Nächste Anzeige wegen Amtsmissbrauch

Freigestellter Zuger Heilmittelinspektor zeigt gesamten Regierungsrat an

Mittlerweile hat der ganze Regierungsrat eine Strafanzeige am Hals. (Bild: Kanton Zug)

Ludek Cap lässt nicht locker. Nach seinem Arbeitgeber und der Direktion des Innern hat er jetzt gegen den gesamten Zuger Regierungsrat Strafanzeige erstattet. Und er fordert Geld in Millionenhöhe.

Der Fall rund um den Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap zieht immer grössere Kreise. Und alles dreht sich um die Arztpraxis, bei der eine Kontrolle, die seine Vorgesetzten laut Cap verhindern wollten, teils gravierende Mängel zutage gefördert habe. Der Heilmittelinspektor hatte erst gegen seinen Arbeitgeber – darunter Regierungsrat Martin Pfister – eine Strafanzeige eingereicht (zentralplus berichtete).

Kurz darauf folgte eine weitere gegen die Direktion des Innern, die unter der Leitung von Regierungsrat Andreas Hostettler steht (zentralplus berichtete). Die Behörde hatte seine Freistellung verfügt – für Cap ist das Beihilfe zum Amtsmissbrauch (zentralplus berichtete).

Strafanzeige gegen gesamten Regierungsrat

Nun kommt eine weitere Strafanzeige hinzu, wie die Zuger Strafbehörden gegenüber zentralplus bestätigen. Sie richtet sich gegen die fünf restlichen Mitglieder des Zuger Regierungsrates: Stephan Schleiss, Beat Villiger, Heinz Tännler, Silvia Thalmann-Gut und Florian Weber. Ihnen wirft Cap Beihilfe zum Amtsmissbrauch vor. Im August habe er die Betroffenen zweimal per Mail gefragt, wer in der Angelegenheit zuständig sei. Dies weil die Verantwortlichen der Gesundheitsdirektion und der Direktion des Innern wegen der hängigen Strafanzeigen als befangen gelten, heisst es im Schreiben, das zentralplus vorliegt.

«Seitens der übrigen Mitglieder des Regierungsrates ist bis dato keine Antwort auf diese Frage eingetroffen. Mit der Duldung dieser Situation helfen sie dem Amtsmissbrauch bei», begründet Cap seine aktuellste Anzeige. Weil die Behörden keine Massnahmen treffen würden, «welche die Gefährdung der Gesundheit der Patientinnen und Patienten in der betroffenen Arztpraxis verhindern», könnte dies laut Cap dazu führen, dass Haftungsklagen gegen den Staat gerichtet werden.

Cap fordert eine Million Franken für die Staatsanwaltschaft

In einer zusätzlich eingereichten Verwaltungsbeschwerde verlangt Cap deshalb «zum Wohle und zum Schutz der Gesundheit der Zuger Bevölkerung» seine sofortige Wiedereinstellung als Heilmittelinspektor. Der abschliessende Entscheid zur fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses solle vom Ausgang der Strafverfahren gegen die Mitglieder des Regierungsrates abhängig gemacht werden.

Damit aber noch nicht genug: Cap bittet die Behörden zudem zur Kasse. Sie sollen Entschädigungen für die seiner Ansicht nach missbräuchliche Kündigung entrichten. Das Geld fordert der freigestellte Heilmittelinspektor jedoch nicht für sich. Jeweils eine Million Franken soll an die Schweizerische Berghilfe und an die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug gezahlt werden. Letztere soll das Geld für die Bekämpfung von Korruption verwenden, wie es im Schreiben von Cap an den Regierungsrat heisst.

Bei der Staatskanzlei Zug heisst es auf Anfrage von zentralplus, man könne aufgrund des Amtsgeheimnisses keine Auskunft darüber geben, ob eine Verwaltungsbeschwerde eingegangen sei.

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