Fristlose Kündigung vom Kanton erhalten

Hass-Post-Skandal in Steinhausen kostet Leiter den Job

Der Kanton Zug hat den freigestellten Ex-Durchgangszentrumsleiter inzwischen fristlos entlassen. (Bild: Sabine Windlin)

Der Leiter des Durchgangszentrums Steinhausen hatte sich auf Facebook homophob, sexistisch und rassistisch geäussert. Nach der Freistellung hat ihn der Kanton Zug nun fristlos entlassen.

Kürzlich hat der Kanton Zug den Leiter des Durchgangszentrums Steinhausen freigestellt. Grund dafür: der Kantonsangestellte teilte höchst problematische Beiträge auf seinem öffentlichen Facebook-Profil (zentralplus berichtete). Der Kanton Zug ging sogar noch einen Schritt weiter und reichte Strafanzeige ein, wegen Aufruf zu Hass und des Verdachts auf Diskriminierung (zentralplus berichtete). Und wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, sei der Mann inzwischen fristlos entlassen worden.

Laut Regierungsrat Andreas Hostettler sei die Entlassung aber noch nicht rechtskräftig. Im Personalrecht des Kantons seien bei einer fristlosen Kündigung noch verschiedene Schritte vorzunehmen, die noch mehr Zeit benötigten, so der Direktor des Inneren zum Nachrichtenportal. Bis die Kündigung rechtsgültig ist, erhalte er auch noch Lohn. Erst danach könne die Stelle neu ausgeschrieben werden.

Wie das Nachrichtenportal weiter schreibt, liefen auch in der Gemeinde Luthern derzeit Abklärungen. Der nun Ex-Durchgangszentrumsleiter besitzt nämlich eine Bewilligung, dass er und seine Frau dort Pflegekinder aufnehmen dürfen.

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