Zuger Obergericht bestätigt Persönlichkeitsverletzung

Jetzt also doch: «Blick» entschuldigt sich bei Jolanda Spiess-Hegglin

Die Berichterstattung des «Blicks» hat Jolanda Spiess-Hegglin in ihrer Persönlichkeit verletzt. (Bild: Archiv)

Der «Blick« hat am 24. Dezember 2014 unter dem Titel «Sex-Skandal an Zuger Landammann-Feier» einen Bericht veröffentlicht, in dem Jolanda Spiess-Hegglin mit vollem Namen und einem Bild als mögliches Opfer einer Schändung dargestellt wurde. Nun wurde das Medienunternehmen dafür verurteilt.

Das Obergericht Zug bestätigt den Entscheid des Vorinstanz, wonach der «Blick» die Persönlichkeitsrechte der damaligen Kantonsrätin verletzt hat. «Allein der Umstand, dass Jolanda Spiess-Hegglin Parteipräsidentin und Kantonsrätin war, am 24. Dezember 2014 als mutmassliches Opfer einer Schändung erschien und ein anderer Kantonsrat und Parteipräsident in diesem Zusammenhang verhaftet worden war, begründet kein erhöhtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Identität des mutmasslichen Opfers», heisst es im Urteil.

Die vom Kantonsgericht angeordnete Genugtuungssumme wird allerdings halbiert. Das Obergericht bezeichnet die zugesprochene Summe von 20'000 Franken unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung als unverhältnismässig – 10'000 Franken seien angemessen.

Das Obergericht kommt wie schon das Kantonsgericht weiter zum Schluss, dass Jolanda Spiess-Hegglin kein klagbarer Anspruch auf die Veröffentlichung einer Entschuldigung hat – auch wenn der «Blick» in schwerwiegender Weise in ihre Intimsphäre eingegriffen habe.

Freiwillige Entschuldigung von Marc Walder

Weil Jolanda Spiess- Hegglin in diesem einen Punkt unterliegt, muss sie nun einen Fünftel der Gerichtskosten selbst tragen und erhält nur eine entsprechend reduzierte Parteientschädigung.

Nichtsdestotrotz hat sich Blick-CEO Marc Walder heute öffentlich bei Jolanda Spiess-Hegglin entschuldigt. «In der Rückschau auf die vergangenen nunmehr fast sechs Jahre sehen wir, dass Jolanda Spiess-Hegglin durch unsere Berichterstattung verletzt wurde», wir er zitiert. Ringier entschuldige sich dafür aufrichtig. «Es war, ist und wird nie unsere Absicht sein, mit unserer Berichterstattung Leid zu verursachen.»

Weiter heisst es in dem Bericht: «Uns ist klar: Jolanda Spiess-Hegglin wird die Klagen gegen Ringier weiterführen und aufgrund dieser Zeilen nicht fallen lassen.» Das sei auch nicht die Absicht hinter der Entschuldigung.

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