Die Journalistin Michèle Binswanger kündigt auf Twitter an, ihr Buch über die Zuger Landammannfeier 2014 in Kürze zu veröffentlichen. Der Rechtsstreit um das Projekt ist allerdings noch nicht abgeschlossen.
Michèle Binswanger hat vor, über die Zuger Landammannfeier 2014 ein Buch zu veröffentlichen. Inhaltlich soll darin die Rolle der Medien und die Sichtweise von Markus Hürlimann thematisiert werden. Die ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrt sich gegen die Publikation (zentralplus berichtete).
Nachdem die Zugerin vor der ersten Instanz erwirken konnte, dass die Veröffentlichung des Buches vorläufig verboten wurde, hob das Bundesgericht den Entscheid anfang des Jahres auf (zentralplus berichtete). Jolanda Spiess-Hegglin reichte daraufhin in Basel eine Unterlassungsklage ein. Dieses Verfahren ist nach Auskunft der Zugerin noch hängig.
Ankündigung der Veröffentlichung des Buches über die Landammannfeier überrascht
Trotzdem kommt nun wieder Bewegung in die Sache. Michèle Binswanger kündigt auf Twitter an, dass derzeit die zweite juristische Prüfung des Manuskrips laufe. «Anfang Oktober dürften wir so weit sein», schreibt sie auf die Frage eines Users, wann das Buch auf den Markt komme.
Jolanda Spiess-Hegglin reagiert überrascht auf die Ankündigung. «Ich konnte nicht Stellung nehmen zu den Vorwürfen, die in dem Manuskript gegen mich erhoben werden», sagt sie auf Anfrage.
Stellt sich die Frage: Warum wartet Michèle Binswanger das Urteil aus Basel nicht ab, bevor sie ihr Buch veröffentlicht? Dazu schreibt Tamediasprecher Philip Kuhn auf Anfrage knapp: «Es besteht in dieser Sache heute kein gerichtliches Publikationsverbot für unsere Journalistin mehr.»
- Tweet von Michèle Binswanger
- Telefonat mit Jolanda Spiess-Hegglin
- Medienanfrage an Tamedia
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Tumaisch, 18.10.2022, 15:01 Uhr Warum muss man ein Urteil des Basler Kantonsgerichts abwarten? BG hat entschieden. Die Zwängerei, schon wieder eine vorsorgliche Persönlichkeitsverletzung anzumelden, ist juristischer Unsinnn, da nicht von Bedeutung. Zudem: Basel hat natürlich am 18.7. auch diese Beschwerde abgewiesen. Ausser Spesen nichts gewesen! Und warum sollte man JSH noch um ihre Meinung fragen? Sie hatte ja offenbar gemäss Binswanger mal die Chance, Fragen zu beantworten, tat sie aber nicht.
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