Haehner-Praxis erneut in der Kritik

Arztpraxis in Triengen warf Patientendaten ins Altpapier

Das Ärztezentrum Triengen. (Bild: Google Maps)

Das Ärztezentrum Triengen soll Patientendaten unsachgemäss entsorgt haben. Die Praxis gehört dem umstrittenen Arzt Thomas Haehner. Der Kanton erstattet Strafanzeige.

Ein umstrittener Arzt kauft seit fünf Jahren Arztpraxen in der Schweiz und sorgt seit Wochen für Schlagzeilen. Erst am Freitag hat zentralplus über eine Arztpraxis in Hergiswil bei Willisau berichtet. Diese ist einer der Wirkungsorte von Thomas Haehner, dem umstrittenen Arzt(zentralplus berichtete). Der Gemeindeammann berichtete gegenüber zentralplus von chaotischen Zuständen in der Praxis.

Nun berichtet die «Luzerner Zeitung» über das Ärztezentrum Triengen, das ebenfalls Haehner gehört. Die Praxis soll Patientendaten unsachgemäss im Altpapier entsorgt haben. Haehner sagt gegenüber der Zeitung, dass eine medizinische Praxisassistentin das Altpapier rausgebracht habe. Versehentlich seien in dem Altpapier auch medizinische Dokumente enthalten gewesen. Es sei sehr bedauerlich – handle sich jedoch um einen Einzelfall, so Haehner weiter. Laut ihm soll es sich nicht um Patientenakten sondern um medizinische Befunde handeln.

Kanton erstattet Strafanzeige

Das Luzerner Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) erstattete Strafanzeige, heisst es im Medienbericht weiter. Die zuständige Dienststelle Gesundheit und Sport funigert als Aufsichtsbehörde für die Arztpraxen im Kanton Luzern. Ihr seien Bilder zugestellt worden, welche darauf hindeuten, «dass Patientenakten unsachgemäss entsorgt worden sein könnten». Deshalb hat die DIGE ein Aufsichtsverfahren eingeleitet und Strafanzeige erstattet.

Sie untersuche, ob eine Verletzung von Berufspflichten vorliege oder gegen andere gesetzliche Vorschriften verstossen worden ist. Denn Patientenakten unterliegen dem ärztlichen Berufsgeheimnis und sind somit besonders schützenswerte Daten. Wie viele Akten in Haehners Praxis in Triengen verloren gingen, weiss die Dienststelle nicht.

Aus Haehners Sicht sei die strafrechtliche Relevanz nicht gegeben, «da kein Vorsatz erkennbar ist».

Verwendete Quellen
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