Bundesgericht entscheidet

Schlössli Utenberg weiter kommerziell: Klage abgewiesen

Die Stadt Luzern hat das Schlössli Utenberg 1931 geerbt – jetzt ist der Rechtsstreit über die Nutzung vorbei. (Bild: Archiv: Emanuel Ammon/Aura)

Das Schlössli Utenberg in Luzern soll einzig und allein den Luzernerinnen zustehen - das wollte der Eigentümer und dafür kämpft ein Luzerner Anwalt. Jetzt ist klar: Die Klage wird auch vom Bundesgericht abgewiesen, der Privatkläger ist nicht klagelegitimiert. Doch der Mann denkt nicht an aufgeben.

Loris Mainardi zog für das Schlössli Utenberg in Luzern vom Bezirksgericht, über das Kantonsgericht bis vor Bundesgericht (zentralplus berichtete). Doch das entschied jetzt, die Klage abzuweisen. Wie schon das Kantonsgericht argumentiert auch das Oberste Gericht, Mainardi hätte als Privatperson keine Klagelegitimation. Mit dem Entscheid ist das Urteil des Kantonsgerichts von 2021 rechtskräftig.

Der Luzerner Anwalt versucht seit 2020, das Schlössli Utenberg in Luzern wieder voll und ganz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – gemäss dem Wunsch des ehemaligen Eigentümers. Gegenüber zentralplus äussert er sich nach dem Entscheid wie folgt:

«Dass das eigentliche Prozessthema – nämlich dass die Stadt Luzern mit der aktuellen Nutzung den Erbvertrag Hoyt missachtet – wegen der mir abgesprochenen Klagelegitimation unentschieden geblieben ist, ist politisch und rechtsstaatlich unannehmbar.»

Loris Mainardi verliert vor Bundesgericht und gibt doch nicht auf

Der Luzerner argumentiert, dass sowohl das Kantonsgericht, als auch das Bundesgericht zentrale Teile seiner Argumentation befürworten. Der Grund für seine Niederlage vor beiden Gerichten sei daher nicht materieller Natur, also inhaltlich, sondern lediglich formell. Weil er keine Beziehungen zu dem ehemaligen Eigentümer hatte, ist er nicht legitimiert, den Willen des Erblassers einzuklagen.

Das Bundesgericht entscheidet wie vorher schon das Luzerner Kantonsgericht: Der Privatkläger hat keine Klagelegitimation im Fall des Schlössli Utenberg. (Bild: PD)

Doch Mainardi denkt gar nicht daran, aufzugeben. Er hat bereits drei Mittel im Sinn, um das Schlössli einer erbvertraglichen Nutzung zuzuführen. Erstens eine erneute Aufsichtsbeschwerde an den Regierungsrat, der nun nicht mehr «eine vorgehende gerichtliche Beurteilung der Sache» fordern kann.

Zweitens politische Intervention beim Grossen Stadtrat, der die Stadt unter Umständen zum Einlenken zwingen könnte. Und drittens eine erneute Zivilklage - nicht im Namen einer Privatperson, sondern im Namen der neu gegründeten «Stiftung Schlössli Utenberg» und des Vereins «Freunde des Schlössli Utenberg».

Die Idee ist, eine gemeinnützige Stiftung zu gründen

«Seit längerer Zeit stehe ich beziehungsweise die «Stiftung Schlössli Utenberg» sowohl mit dem jetzigen Baurechtsnehmer als auch mit interessierten Kreisen der «Zwetschgen» (Nachfahren der letzten patrizischen Schlössli-Eigentümerfamilie) in Gesprächen mit der Baudirektion», erläutert Loris Mainardi.

Ziel sei die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung mit Beteiligung der Stadt, welche das Baurecht übernehmen und das Schlössli erbvertragskonform betreiben könnte.

Was bisher geschah

Der Eigentümer Charles Hoyt vermachte das Schlössli 1931 der Stadt Luzern mit der Bedingung, dass es «für immer und ausschliesslich» der Luzerner Bevölkerung offensteht. Doch 2017 gewährte die Baudirektion der Firma Rokoko AG das Baurecht. Anschliessend wurden Teile des Gebäudes als Büros genutzt und im Erdgeschoss ein Café betrieben. Zudem werden die Säle für private Anlässe wie Hochzeiten vermietet.

Im Jahr 2021 reichte Loris Mainardi Klage ein. Das Ziel? Das Schloss soll ausschliesslich für öffentliche Zwecke genutzt werden. Vor dem Bezirksgericht Luzern ein erster Erfolg: Auf die Klage wird eingetreten. Der Kläger habe ein «berechtigtes Interesse, dass das Schloss gemäss der erbvertraglichen Auflage genutzt wird» (zentralplus berichtete).

Ende des Jahres dann der Rückschlag. Das Kantonsgericht widerspricht dem Bezirksgericht und weist die Klage ab. Der Grund? Loris Mainardi fehle die Klagelegitimation (zentralplus berichtete). Der Luzerner Anwalt wendete sich ans Bundesgericht.

Jetzt ist klar: Auch hier ist er gescheitert. Mit dem Urteil vom 11. November 2022 hat das Bundesgericht die Beschwerde des Einwohners abgewiesen. Das teilte das Kantonsgericht Luzern am Freitagmorgen den Medien mit. Damit ist das Urteil des Kantonsgerichts von 2021 rechtskräftig. Schlössli Utenberg bleibt kommerziell genutzt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde nach Veröffentlichung weiter ausgebaut, da der Autor Kontakt mit dem Kläger Loris Mainardi hatte.

Verwendete Quellen
  • Urteil des Bundesgerichts
  • Medienmitteilung des Kantonsgerichts Luzern
  • Schriftlicher Austausch mit Loris Mainardi
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3 Kommentare
  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 09.12.2022, 21:42 Uhr

    Wegen der mir abgesprochenen Klagelegitimation bleibt das eigentliche Prozessthema – dass die Stadt Luzern mit der aktuellen Nutzung den Erbvertrag Hoyt missachtet – unentschieden. Wenn keine Einigung mit der Stadt erfolgt, werden wir erneut klagen, zumal das Kantonsgericht ausdrücklich festgestellt hatte, «dass die Einhaltung der Zweckbestimmung nicht im Belieben der Beklagten liegt» bzw. der Erblasser die Stadt «ausdrücklich verpflichten [wollte], jegliche Nutzung des vermachten Schlosses, die nicht im öffentlichen Interesse liegt, zu unterlassen.»

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    • Profilfoto von Peter Bitterli
      Peter Bitterli, 10.12.2022, 06:03 Uhr

      Da machen Sie einmal etwas richtig, und dann das! Die Welt ist ungerecht…

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  • Profilfoto von Peter Bitterli
    Peter Bitterli, 09.12.2022, 16:27 Uhr

    Macht er einmal etwas Vernünftiges, scheitert er. Die Welt ist einfach ungerecht.

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