Kein Strafverfahren gegen Zuger Regierungsrat

«Das entspannt die Situation enorm»

Der Regierungsrat hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht strafbar gemacht. (Bild: Kanton Zug)

Der freigestellte Zuger Heilmittelinspektor wirft dem ganzen Regierungsrat Beihilfe zum Amtsmissbrauch vor. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zum Schluss, dass er sich nicht strafbar gemacht hat.

Sämtliche Mitglieder des Zuger Regierungsrates sollen sich im Fall des freigestellten Heilmittelinspektors Ludek Cap an der Beihilfe zum Amtsmissbrauch beteiligt haben, findet dieser (zentralplus berichtete). Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe nun überprüft und kam zum Schluss, dass der Tatbestand nicht erfüllt ist, teilt sie am Donnerstagmorgen mit.

Man habe die Tatvorwürfe gegen den Gesamtregierungsrat «umfassend auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft». Das Fazit: «Die vom Anzeigeerstatter teilweise auch öffentlich in Medien geäusserten Vorwürfe treffen nicht zu.» Die Strafanzeigen wurden deshalb nicht an die Hand genommen. Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft derzeit nicht, da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.

Wichtiger Entscheid

Andreas Hostettler, Leiter der Direktion des Innern, findet den Entscheid der Staatsanwaltschaft wichtig. «Es entspannt und erleichtert die Situation enorm.» Nun könne man sich auf den arbeitsrechtlichen Aspekt der Entlassung konzentrieren – die Direktion des Innern hat die Freistellung verfügt, da die Gesundheitsdirektion befangen ist.

Cap hatte erst eine Strafanzeige gegen seine Vorgesetzten, den Gesundheitsdirektor Martin Pfister sowie den Kantonsarzt Rudolf Hauri, eingereicht (zentralplus berichtete). Dies, weil sie laut seinen Aussagen eine Kontrolle in einer Arztpraxis hätten verhindern wollen, in der prekäre Verhältnisse herrschen würden. Kurz darauf nahm er auch Hostettler ins Visier (zentralplus berichtete). Schliesslich richtete er eine weitere Anzeige gegen den gesamten Regierungsrat. Ausserdem forderte er in einer Verwaltungsbeschwerde seine Wiedereinstellung und eine Entschädigung in der Höhe von insgesamt zwei Millionen Franken.

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