Stadt erlaubt Winterbetrieb von Boulevardflächen

Heisser Tee und kalte Hintern: Surseer Beizen tischen raus

Sursee wird in der Weihnachtszeit trotz Energiekrise beleuchtet. (Bild: Stadt Sursee)

Heisser Kaffee in der Kälte? Während der Pandemie durften viele Restaurants Aussenflächen bewirtschaften. Die Stadt Sursee führt diese Tradition auch im Winter fort – als Testversuch.

In eine warme Decke eingewickelt in der winterlichen Altstadt von Sursee sitzen und dabei genüsslich einen heissen Kaffee schlürfen? Das ist in diesem Jahr möglich. Die Stadt Sursee bietet heuer zum ersten Mal die Möglichkeit, dass Restaurants während der Wintermonate eine Aussenfläche bewirtschaften können (zentralplus berichtete).

Damit kommt sie einem Wunsch der lokalen Gastroszene nach. «Es ist ein Bedürfnis einiger Gastrobetriebe in der Altstadt, auch im Winter draussen Tische und Stühle aufzustellen und vereinzelt Gäste zu bedienen», schreibt Marcel Büeler, Bereichsleiter Öffentliche Sicherheit der Stadt Sursee, auf Anfrage.

Bislang waren Boulevardflächen auf öffentlichem Grund nur über den Sommer von März bis Oktober möglich. «Jetzt testen wir, ob eine eingeschränkte Nutzung von öffentlichen Flächen auch in den Wintermonaten von November bis Februar sinnvoll ist – unabhängig der Pandemie», so Büeler. Getestet wird dies von Anfangs November bis Ende Februar.

Neun Betriebe zeigen Interesse in der Stadt Sursee

Die Stadt Sursee hat rund zwanzig Betriebe in der Altstadt angeschrieben, um zu sehen, ob überhaupt Bedarf vorhanden ist. Stand heute machen neun Betriebe von dem Angebot Gebrauch. Die Stadt prüft derzeit die Gesuche und stellt dann – falls alles passt – die nötige Bewilligung aus.

Im Gegensatz zu der Stadt Luzern, wo in vergangenen Jahren grössere Bauten für einen Aussenbetrieb aufgestellt wurden – wie beispielsweise «Frau Bucher's Iglu Garten» auf dem Franziskanerplatz (zentralplus berichtete) – fehlt in Sursee der Platz dafür. «Wir reden hier von einigen wenigen Tischen, welche die Betriebe aufstellen können, sofern sie über die Bewilligung verfügen», erklärt Büeler.

Einer der teilnehmenden Betriebe ist das Stadtcafé unter der Leitung von Ursula Koller. Gegenüber der «Surseer Woche» äusserte sich die Gastronomin begeistert von der Idee. Sie betont aber auch, dass der Betrieb wohl nur wenige Stunden pro Tag Sinn mache. Und vor allem bei schönem Wetter.

Konstruktionen wie der Iglu-Garten auf dem Franziskaner-Platz in der Stadt Luzern wird es in der Surseer Altstadt nicht geben. (Bild: Hotel und Restaurant Schlüssel)

Keine Heizpilze: Gästen bleiben nur Decken

Was die Auflagen angeht, gelten die gleichen Regeln wie im Sommer. Auf zusätzliche Wärme müssen die Gastronomen allerdings verzichten. «Wir werden zusätzlich darauf hinweisen, dass keine Wärmestrahler, Heizpilze und dergleichen erlaubt sind», so Büeler. Auch die Zufahrt für Winterdienstfahrzeuge müsse stets gewährleistet sein.

Und während Veranstaltungen wie dem Chlaus-Märt, der Fasnacht oder der Gansabhauet müssen die Betreiber Rücksicht auf die Standbetreiber beziehungsweise Veranstalter nehmen. Je nach Situation ist es gemäss Büeler möglich, dass die Boulevardflächen dann temporär nicht bewirtschaftet werden können. Eine Regel, die übrigens auch für die Sommermonate gilt.

Kommt das Angebot an, besteht die Möglichkeit, dass es in kommenden Wintersaisons wieder durchgeführt wird. «Wir möchten wissen, ob das Angebot bei den Gästen auch tatsächlich genutzt wird», so Büeler. Darum sei man gespannt, was die Gastrobetriebe in den nächsten Monaten für Erfahrungen machen.

In Luzern läuft das Bewilligungsverfahren

In der Stadt Luzern dürfen die Betriebe grundsätzlich über das ganze Jahr Aussenflächen bewirtschaften. Hier können Restaurantbetriebe ein Baugesuch für eine dauerhafte Nutzung erweiterter Aussenflächen einreichen – sofern es die Umgebung ermöglicht und dem städtischen Leitfaden entspricht.

Rund 100 Lokale hatten bei der Stadt ihre Gesuche eingereicht, wie Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen, auf Anfrage bestätigt. «Teile davon befinden sich in individuellen Baubewilligungsprozessen und -stadien für dauerhafte Erweiterungen», andere verzichten auf einen erweiterten Aussenbetrieb. Und wieder andere, wie Take-away-Betriebe oder Lokale unter 25 Quadratmetern Fläche, kommen für eine dauerhafte Erweiterung gar nicht in Frage (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Schriftlicher Austausch mit Marcel Büeler, Stadt Sursee
  • Artikel in der «Surseer Woche» (Paywall)
  • Schriftlicher Austausch mit Mario Lütolf, Stadt Luzern
  • Website der Stadt Luzern
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