Verschärfte Massnahmen wegen hohen Fallzahlen

Zug führt Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein

Alle Primarschüler in Zug müssen nun Masken tragen. Jedenfalls, bis sie am Tisch sitzen. (Bild: Adobe Stock)

Die täglichen Fallzahlen erreichen Rekordwerte, das Spital ist stark ausgelastet – die Corona-Situation im Kanton Zug ist kritisch. Der Regierungsrat ergreift deshalb Massnahmen und dehnt per Donnerstag, 2. Dezember, die Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume aus. Auch in allen Schulklassen ab der Primarstufe gilt eine Maskenpflicht. Damit soll eine Stabilisierung der Lage erreicht werden.

Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Wochen weiter verschlechtert. Der Kanton Zug registriert die höchsten täglichen Fallzahlen seit Beginn der Pandemie. Und auch die Spitalbelastung habe ein besorgniserregendes Niveau erreicht, so teilt der Zuger Regierungsrat am Dienstag mit. Dieser hat deshalb eine Ausdehnung der Maskenpflicht auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume beschlossen.

«Mit diesem bekannten und bewährten Mittel hoffen wir, die Lage stabilisieren zu können, ohne das tägliche Leben zu stark einschränken zu müssen», führt Landammann Martin Pfister aus. Auch in Luzern diskutiert die Regierung derzeit die Einführung von Zertifikats- plus Maskenpflicht (zentralplus berichtete).

Maskenpflicht in Innenräumen – trotz Zertifikat

Die Maskenpflicht gilt im Kanton Zug neu in öffentlich zugänglichen Innenräumen, bei welchen bisher durch die Zertifikatspflicht darauf verzichtet werden konnte. Dies umfasst u.a. folgende Einrichtungen und Veranstaltungen:

  • Kulturinstitutionen (Museen, Theater, Bibliotheken, Kinos etc.)
  • Freizeit- und Sportbetriebe (Fitnesscenter, Kletterhallen etc.)
  • Veranstaltungen in Innenräumen (Konzerte, Messen, Sportanlässe etc.)
  • Restaurants, Bars, Clubs (ausser beim Sitzen am Tisch)

Dies gilt für alle Personen ab 12 Jahren. Die Massnahme tritt am Donnerstag, 2. Dezember, in Kraft und ist vorerst auf den 20. Februar 2022 (Ende der Sportferien) befristet.

Für Gäste von Bars, Clubs und Restaurants gilt eine spezielle Regelung: Sobald die Besucherinnen an ihrem Tisch sitzen, dürfen Sie die Maske ablegen. Für das Personal der Gastronomiebetriebe gilt die Maskenpflicht ohne Einschränkung.

Maskenpflicht in Schulen ab Primarstufe

Ebenfalls eingeführt wird die Maskenpflicht für Schüler sowie Lehrpersonen in allen Schulklassen ab der Primarstufe. Die Schülerinnen können ihre Maske dann ablegen, wenn sie am Pult sitzen. Dieser Schritt begründet der Kanton mit den vielen Ansteckungen in Bildungseinrichtungen der letzten Wochen (zentralplus berichtete).

«Unser oberstes Ziel ist nach wie vor, dass der Präsenzunterricht aufrecht erhalten werden kann und möglichst wenig Schülerinnen und Schüler in Quarantäne müssen», führt Bildungsdirektor Stephan Schleiss aus. Weitergeführt werden die zweimal wöchentlichen Reihentests in den Schulen ab der 4. Primarstufe. Falls es in den unteren Schulstufen zu nachgewiesenen Fällen kommt, werden im Rahmen des Ausbruchsmanagements auch dort Reihentests durchgeführt.

(Bild: Kanton Zug)

Pflegeheime setzen strenge Massnahmen um

Die beschlossene Maskenpflicht gilt auch für die für Besucherinnen zugänglichen Bereiche von Pflegeheimen und Spitälern. Die Pflegeheime setzen zudem bereits jetzt strenge Massnahmen durch, um die Bewohner zu schützen. Sie können ihre Schutzkonzepte je nach Situation zusätzlich anpassen. Die Gesundheitsdirektion steht seit Beginn der Pandemie im engen Austausch mit den Pflegeheimen, welche ihre Verantwortung wahrnehmen.

