Luzerner Polizei nahm Person fest

Demonstranten versuchten, Ausschaffung zu blockieren

Die Luzerner Polizei nahm den mutmasslichen Opferstockdieb fest. (Bild: bic)

Vor dem Polizeigebäude in der Stadt Luzern kam es am Sonntagnachmittag zu einer unbewilligten Kundgebung, die sich gegen die Ausschaffung eines 41-jährigen Nigerianers richtete. Eine Person wurde festgenommen.

Am Sonntagachmittag versuchten rund 25 Personen einen Ausschaffung zu verhindern. Ein 41-jährige Nigerianer musste aufgrund eines Entscheids des Amts für Migration die Schweiz in Richtung seines Heimatlandes verlassen. Beim Transport vom Polizeigebäude in Richtung Flughafen sei das Fahrzeug an der Zähringerstrasse von den Demonstranten blockiert worden, teilt die Luzerner Polizei mit.

Erst nach einem Einsatz durch die Polizei konnte das Fahrzeug weiterfahren. Die Demonstranten seien kontrolliert worden, eine Person wurde aufgrund der Hinderung einer Amtshandlung vorläufig festgenommen. Er konnte am Abend wieder freigelassen werden. Die Rückführung des Nigerianers in sein Heimatland sei danach ohne weitere Probleme erfolgt.

Petition hatte keinen Erfolg

Die Ausschaffung hat bereits zuvor Wellen geworfen: Der Verein Asylnetz hat sich in den letzten Wochen für die betroffene Familie stark gemacht und dem Kanton Anfang Mai 600 Unterschriften übergeben (zentralplus berichtete). Damit wollte er erreichen, dass der dreifache Familienvater bis zu einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs in Luzern bleiben kann.

Vergeblich: Der Luzerner Regierungsrat hat kürzlich entschieden, die Ausschaffung nicht aufzuschieben (zentralplus berichtete).

Gegen die Ausschaffung: Eine Petition fordert, dass die Einheit der Familie gewahrt wird.

Gegen die Ausschaffung: Eine Petition fordert, dass die Einheit der Familie gewahrt wird.

(Bild: jwy)

Der Mann wurde wegen wiederholter Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt, woraufhin das Amt für Migration entschieden hat, seine Aufenthaltsbewilligung nicht zu verlängern. Das Bundesgericht stützte diesen Entscheid, woraufhin die Familie den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzog (zentralplus berichtete).

Dem Amt für Migration wird vorgeworfen, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, eine intakte Familie auseinanderzureissen. Die Familie ist heute von der Sozialhilfe abhängig, die Kinder seien aufgrund der Trennung traumatisiert.

Politischer Vorstoss

Im Zusammenhang mit der Situation der Familie ist zudem noch ein politischer Vorstoss hängig. Kantonsrat Hans Stutz (Grüne) forderte in einem dringlichen Postulat, dass die Wegweisung überprüft oder aufgeschoben wird, wenn eine entsprechende Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte pendent ist.

«So kann verhindert werden, dass Kinder unter Verletzung des übergeordneten Kindesinteresses und der UNO-Kinderrechtskonvention von einem Elternteil getrennt werden», begründet Stutz.

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