Ausufernde Zivilcourage?

Zuger Kleinkinderzieherin schlägt auf Polizisten ein – jetzt wird sie gebüsst

Eine Zugerin schlug mit einer Handtasche auf einen Polizisten ein – das kommt sie nun teuer zu stehen. (Bild: Adobe Stock)

Eine Frau beobachtet, wie eine Polizeipatrouille auf einen Mann losgeht, ihn fesselt und ihn in eine Rabatte drängt. Vehement geht sie dazwischen. Dabei schiesst sie massiv übers Ziel hinaus.

Als die Frau an diesem Montagabend im September 2020 in die Gotthardstrasse in Zug einbiegt, bietet sich ihr ein beunruhigendes Bild: Eine Polizistin und ein Polizist haben einen Mann gepackt und ihm die Hände auf den Rücken gebunden. Der Betroffene setzt sich lautstark zur Wehr.

Wird sie hier gerade Zeugin eines Falls von brutaler Polizeigewalt? Das muss sie geglaubt haben. Denn sie stürmt auf die beiden Einsatzkräfte zu und schreit sie an. «Was macht ihr da?», will sie wissen. «Was soll das?», kreischt sie. Als die Polizistin ihr sagt, sie solle weggehen, sie störe eine Polizeikontrolle, denkt die Zugerin gar nicht daran. «Einen Scheiss mache ich!», sagt sie. Und bezeichnet die Polizistin als «Arschloch».

Der Polizist schnappt sich das Smartphone

Damit hat sie den Bogen überspannt. Der Polizist tritt nun auf sie zu und verlangt ihren Ausweis. Er wolle sie wegen «Störung und Beleidigung» kontrollieren. Die Zugerin weigert sich, nimmt vielmehr ihr Smartphone hervor und versucht, die Situation mit Fotos und Videoaufnahmen zu dokumentieren.

Das Filmen auf öffentlichem Grund ist zwar grundsätzlich erlaubt. Aber nur solange ein Einsatz der Polizei nicht behindert wird (zentralplus berichtete). Und das ist aus Sicht des Polizisten nun der Fall. Er nimmt der Frau das Handy aus der Hand und fordert sie erneut auf, sich auszuweisen. Da eskaliert die Situation.

Die Handtasche wird als Waffe eingesetzt

Die Zugerin geht auf den Polizisten los. Sie duzt ihn, bezeichnet ihn erneut als «Arschloch» und drängt ihn immer weiter zurück, indem sie mit beiden flachen Händen «unaufhörlich gegen seine Schutzweste» schlägt, wie es in einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft heisst. Zusätzlich schleudert sie ihre Handtasche mehrfach mit Schwung in Richtung des Kopfes des Polizisten.

Der Mann weicht zurück. Mit einer Hand hält er die Frau aus Distanz, mit der anderen wehrt er die Schläge mit der Handtasche ab. Die Kollegin des Polizisten ruft derweil Verstärkung. Als diese eintrifft, wird die Frau in Gewahrsam genommen.

Eine Busse als Denkzettel

Was der Hintergrund der ursprünglichen Polizeiaktion war, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor, der kürzlich rechtskräftig geworden ist. Es heisst darin lediglich, dass der zuerst festgenommene Mann auf der Strasse «gepöbelt» habe.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich die Frau mit ihrem Eingreifen der Gewalt und Drohung gegen Behörden und der Verweigerung von Angaben schuldig gemacht. Sie wird deshalb mit einer bedingten Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt.

Die 3'850 Franken werden im Wiederholungsfall fällig. Die Staatsanwaltschaft ist aber offenbar der Meinung, der Frau zusätzlich einen Denkzettel verpassen zu müssen. Sie bestraft die Kleinkinderzieherin deshalb zusätzlich mit einer Verbindungsbusse von 550 Franken und einer Übertretungsbusse von 100 Franken. Zudem muss sie Gebühren in der Höhe von 500 Franken bezahlen, so dass der ganze Zwischenfall sie nun 1'150 Franken kostet.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Das heisst: Urteile sind grundsätzlich öffentlich und können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen soweit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Berichte dieser Serie findest du hier.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Peter Jo
    Peter Jo, 27.05.2021, 15:40 Uhr

    De Gschider gibt nah und de Esel blibt stah.

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  • Profilfoto von Adrian Hürlimann
    Adrian Hürlimann, 27.05.2021, 12:20 Uhr

    Die Polizei, Kettenhunde des Kapitals und der Bünzlifraktion, ist systemgebunden meistens Teil des Problems, nicht der Lösung. Es sagt viel aus über die Kommunikationskompetenz der Ordnungshüter (eher nicht der Ordnungshüterinnen), dass sie zwecks Festnahme einer Frau mit Handtasche auf Verstärkung angewiesen waren…

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  • Profilfoto von uruga_b
    uruga_b, 27.05.2021, 11:08 Uhr

    Was sagen denn die in letzter Zeit lautesten Proponenten unverhältnismässiger Polizeirepression, die «Jungen Autoritären», dazu?

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  • Profilfoto von Sven
    Sven, 27.05.2021, 11:08 Uhr

    Waren die Cops in Zivil? Sie hatten zwar Weste, die kann aber auch zivil getragen werden.

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  • Profilfoto von Roli Greter
    Roli Greter, 27.05.2021, 07:34 Uhr

    Die beiden Polizistinnen schossen bei der Kontrolle des Mannes wohl massiv übers Ziel hinaus…

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      Stefan Ernst, 27.05.2021, 08:47 Uhr

      Wie kommen Sie darauf? Gewalttätige Vorfälle mit Betrunkenen sind in der Zuger Innenstadt keine Seltenheit.

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      Wisali, 27.05.2021, 09:17 Uhr

      Wer über das Ziel geschossen hat, ist mit grösster Wahrscheinlichkeit die sogenannte Kleinkindererzieherin. Mann muss sich nicht fragen wegen der Zukunft unserer Kinder bei diesen sogenannten Erzieherinnen.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 27.05.2021, 10:43 Uhr

      @Ernst und Wisali

      Mein Kommentar ist eine Anspielung auf die Mutmassung, dass die Frau massiv übers Ziel hinaus geschossen sei. Wir drei können nicht beurteilen was genau passiert ist, da hier nur die Sichtweise der beiden Polizist*innen dargestellt wird. Aus meiner Sicht nicht in Ordnung.

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