Zuger Landammannfeier 2014

Fall Spiess-Hegglin: Buch könnte nun doch erscheinen

Jolanda Spiess-Hegglin ist mit ihrer Beschwerde gegen das Buchprojekt vor Bundesgericht abgeblitzt. (Bild: ber)

Jolanda Spiess-Hegglin ist mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht abgeblitzt, in dem dieses gar nicht erst darauf eintrat. Michèle Binswanger könnte ihr Buch über die Zuger Landammannfeier 2014 nun doch publizieren dürfen. Das letzte Wort in dieser Sache dürfte aber noch nicht gesprochen sein.

Das Hin und Her zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und der Tamedia-Journalistin Michèle Binswanger geht in die nächste Runde. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde Spiess-Hegglins nicht eingetreten. Damit darf Binswanger ihr geplantes Buch über die Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier 2014 grundsätzlich nun doch veröffentlichen.

Spiess-Hegglin hatte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Publikation des Buches eingereicht. Durch die Beleuchtung der Geschehnisse rund um die Feier würde das Buch ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Das Zuger Obergericht hingegen entschied, dass Binswanger ihr Buch publizieren dürfe (zentralplus berichtete).

Bundesgericht gab Spiess-Hegglin nur vorerst Recht

Spiess-Hegglin zog den Fall daraufhin vor Bundesgericht – wo sie zunächst Recht erhielt. So setzte das Bundesgericht Ende Oktober 2021 vorsorgliche Massnahmen instand, die es Binswanger verboten, das Buch zu publizieren. Das Buchprojekt war somit auf Eis gelegt.

Bis jetzt. Denn nun ist das Bundesgericht auf die Beschwerde Spiess-Hegglins nicht eingetreten – wegen eines formellen Fehlers. Die Zugerin habe nicht dargelegt, wie für sie wegen der Aufhebung der vorsorglichen Massnahmen ein «nicht wieder gutzumachender Nachteil» entsteht, wie es im Urteil heisst.

Einer Publikation steht nichts mehr im Weg

Erst wenn Spiess-Hegglin diesen Punkt aufzeigt, könne das Bundesgericht auf eine entsprechende Beschwerde eintreten. Grund dafür ist, dass es sich beim Entscheid des Zuger Obergerichts erst um einen Zwischenentscheid handelt. Diesen entscheidenden Punkt habe Spiess-Hegglin in ihrer Beschwerde aber ausgelassen.

Binswanger darf ihr Buch nun also veröffentlichen. Spiess-Hegglin hat aber die Möglichkeit, gegen einzelne Passagen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, vorzugehen. Ob das vor der Publikation des Buches überhaupt noch möglich ist, ist gemäss der Luzerner Zeitung indes unklar. Spiess-Hegglin kündete auf Twitter an, weitere Rechtsmittel zu prüfen.

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8 Kommentare
  • Profilfoto von Rudolf 1
    Rudolf 1, 11.02.2022, 06:20 Uhr

    Gut, das zu wissen.

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  • Profilfoto von Tobias Mueller
    Tobias Mueller, 10.02.2022, 19:40 Uhr

    Spiess-Hegglin’s Anstrengungen zur Verhinderung der Publikation sind praktisch Gratiswerbung für dieses Buch. Andernfalls fiele das Medienecho wohl viel bescheidener aus.

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  • Profilfoto von Klaus Lange
    Klaus Lange, 10.02.2022, 09:50 Uhr

    Was heisst hier «könnte erscheinen»?? Das Buch WIRD erscheinen, es wird schon sehr bald zu kaufen sein und es werden unglaubliche neue Erkenntnisse enthüllt. Es ist Zeit, dass auch Hürlimann und andere zu WORT kommen. Man muss fair sein und auch andere zu Wort kommen lassen, dank Frau Binswanger ist das nun endlich möglich. Danke für den Kampf für Gerechtigkeit!

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    • Profilfoto von Samuel Kneubuehler
      Samuel Kneubuehler, 10.02.2022, 19:04 Uhr

      Hürlimann kam zu Wort, zog sich aber zurück. Er kam besser weg als Jolanda Spiess!

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  • Profilfoto von Familie Fasel
    Familie Fasel, 10.02.2022, 08:42 Uhr

    Wenn das Buch erscheint, dann gibt es nur eins: Niemand kauft es, und alle Medien, ausser natürlich die grössenwahnsinnige Tamedia, berichten mit keinem Wort darüber.

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    • Profilfoto von Rashid Dostum
      Rashid Dostum, 10.02.2022, 08:59 Uhr

      Ich werde es mit Sicherheit kaufen und sehr interessiert lesen, wie die ANDERE Position in dieser Causa daherkommt. Bin sicher, es wird ein Kassenschlager!

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      Hegard, 10.02.2022, 18:33 Uhr

      Wer ist Grössenwahnsinig

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      • Profilfoto von Samuel Kneubuehler
        Samuel Kneubuehler, 10.02.2022, 19:04 Uhr

        Binswanger und Tamedia!

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