Freistellung kommt Kanton teuer zu stehen

Nach Stalking-Vorwürfen bei Zuger Polizei: Untersuchung kommt nicht voran

Auszug aus dem Mailverkehr, der zentralplus zugestellt wurde. (Bild: ber)

Zwei Frauen haben im Dezember 2019 in E-Mails schwere Vorwürfe gegen einen Kadermann der Zuger Polizei erhoben. Seit bald einem Jahr plagt sich die Zürcher Kantonspolizei nun mit der Untersuchung der internen Dreiecksbeziehung herum – und nichts geht voran.

«Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Mitarbeitenden sind nach wie vor freigestellt.» Seit Monaten ist die Antwort immer die gleiche, wenn zentralplus nachfragt, was eigentlich aus den massiven Vorwürfen gegen einen Zuger Kadermann geworden ist, die im Dezember 2019 publik wurden (zentralplus berichtete).

Von einer E-Mail-Adresse der Zuger Polizei waren intime Mails an Redaktionen und über 350 Privatpersonen weitergeleitet worden. Darin wird ein Kadermann der Zuger Polizei beschuldigt, eine Frau gestalkt zu haben.

Gemäss dem E-Mail-Verlauf – der auch zentralplus zugespielt wurde – soll der Mitarbeiter der Zuger Polizei gleichzeitig ein Verhältnis mit zwei Frauen gehabt haben. Eine von ihnen arbeitet ebenfalls bei der Zuger Polizei.

Terrorisierte der Kadermann seine ehemalige Geliebte?

In den Mails steht, dass der Mann eine von ihnen mit dem Feldstecher beobachte und mit Nachrichten belästige. Sie habe «fast ein bisschen Angst» vor ihm, schreibt die Betroffene der Polizeimitarbeiterin. Sie wolle nicht «irgendwann eine Kugel im Körper».

Die Polizistin rät, den Kontakt konsequent abzubrechen und sich an den Kommandanten zu wenden, wenn der «Terror» nicht aufhöre. Das Ende des Mailverkehrs bildet ein Journaleintrag der Zuger Polizei zu einem Unfall im August. Was dieser mit dem Rest der Konversation zu tun hat, ist nicht erkennbar.

Warum die Nachrichten den Medien zugespielt wurden, ist ein ungelöstes Rätsel. Weder lässt sich die Echtheit der Nachrichten verifizieren noch die Absenderin. Auch ob an den Vorwürfen etwas dran ist, bleibt bis heute unklar.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Die Zürcher Kantonspolizei ist mit der Untersuchung der Mail-Affäre beauftragt (zentralplus berichtete). Sie gibt jedoch keine Auskunft zum Stand des Verfahrens. Bis das Ergebnis vorliegt, bleiben der Kadermann und die Polizistin freigestellt (zentralplus berichtete).

Das heisst in der Regel, dass Betroffene nicht arbeiten dürfen, der Rest des Arbeitsverhältnisses aber bestehen bleibt – inklusive der Lohnzahlungen. Solange die Vorwürfe nicht erhärtet sind, gilt die Unschuldsvermutung und die Zuger Polizei muss ihre Mitarbeitenden bezahlen. Schliesslich können die Betroffenen nichts dafür, dass die Untersuchung so lange dauert. Trotzdem: Die Lohnfortzahlungen für zwei Mitarbeitende über ein ganzes Jahr – das dürfte schnell Kosten von über 100'000 Franken verursachen.

Das Zuger Personalgesetz sieht zwar die Möglichkeit vor, bei einer Freistellung den Lohn zu kürzen oder gar nicht mehr zu zahlen. Solche vorsorglichen Massnahmen sind aber lediglich in einem klaren Fall denkbar, der noch dazu nicht allzu gravierend sein darf. Denn bei schweren Vertrauensbrüchen oder Straftaten müsste eine fristlose Entlassung ins Auge gefasst werden – und nicht eine Freistellung ohne Lohn. Die erwähnte Konstellation dürfte demnach äusserst selten vorkommen.

Rückzahlung möglich – aber unwahrscheinlich

Die Frage ist, wie es weiter geht, wenn sich die Vorwürfe erhärten. Ist beispielsweise das Beobachten einer Frau mit dem Fernglas ein Grund für eine fristlose Kündigung? Darüber wird der Rechtsdienst der Zuger Polizei innerhalb weniger Tage nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse entscheiden müssen. Denn bei verspäteten fristlosen Kündigungen drohen Strafzahlungen in der Höhe von mehreren Monatslöhnen.

Das Zuger Personalgesetz sieht theoretisch die Möglichkeit vor, dass die Lohnzahlungen während der Freistellung zurückgefordert werden können. Rechtlich könnte das aber schwierig werden. Schliesslich wird dem Kadermann und der Polizistin mit der Freistellung derzeit die Möglichkeit genommen, einen anderen Job anzunehmen und Geld zu verdienen. Ob sich eine Rückzahlung im Nachhinein durchsetzen lässt, ist daher zumindest fraglich.

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