Gerichtsfall: Sicherheitsfirma verteidigt sich

Fall mit Globus-Detektiven: «Wir stellen keine vorbestraften Rambos ein»

«In 95 Prozent aller Fälle begleiten Diebe die Ladendetektive freiwillig zurück.»

(Bild: Gabriel Ammon/AURA/flickr/David Holt)

Zwei Globus-Ladendetektive spielen in Luzern Polizist, ringen auf der Strasse einen vermeintlichen Dieb nieder und führen ihn in Handschellen zurück ins Kaufhaus. Was der Staatsanwalt als Freiheitsberaubung taxiert, ist laut dem Detektiv gängige Praxis seines Arbeitgebers. Dieser widerspricht.

«Nein, wir stellen keine vorbestraften Rambos ein», stellt der Einsatzleiter einer Sicherheitsfirma mit Sitz in Zürich klar. Zwei Ladendetektive, die von ihnen angeheuert wurden, observierten im Globus an der Luzerner Pilatusstrasse einen Mann. Da sie davon ausgingen, dass er etwas geklaut hatte, spionierten sie ihm bis zum Bahnhof nach. Sie nahmen ihn fest und legten ihm Handschellen an. Unter Gewaltausübung führten sie ihn in den Globus zurück.

Vergangenen Mittwoch musste sich nun einer der Detektive, ein 32-jähriger Luzerner, vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen Freiheitsberaubung und Entführung verantworten (zentralplus berichtete).

Globus möchte sich zum Verfahren nicht äussern. Anders die Sicherheitsfirma – welche die Schuld entschieden von sich weist.

Handschellen werden bei der Firma nicht toleriert

«In 95 Prozent aller Fälle kommen Diebe der Aufforderung nach, Ladendetektive zurück in den Laden zu begleiten», sagt der Einsatzleiter der Sicherheitsfirma, der namentlich nicht genannt werden möchte. «Es hilft allen mehr, mit Worten zu überzeugen, statt mit seinen Muskeln zu protzen», fährt er fort.

«Das Anlegen von Handschellen und Abführen eines Delinquenten wird bei uns nicht praktiziert und auch nicht geduldet», so der Einsatzleiter. Die Firma stelle ihren Mitarbeitern keine Handschellen zur Verfügung.

Anders sieht dies der Beschuldigte. «Ich habe mich nur an die Anweisungen meines Arbeitgebers gehalten», sagte er vor Gericht aus. Und sein Verteidiger führte aus, dass bei der Sicherheitsfirma, bei der er angestellt war, solche Festnahmen ausserhalb des Geschäfts zur Praxis gehörten.

War der Detektiv bereits damals vorbestraft?

Der 32-jährige Beschuldigte ist alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Zahlreiche Gewalt-, Verkehrs- und Drogendelikte liess er sich in der Vergangenheit zu Schulde kommen. Ob der Luzerner zum Zeitpunkt seiner Einstellung 2013 bereits vorbestraft war, kann der Einsatzleiter zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sagen. Ein Gesetz in Zürich verbietet jedoch, dass vorbestrafte Personen den Beruf eines Türstehers oder Securitys ausüben dürfen.

Ladendetektiv arbeitete auch nachts

Gründe, weshalb der Beschuldigte eine derart grobe Verhaltensweise an den Tag legte, sieht der Einsatzleiter der Sicherheitsfirma unter anderem im Nebenjob des Angestellten. «Vielleicht war für ihn eine solch grobe Arbeitsweise als Türsteher eines Clubs gängig», mutmasst er. Erst dank internen Abklärungen habe sich herausgestellt, dass der 32-Jährige auch nachts tätig war.

Der Einsatzleiter der Sicherheitsfirma habe die Erfahrung gemacht, dass ein Türsteher eines Clubs nicht zugleich als Ladendetektiv arbeiten könne. Zum einen, weil man sich dabei mit einer komplett verschiedenen Klientel auseinandersetzen müsse. Arbeite ein Sicherheitsfachmann an einem Abend in einem Club, habe er mit vielen Betrunkenen zu tun. Spannungen können sich ansammeln – die sich am darauf folgenden Tag entladen könnten, wie der Einsatzleiter sagt.

109 Franken teures Parfüm geklaut

Auch sei es wichtig, als Ladendetektiv das Verbrechen auf seine Verhältnismässigkeit hin zu überprüfen. Der beschuldigte Ladendetektiv führte einen Mann ab, der ein 109-fränkiges Parfüm gestohlen hatte. Ein Dieb müsse zwar festgehalten werden, ihn aber bei einem solchen Delikt grob anzupacken und auf den Boden zu drücken, sei nicht verhältnismässig, sagt der Einsatzleiter.

«Wir sahen schlussendlich ein, dass der Mitarbeiter in mehreren Punkten unsere Firmenwerte nicht verkörperte», sagt er weiter. Bereits nach kurzer Zeit habe man dem Beschuldigten deswegen gekündigt.

«Die Richter werden ihr Urteil fällen»

Sollte ein Ladendetektiv einen Diebstahl beobachten, müsse sich der Ladendetektiv ausweisen und die Person ins Geschäft zurück bitten. «Sollte sich eine Person jedoch widersetzen, wird umgehend die Polizei hinzugezogen. Die Person muss vor Ort bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden – nicht jedoch mit Handschellen», betont der Vertreter der Sicherheitsfirma. Seine Mitarbeiter wüssten, wo die Grenzen liegen. 

Die Frage, ob der Angeklagte sich deswegen der Freiheitsberaubung und Entführung schuldig gemacht habe, möchte der Einsatzleiter nicht beantworten. «Die Richter werden ihr Urteil fällen.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon