Solidaritätsaktion angekündigt

Umstrittene Ausschaffung hat ein juristisches Nachspiel am Bezirksgericht Luzern

Die Verhandlung findet am Bezirksgericht Luzern statt.

(Bild: giw)

Eine Gruppe von rund 25 Menschen hat im Juni 2019 versucht, die Ausschaffung eines Nigerianers zu verhindern. Diese hatte bereits in den Wochen davor für politischen Zündstoff gesorgt. Nun müssen sich mehrere Demonstranten vor Gericht verantworten – wegen Nötigung.

«Aufruf zur Prozess-Unterstützung», heisst es in grossen Lettern auf der antirassistischen Info-Plattform. Im kurzen Artikel wird dazu aufgerufen, Solidarität mit neun Angeklagten zu zeigen, die zwischen Dienstag und Donnerstag vor dem Bezirksgericht Luzern stehen.

Die Solidaritätsbekundung besteht aus einer Platzdemo, die um 12.30 Uhr vor dem Bezirksgericht stattfinden soll. Die Stadt bestätigt auf Anfrage, dass dafür eine Bewilligung vorliegt.

Hintergrund der Prozesse ist eine Spontandemo im Juni 2019, bei der ein Transportwagen der Luzerner Polizei an der Weiterfahrt gehindert wurde.

Dreifacher Familienvater musste das Land verlassen

Die Staatsanwaltschaft wirft neun Beschuldigten deshalb Nötigung vor. Aus ihrer Sicht ist folgendes passiert: An jenem Tag sollte ein Mann nach Nigeria ausgeschafft werden. Der Fall hatte zuvor einen politischen Vorstoss und eine Petition ausgelöst, die von 600 Personen unterzeichnet worden war.

Damit wollte der Verein Asylnetz erreichen, dass der dreifache Familienvater bis zu einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs in Luzern bleiben kann.

Der Luzerner Regierungsrat hingegen lehnte es ab, die Ausschaffung aufzuschieben (zentralplus berichtete). Daraufhin griffen die Demonstranten zum letzten Mittel.

Polizeitransporter war eingekesselt

Als der Transporter aus dem Innenhof des Polizeigebäudes an der Kasimir-Pfyffer-Strasse bog, rannten rund 25 Personen mit erhobenen Transparenten auf die Strasse und blockierten den Weg (zentralplus berichtete). Als der fahrende Polizist eine Kehrtwende versuchte, rannten die Demonstranten hinterher und stellten sich erneut vor dem Fahrzeug auf. Ab diesem Zeitpunkt war der Wagen eingekesselt.

Die Staatsanwaltschaft schreibt in einem Strafbefehl, mehrere Personen hätten Parolen wie «Ausschaffung ist scheisse» skandiert. Der Polizei sei es nicht gelungen, aus der Menschengruppe herauszufahren. Damit sei sie am Gefangenentransport gehindert worden – und damit an einer Amtshandlung.

Zehn Minuten an Weiterfahrt gehindert

Knapp zehn Minuten später konnte durch Beamte der Luzerner Polizei eine Lücke geschaffen werden, sodass der Transporter die Zähringerstrasse verlassen könnte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sie hätten versucht, den Transport des Nigerianers an den Flughafen zu behindern – was eine Nötigung sei.

Mittels Strafbefehl wurden die Beschuldigten zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Da sie diesen angefochten haben, kommt es nun zu den Prozessen vor dem Bezirksgericht.

Bereits eingestellt wurden die Verfahren wegen unbewilligter Nutzung des öffentlichen Grundes durch die Kundgebungsteilnehmer. Dies weil die Demo als unmittelbare Reaktion auf die Ausschaffung des Mannes erfolgt sei. Davon erfahren hatten die Beschuldigten erst wenige Tage vor dem Transport. Es handle sich deshalb um eine Spontandemo, die nicht bewilligungspflichtig gewesen sei.

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