Trotz hängigem Verfahren

Buch über Landammannfeier soll im Oktober erscheinen

Michèle Binswanger äussert sich dazu, warum sie das Buch über die Landammannfeier 2014 und deren Folgen schreiben will. (Bild: Andrea Zahler, Tamedia)

Die Journalistin Michèle Binswanger kündigt auf Twitter an, ihr Buch über die Zuger Landammannfeier 2014 in Kürze zu veröffentlichen. Der Rechtsstreit um das Projekt ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

Michèle Binswanger hat vor, über die Zuger Landammannfeier 2014 ein Buch zu veröffentlichen. Inhaltlich soll darin die Rolle der Medien und die Sichtweise von Markus Hürlimann thematisiert werden. Die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich gegen die Publikation (zentralplus berichtete).

Nachdem die Zugerin vor der ersten Instanz erwirken konnte, dass die Veröffentlichung des Buches vorläufig verboten wurde, hob das Bundesgericht den Entscheid anfang des Jahres auf (zentralplus berichtete). Jolanda Spiess-Hegglin reichte daraufhin in Basel eine Unterlassungsklage ein. Dieses Verfahren ist nach Auskunft der Zugerin noch hängig.

Ankündigung der Veröffentlichung des Buches über die Landammannfeier überrascht

Trotzdem kommt nun wieder Bewegung in die Sache. Michèle Binswanger kündigt auf Twitter an, dass derzeit die zweite juristische Prüfung des Manuskrips laufe. «Anfang Oktober dürften wir so weit sein», schreibt sie auf die Frage eines Users, wann das Buch auf den Markt komme.

Jolanda Spiess-Hegglin reagiert überrascht auf die Ankündigung. «Ich konnte nicht Stellung nehmen zu den Vorwürfen, die in dem Manuskript gegen mich erhoben werden», sagt sie auf Anfrage.

Stellt sich die Frage: Warum wartet Michèle Binswanger das Urteil aus Basel nicht ab, bevor sie ihr Buch veröffentlicht? Dazu schreibt Tamediasprecher Philip Kuhn auf Anfrage knapp: «Es besteht in dieser Sache heute kein gerichtliches Publikationsverbot für unsere Journalistin mehr.»

Verwendete Quellen
  • Tweet von Michèle Binswanger
  • Telefonat mit Jolanda Spiess-Hegglin
  • Medienanfrage an Tamedia
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4 Kommentare
  • Profilfoto von Tumaisch
    Tumaisch, 18.10.2022, 15:01 Uhr

    Warum muss man ein Urteil des Basler Kantonsgerichts abwarten? BG hat entschieden. Die Zwängerei, schon wieder eine vorsorgliche Persönlichkeitsverletzung anzumelden, ist juristischer Unsinnn, da nicht von Bedeutung. Zudem: Basel hat natürlich am 18.7. auch diese Beschwerde abgewiesen. Ausser Spesen nichts gewesen! Und warum sollte man JSH noch um ihre Meinung fragen? Sie hatte ja offenbar gemäss Binswanger mal die Chance, Fragen zu beantworten, tat sie aber nicht.

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    Pinia, 15.09.2022, 16:16 Uhr

    Niemand wartet auf dieses Geschreibe. Nur jene, die es politisch ausschlachten wollen!

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  • Profilfoto von Maryam
    Maryam, 15.09.2022, 13:02 Uhr

    Seltsam wenn sich Spiess-Hegglin beschwert, sie hätte nicht Stellung nehmen können. Sie wurde ja von Binswanger angefragt und verweigerte das Gespräch. Markus Hürlimann scheint letztlich das wahre Opfer dieser Odyssee zu sein. Dieser selbstzerstörerische Verteidigungswahn von Spiess-Hegglin lässt eben kein Gras über den unsäglichen Vorfall wachsen. Auch für Hürlimann eine Tragödie ohne Ende. Und was lernen wir daraus? Es begann 2014 an einer Landammannfeier, wo zwei Menschen einen über ihren Durst tranken…

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    Mike, 15.09.2022, 07:11 Uhr

    und täglich grüsst das Murmeltier…

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