«Auch wenn nur geimpfte, genesene oder getestete Personen anwesend sind, kann es zu Ansteckungen kommen.»

Kantonsarzt Rudolf Hauri

Durch die wirksame Impfung und das Covid-Zertifikat hätten geimpfte, genesene und getestete Personen in den vergangenen Monaten von vielen Freiheiten profitiert. Es sei nun aber deutlich geworden, dass besonders in Innenräumen die Ansteckungsgefahr dennoch nicht unerheblich sei. «Auch wenn nur geimpfte, genesene oder getestete Personen anwesend sind, kann es zu Ansteckungen kommen», so Kantonsarzt Rudolf Hauri. Durch die zusätzliche Maskenpflicht können diese Übertragungen reduziert werden, was vor allem auch das Gesundheitssystem entlasten soll.

«In den Spitälern und Intensivstationen liegen nach wie vor zum grössten Teil nicht oder unvollständig geimpfte Personen.»

Rudolf Hauri

Auch geimpfte Personen können sich zwar mit dem Coronavirus anstecken, sie hätten aber zumeist nur einen milden Verlauf. «In den Spitälern und Intensivstationen liegen nach wie vor zum grössten Teil nicht oder unvollständig geimpfte Personen», macht Hauri deutlich. Für geimpfte Personen, bei welchen die letzte Impfung mehr als sechs Monate her ist, ist im Kanton Zug bereits jetzt eine Auffrischimpfung möglich. Die Anmeldung für die Erst- und Auffrischimpfungen ist online (www.corona-impfung-zug.ch) oder per Telefon (041 531 48 00, täglich von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr) möglich.

Reihentests für Betriebe und Organisationen empfohlen

Im Kanton Zug besteht seit März die Möglichkeit, dass Betriebe und Organisationen repetitive Reihentests für ihre Belegschaft durchführen können. Diese Tests werden über die IT-Plattform «Together We Test» der Hirslanden AG abgewickelt. Sie werden mit gepoolten Speichelproben durchgeführt. «Die Erfahrungen der letzten Monate mit diesen Reihentests sind sehr positiv – diese helfen mit, infizierte Personen rasch zu identifizieren und Ausbrüche zu verhindern», fasst Pfister zusammen.

Der Kanton Zug empfiehlt allen Unternehmen und Organisationen eine Teilnahme an diesen Reihentests – für die testwilligen Betriebe und Organisationen fallen keine Kosten an. Interessierte Betriebe und Organisationen können sich unter der E-Mail-Adresse [email protected] für repetitive Tests anmelden. Weitere Informationen zu den repetitiven Tests in Betrieben und Organisationen sind auf der kantonalen Corona-Webseite zu finden.

Durch Impfen und Massnahmen weitere Verschärfungen verhindern

«Der Kanton Zug und die Schweiz stehen aktuell an einem kritischen Punkt in dieser Pandemie», macht Pfister deutlich. Nur wenn die jetzt geltenden Massnahmen und Empfehlungen eingehalten werden und die Impfquote noch einmal erhöht werden kann, können weitere Verschärfungen verhindert werden.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Michel Mortier
    Michel Mortier, 01.12.2021, 14:19 Uhr

    Michel Ebinger – kein Kampf ist sinnlos, denn er führt zum Erfolg, zur Niederlage (und damit irgendwann zu neuem Kampf) oder zur Einsicht, dass man eine bessere Lösung hätte finden können.

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  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 01.12.2021, 12:27 Uhr

    Es wird immer lächerlicher dieser sinnlose Kampf

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    • Profilfoto von Enrico Ercolani
      Enrico Ercolani, 01.12.2021, 14:30 Uhr

      Warum sinnlos? Wären alle geimpft, bestände keine Gefahr für die Überlastung der Spitäler und wir könnten schon längst wieder ein normales Leben führen. Mehr Solidarität gegenüber den Geimpften ist gefragt. Dies erreicht man mit Impfen.

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  • Profilfoto von Alain
    Alain, 30.11.2021, 17:56 Uhr

    Erst jetzt? Wo die willentliche Durchseuchung schon so weit fortgeschritten ist natürlicherweise.

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