Jolanda Spiess-Hegglin kämpft gegen Publikation

Zuger Buchverbot wird zum medienrechtlichen Zankapfel

Über die Vorkommnisse an der Landammannfeier wurde viel geschrieben – mehrfach wurden die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten verletzt. (Bild: Collage zentral+)

Die Journalistin Michèle Binswanger arbeitet an einem Buch über die Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier 2014. Das Zuger Kantonsgericht hat die Veröffentlichung vorerst verboten. Das führt in juristischen Kreisen zu heftigen Diskussionen.

Der Luzerner Medienanwalt Rudolf Mayr von Baldegg hat in der juristischen Fachzeitschrift Medialex den Entscheid des Zuger Kantonsgerichts kritisiert, das Buchprojekt von Michèle Binswanger vorerst zu stoppen (zentralplus berichtete). Die Tages-Anzeiger-Journalistin hat vor, über die Geschehnisse rund um die Zuger Landammannfeier 2014 zu berichten – wogegen sich Jolanda Spiess-Hegglin juristisch zur Wehr setzt (zentralplus berichtete).

Eine sogenannte superprovisorische Verfügung dürfe nur in besonders dringlichen Fällen ausgesprochen werden, schrieb Mayr von Baldegg. Bei einem Buchprojekt sei dies fraglich – weil zwischen der Veröffentlichung und der Recherche oftmals mehrere Monate vergehen würden. Das Verbot dürfte «vorliegend kaum gerechtfertigt gewesen sein», so die Einschätzung des Medienanwalts.

Digitalisierung heisst: Es ist immer dringend

Ganz anders sieht dies Medienanwältin Rena Zulauf, die Jolanda Spiess-Hegglin in dieser Sache vertritt. In der Fachzeitschrift Medialex kritisiert sie jetzt, dass ihr Kollege sich zu dem Fall äussert, obwohl er ihn nur aus den Medien kennt.

Die Dringlichkeit sei im Medienbereich seit der Digitalisierung fast immer gegeben. «Es ist heute ein Leichtes, innerhalb von wenigen Sekunden Unmengen von Daten und Texten online zu veröffentlichen, die für einzelne Personen einen Schaden bewirken können, der diese nachhaltig, gar lebenslang, stigmatisiert», schreibt Zulauf in ihrer Replik.

Ihr lägen «konkrete Informationen» vor, wonach Michèle Binswangers Recherche abgeschlossen sei, weshalb das Gericht die Dringlichkeit bejaht habe. Es sei daher rechtens gewesen, auf eine vorgängige Anhörung der Journalistin zu verzichten.

Was geschehen ist, ist Privatsache

«Wie bei jedem superprovisorischen Gesuch üblich, wurden auch im hier interessierenden Fall Beweise vorgelegt, die es dem Gericht erlaubten, eine vorläufige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite zu erlassen», schreibt die Medienanwältin weiter.

«Medienrecht ist nichts anderes als Kritik zu üben, wo journalistische Grenzen überschritten und rechtliche Grenzen verletzt werden.»

Medienanwältin Rena Zulauf

Es gebe kein öffentliches Interesse, das es rechtfertigen würde, öffentlich darüber zu spekulieren, was in der besagten Nacht geschehen sei. Das Thema betreffe zwei Menschen im Bereich der Privatsphäre. Beide seien daran fast zerbrochen und der Vorgang werde sie ein Leben lang zeichnen.

Sind beide Opfer einer Straftat?

Zulauf vermutet, dass beide damaligen Kantonsräte zu Opfern einer kriminellen Handlung oder eines dummen verunglückten Streichs geworden sind – möglicherweise durch die Verabreichung von KO-Tropfen.

Michèle Binswanger aber sei keine Staatsanwältin, die Licht in diese Sache bringen könne. «Sie verfügt nicht über forensische Ermittlungsmöglichkeiten und -instrumente wie eine Staatsanwaltschaft, hat lediglich fragmentarischen Einblick in Strafakten und ist – last but not least – dem Thema gegenüber wohl voreingenommen.»

Es gebe Unterlagen die beweisen würden, dass Binswanger «in dieselbe Kerbe schlagen würde» wie der «Blick» und die «Weltwoche», die beide für die persönlichkeitsverletzende Berichterstattung verurteilt worden sind (zentralplus berichtete).

Genau in solchen Fällen brauche es einen starken Rechtsstaat, der Betroffenen aufgrund klarer Argumentation Rechtsschutz gewähre, wenn dies angezeigt sei. «Medienrecht ist nichts anderes als Kritik zu üben, wo journalistische Grenzen überschritten und rechtliche Grenzen verletzt werden», so der Schluss von Zulauf.

Journalistin: Recherche ist noch nicht abgeschlossen

Michèle Binswanger bestreitet, dass sie mit ihrem Buchprojekt – wie «Blick» und «Weltwoche» – die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletze. Sie hat auf die Vorwürfe von Rena Zulauf umgehend mit einer Gegendarstellung reagiert, die ebenfalls auf Medialex veröffentlicht wurde.

«Das Verbot ist (...) unverhältnismässig und darf somit als Zensur bezeichnet werden.»

Medienanwalt Matthias Seemann

«Richtig ist, dass der Inhalt meines laufenden Rechercheprojekts noch nicht definitiv festgelegt ist und ich Jolanda Spiess-Hegglin mit den sie betreffenden Fragen noch gar nicht konfrontiert habe», schreibt die Journalistin darin.

Zudem betont Binswanger, sie habe nie geschrieben, Jolanda Spiess-Hegglin wolle lediglich die «Verantwortung für einen Seitensprung abwälzen», wie die Anwältin dies behaupte.

Tamedia-Anwalt spricht von Zensur

Zwei Juristen haben drei Meinungen, besagt ein Sprichwort. Da wundert es nicht, dass das provisorische Buchverbot in juristischen Kreisen engagiert diskutiert wird. Mit Matthias Seemann meldete sich denn auch noch ein dritter Medienanwalt zu Wort in der Fachzeitschrift Medialex. Er ist Mitarbeiter des Rechtsdienst von Tamedia, wo Michèle Binswanger arbeitet.

Seemann bezeichnet den Entscheid des Zuger Kantonsgerichts als Zensur. Der Entscheid sei medienrechtlich in vielerlei Hinsicht aussergewöhnlich. Üblich sei, dass vorsorgliche Äusserungsverbote auf konkrete Einzelaussagen bezogen würden. Michèle Binswanger aber sei es untersagt worden über sämtliche Handlungen anlässlich der Zuger Landammann-Feier zu schreiben.

«Mit anderen Worten wurde ihr auch einstweilen untersagt, den allseits bekannten, in zahlreichen Medienberichten während Jahren – auch von der Gesuchstellerin selbst in Zitaten, Interviews und auf Social Media – erläuterten, wesentlichen Sachverhalt des Themas nur schon zu erwähnen», so Seemann. Das sei unverhältnismässig und dürfe somit als Zensur bezeichnet werden.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 14.07.2020, 13:08 Uhr

    Zensur wird langsam allgemein akzeptiert und es ist Zeit, dass man sich wehrt

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Daniela Bucher
    Daniela Bucher, 14.07.2020, 10:14 Uhr

    Merkwürdig ist ja, dass es dem Richter für eine superprovisorische Verfügung absolut unmöglich sein muss die andere Partei anzuhören, bevor er seinen Entscheid fällt. Ich sehe nicht, warum dies hier nicht möglich gewesen sein soll. Das Buch war ja noch nicht abgeschlossen, und gedruckt ist es auch nicht so schnell.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon