Ukrainische Flüchtlinge werfen einer Betreuerin vor, russische Propaganda zu verbreiten. Nun hat die Frau von sich aus ihren Job gekündigt.
Die gebürtige Russin betreute die ukrainischen Flüchtlingskinder im Hotel Waldheim in Risch. Dort sind derzeit rund 100 Flüchtlinge untergebracht (zentralplus berichtete). Acht Personen warfen der Frau vor, sie verbreite in der Flüchtlingsunterkunft und über Facebook russische Propaganda. Der Kanton Zug stellte die Flüchtlingsbetreuerin daraufhin frei, um die Vorwürfe zu untersuchen (zentralplus berichtete).
Nun nimmt der Fall eine neue Wendung. «Die Betreuerin hat sich entschieden, eine neue Herausforderung anzunehmen. Sie verlässt das kantonale Sozialamt per 30. September 2022», zitiert die «Zuger Zeitung» Amtsleiter Stefan Ziegler. Gemäss dem Artikel zahlt der Kanton Zug keine Abgangsentschädigung. Die Kündigungsfrist bis Ende Monat sei durch die kurze Anstellungsdauer begründet.
Zuger Flüchtlingsbetreuerin hat sich nicht strafbar gemacht
Der Kanton Zug hatte nach der Freistellung der Frau abgeklärt, ob die Flüchtlingsbetreuerin ihre Sorgfaltspflicht haben könnte. Oder ihre Pflicht, das Interesse ihres Arbeitgebers zu wahren. Sie selber bestritt dies stets. Und auch die Behörden kamen nun zum Schluss, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlag. «Es wurden deshalb auch keine personalrechtlichen Massnahmen eingeleitet», wie Ziegler in der «Zuger Zeitung» weiter zitiert wird.
Vor Kurzem hat der Kanton Zug einen Mitarbeiter aus Steinhausen erst freigestellt und danach entlassen, nachdem dieser Hass-Posts auf Facebook verbreitet haben soll (zentralplus berichtete).
- Artikel in der «Zuger Zeitung»
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