E.
    R.E., 06.02.2022, 17:25 Uhr

    Hat der Kläger nichts anderes zu tun angesichts der grossen Not so vieler Menschen, Tiere, der Natur, dem Klima, die existentiell in ihrer Gesundheit und ihrem Dasein bedroht sind und wirklich Hilfe bräuchten, auch in der Schweiz? Für die Vermietung eines Hauses so viel Zeit, Energie, Geld und Aufmerksamkeit vergeuden (bis vors Bundesgericht!), was anderswo eingesetzt und Leben retten könnte? Wo ist die Verhältnismässigkeit? Oder geht es dem Kläger v.a. um seine eigene Person?

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    • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
      Loris Fabrizio Mainardi, 07.02.2022, 23:15 Uhr

      Liebe(r) R.E., seien Sie versichert, dass «der Kläger» sehr wohl anderes zu tun hat – und auch tut. Wenn es ihm «v.a. um seine eigene Person» ginge, hätte er schon längst als neue städtische Baudirektorin kandidiert.

      Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

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  • Profilfoto von Michel von der Schwand
    Michel von der Schwand, 04.02.2022, 10:16 Uhr

    Die Formulierung des Erblassers: «…dass die Türen dieses Schlösschens «für immer und ausschliesslich» der Luzerner Bevölkerung offen stehen», stimmt so nicht ganz. Eigentlich heisst es: «als Andenken an den Donator die Nutzung immer und ausschliesslich öffentlichem Interesse dienstbar sein muss.» (kann mich aber auch täuschen).
    Mir stellt sich bei der ganzen Posse jedoch die Frage, warum erst jetzt dagegen geklagt wird und nicht schon früher, als das Schlössli Utenberg zum Beispiel durch das Hotel Wilden Mann betrieben worden ist. Handelt es sich vielleicht doch um gewisse Befindlichkeiten, gar etwas Neid? Würde mich auch wunder nehmen, wer in der Stadt oder Kanton Luzern überhaupt weiss, wer der Erblasser ist und um wen es sich handelt. Soviel zum Gedenk-Fetischismus!
    Anstatt sich darüber zu freuen, dass dieses Gebäude zu Leben erwacht ist, wird der gesamte Verwaltungsapparat erneut mit Nonsens beübt. Selbstverständlich hat jeder das Recht dagegen zu klagen. Dies ist in einem funktionierenden Rechtsstaat auch richtig. Die Konsequenz daraus könnte dann sein, dass das Schlössli Utenberg schlussendlich leer steht und vor sich hin gammelt. Das ist dann im Sinne des Erblassers und entspräche dann dem üblichen Resultat, wie die Stadt mit Erbschaften (Salle Modulable-Debakel) umgeht.

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    Elementa, 03.02.2022, 19:06 Uhr

    Stadt Luzern hat es allgemein nicht so sehr mit der Wahrheit.

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 03.02.2022, 19:02 Uhr

    «Dass knapp 73 Jahre nach dem Ableben des Erblassers allenfalls keine aktivlegitimierten Personen mehr leben», stört die drei Herren Kantonsrichter nicht – obwohl sie nur wenige Sätze zuvor anerkennen, «dass der Gesetzgeber den Kreis der Klagelegitimierten bewusst weit ziehen wollte, um eine möglichst grosse Wirksamkeit der Auflage zu erzielen und nicht einzig der Gewissenhaftigkeit des Auflagenbelasteten zu überlassen.» – Wir sehen uns bei Philippi wieder!

    Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

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    • Profilfoto von Ernie Egglestone
      Ernie Egglestone, 04.02.2022, 10:24 Uhr

      Es sollte nun mittlerweile beim Hinteresten und Letzten durchgedrungen sein, dass die Rechtsverdreher am Luzerner Kantonsgericht der kantonalen und komunalen Verwaltung gerne politische Gefälligkeitsurteile ausstellen.

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