Ein dreifacher Familienvater aus Luzern muss die Schweiz verlassen. Der Regierungsrat wolle mit der Ausschaffung nicht zuwarten, bis der Menschenrechtsgerichtshof entscheide, teilt das Asylnetz Luzern mit. Der Verein verurteilt das Verhalten der Luzerner Regierung aufs Schärfste.
Ein gebürtiger Nigerianer und dreifacher Familienvater muss Luzern verlassen – trotz einer Petition. Der Regierungsrat habe entschieden, dass die Ausschaffung nicht aufschieben wolle, bis der Entscheid des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof vorliege, schreibt das Asylnetz Luzern in einer Petition. Es beruft sich auf eine Mitteilung der Regierung, wonach sie dem Amt für Migration nicht den Befehl erteilen werde, mit der Ausschaffung zuzuwarten.
Der Verein Asylnetz hat sich in den letzten Wochen für die betroffene Familie stark gemacht und dem Kanton Anfang Mai 600 Unterschriften übergeben (zentralplus berichtete). Damit wollte er verhindern, dass der Vater der Familie ausgeschafft und die Familie getrennt wird.
Der Mann wurde wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, woraufhin das Amt für Migration entschieden hat, seine Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Das Bundesgericht stützte dies, woraufhin die Familie den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzog (zentralplus berichtete).
Kritik seitens des Asylnetzes
Auf dessen Urteil mag der Kanton nun offenbar nicht warten. «Wir vom Asylnetz sind entrüstet», schreibt der Verein in einer Mitteilung. «Der Regierungsrat und das Amt für Migration reissen, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, somit aktiv eine intakte Familie auseinander, deren Kinder laut Lehrpersonen seit der Ausschaffungshaft ihres Vaters vor Trauer und Traumatisierung nicht mehr wieder zu erkennen sind.»
Nebst dem menschlichen Leid, so argumentiert das Asylnetz Luzern, sei der Regierungsrat auch dafür verantwortlich, dass die Mutter und ihre drei Kinder nun von der Sozialhilfe abhängig würden.
Domink Durrer, stellvertretender Departementssekretär des Justiz- und Sicherheitsdepartements, bestätigt auf Anfrage, dass der Regierungsrat den Petitionären eine Antwort zugestellt hat. Zum Inhalt des Schreibens gibt er hingegen keine Auskunft. Ob ein definitiver Entscheid bezüglich Ausschaffung gefällt wurde, mag er weder bestätigen noch dementieren.
Politisches Nachspiel
Im Zusammenhang mit der Situation der Familie ist noch ein politischer Vorstoss hängig. Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) fordert in einem dringlichen Postulat, dass die Wegweisung überprüft oder aufgeschoben wird, wenn eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte pendent ist.
«So kann verhindert werden, dass Kinder unter Verletzung des übergeordneten Kindesinteresses und der UNO-Kinderrechtskonvention von einem Elternteil getrennt werden», begründet Stutz.
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