Kriminalgericht gibt ihm eine letzte Chance

Wie ein Irrer raste ein Luzerner durch die Nacht

Mit 171 km/h raste der Mann durch den Buchrain-Tunnel. (Bild: Gerd Altman, Pixabay)

Schon mehrfach hat ein 39-jähriger Luzerner sämtliche Verkehrsregeln missachtet. Seine (hoffentlich) letzte Tat setzt dem Treiben aber die Krone auf. Nur ganz knapp entgeht er dem Gefängnis – vorausgesetzt, er hat seine Lektion endlich gelernt.

Wer die Anklageschrift liest, könnte meinen, da habe ein Jugendlicher zu oft «The Fast and the Furious» gesehen. Der 39-jährige Luzerner hat so ziemlich alles gemacht, was das Strassenverkehrsgesetz verboten hat: Er fuhr ohne Fahrschein, war betrunken, ignorierte Ampeln, überfuhr eine doppelte Sicherheitslinie und raste schliesslich sogar auf der Gegenfahrbahn durch einen Tunnel.

Angefangen hatte es damit, dass der Schweizer an jenem Juni-Abend letzten Jahres in der Stadt Luzern Bier und Gin getrunken hatte. Trotzdem stieg er ins Auto.

In Ebikon winkte ihn die Polizei raus, weil er etwas zu rassig unterwegs war. In dem Moment traf er eine fatale Entscheidung: Statt zu der Trunkenfahrt zu stehen, ergriff er die Flucht – und raste wie ein Wahnsinniger durch die Nacht.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren sich einig: Etwas anderes als eine Freiheitsstrafe kommt dafür nicht infrage. Zumal der Bauführer schon vorher mehrfach massiv gegen die Verkehrsregeln verstossen hatte. Mit seinem Verhalten hat er nicht nur sein eigenes, sondern auch viele weitere unschuldige Leben aufs Spiel gesetzt.

Richter hat Zweifel an der Bewährungsstrafe

Da der Mann ein vollumfängliches Geständnis ablegte, bot sich ein abgekürztes Verfahren an. Dabei einigen sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Strafe und legen diesen Vorschlag dem Gericht zur Genehmigung vor.

Angemessen finden die beiden Parteien in dem Fall eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Busse von 800 Franken. Das heisst: Die Staatsanwaltschaft will dem Mann noch eine letzte Chance geben. Sollte er innert fünf Jahren nicht rückfällig werden, müsste er nicht ins Gefängnis.

Beim Einzelrichter des Kriminalgerichts stösst dieser Vorschlag nicht gerade auf Begeisterung. Als er den Vorschlag auf seinem Tisch hat, kommen ihm «erhebliche Zweifel» auf, den Mann wirklich mit einer bedingten Strafe davonkommen zu lassen. Grund: Diverse Vorstrafen zeigen, dass er sich davon kaum beeindrucken lässt.

Jetzt wird eine Geldstrafe von über 20'000 Franken fällig

Letztlich gelingt es Staatsanwaltschaft und Verteidigung jedoch, den Richter zu überzeugen. «Die beantragte bedingte Freiheitsstrafe ist zwar eher tief», hält dieser im Urteil fest. Sie sei aber «mit viel Wohlwollen» gerade noch genehmigungsfähig. Und zwar, weil alle Straftaten während nur einer einzigen Fahrt begangen wurden.

Nur mit der Busse kommt der Mann aber nicht davon. Ihm wurde nämlich bereits im August 2018 eine letzte Chance gewährt. Damals verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Strassenverkehrsdelikten zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 140 Franken.

Weil er innerhalb eines Jahres rückfällig geworden ist, muss er die 20'860 Franken nun bezahlen. Wenn so etwas nochmals vorkommt, muss der Familienvater 18 Monate ins Gefängnis.

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