Passend zum Saisonstart

Bund verhängt Badeverbot für die Reuss

Das Verbot gilt auch für die Einstiegsstelle am Xylophonweg. (Bild: ber)

Das Bundesamt für Verkehr erlässt ein mehrmonatiges Badeverbot für einen Abschnitt der Reuss in Luzern. Weil die Sicherheit während Bauarbeiten nicht gewährleistet werden kann.

Der Sommer rückt näher, die ersten Badis haben ihre Türen bereits geöffnet (zentralplus berichtete) und bei anderen, wie etwa der neu sanierten Zimmeregg-Badi, ist es in wenigen Tagen so weit (zentralplus berichtete). Bald schon strömen zahlreiche Luzerner in die hiesigen Gewässer.

Ausser in einzelnen Abschnitten der Reuss in Luzern. Hier nämlich hat das Bundesamt für Verkehr ein Badeverbot ausgesprochen, wie einem Eintrag im Kantonsblatt zu entnehmen ist. Zwischen der St. Karlibrücke und der Eisenbahnbrücke Fluhmühle gilt vom 20. Mai bis zum 31. Oktober ein Schwimmverbot. Dieses gilt nicht nur für Schwimmerinnen, sondern auch für SUP-Fans, Boote, aufblasbare Schwimmringe und alles andere, was Wasserratten im Sommer ins Wasser tragen.

Das Verbot gilt jeweils Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 18 Uhr. Immerhin: An Wochenenden kann nach Lust und Laune geplanscht werden – vorausgesetzt, man hält sich an die bereits bestehenden Regeln. Betroffen sind die Ein- und Aussstiegsstellen am Xylophonweg, Säntimatt und St. Karli.

Schwimmer, die von Luzern her kommen, müssen gemäss Kantonsblatt spätestens bei den Ausstiegsstellen Säntimatt und St. Karli die Reuss verlassen. Ein Weiterschwimmen ist untersagt.

So, und warum das Ganze? Der Grund ist ein einfacher. An der Reussbrücke werden in dieser Zeit Bauarbeiten durchgeführt (zentralplus berichtete). Der Bund will deswegen aus Sicherheitsgründen während der Bauzeit keine Leute in der Reuss haben.

Und damit sich Wassernixen schon moralisch darauf einstellen können: Dasselbe Verbot gilt auch für die zweite Etappe vom 17. Mai 2027 bis 31. Oktober 2027.

Verwendete Quellen
  • Eintrag im Luzerner Kantonsblatt
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