Nach superprovisorischer Verfügung

zentralplus und CH Media einigen sich aussergerichtlich

zentralplus hat sich bei der Berichterstattung über das Datenleck bei CH Media nichts zuschulde kommen lassen. (Bild: mst)

Nachdem zentralplus über ein Datenleck beim Verlagshaus CH Media berichtet hatte, erwirkte dieses eine superprovisorische Verfügung. Vor kurzem haben sich zentralplus und CH Media aussergerichtlich geeinigt.

Hacker griffen Ende März die IT-Systeme der beiden Verlage NZZ und CH Media an und entwendeten dabei sensible Daten. Anfang Mai veröffentlichten sie diese im Darknet, woraufhin unter anderem zentralplus summarisch über die Art dieser Daten berichtete. Wir taten dies aufgrund des öffentlichen Interesses.

Das Verlagshaus CH Media erwirkte wenige Tage später eine superprovisorische Verfügung beim Handelsgericht des Kantons Aargau gegen einen Teil unserer Berichterstattung. Sie hatte zur Folge, dass zentralplus drei Artikel zum Thema vom Netz nahm (zentralplus berichtete). Auch andere Medienhäuser wie die Wochenzeitung WOZ und Inside-IT erhielten eine solche superprovisorische Verfügung.

CH Media übernimmt Gerichtskosten

Vor kurzem haben sich zentralplus und CH Media aussergerichtlich geeinigt. Unser Medium hat bei der Berichterstattung keine Fehler begangen, CH Media trägt die Gerichtskosten. Wir haben uns im Gegenzug verpflichtet, keine weiteren Daten aus dem Cyberangriff zu untersuchen und die Textpassagen nicht wieder zu veröffentlichen.

Dass ein anderes Medienhaus ohne Vorankündigung und Schlichtungsversuch rechtlich gegen eine Berichterstattung vorgeht, empfinden wir als befremdlich. Im Sinne eines Gentlemen's-Agreement zogen wir es dennoch vor, den Fall unkompliziert und aussergerichtlich abzuschliessen. Wir werden, sollte ein öffentliches Interesse bestehen, weiterhin objektiv über den Vorfall berichten.

Einigung auch mit anderen Medien

Eine ähnlich lautende Einigung erzielten nun auch die ebenfalls mit einer Verfügung belegten WOZ und Inside-IT. Im Rahmen einer Vergleichsverhandlung am Handelsgericht des Kantons Aargau stimmten die beiden Medien zu, keine Personendaten aus dem Cyberangriff auf CH Media zu verbreiten sowie heruntergeladene Personendaten zu löschen. Die beanstandeten Artikel hingegen wurden in der Zwischenzeit wieder publiziert.

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